Mobiler Blitzer in der Hafenstraße in Speyer (zwischen Sea Life und Tankstelle)

Tempolimit 30 km/h Punkt ab 51 · Fahrverbot ab 61 km/h
Messgerät PoliScan Speed Mobiler Blitzer
Standort zwischen Sea Life und Tankstelle Hafenstraße

Innerorts · Toleranz 3 km/h, über 100 km/h 3 % · Bußgeldstelle Polizeipräsidium Rheinpfalz · Rheinland-Pfalz

Ein Anhörungsbogen nach einer Messung in der Hafenstraße in Speyer? Dann drohen Bußgeld, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot. Hier überwacht ein mobiler Blitzer (zwischen Sea Life und Tankstelle) die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Zum Einsatz kommt das Messgerät PoliScan Speed. Zuständig für das Bußgeldverfahren ist das Polizeipräsidium Rheinpfalz.

Bußgeld und Punkte bei Tempo 30 in der Hafenstraße in Speyer

Bußgeld (ohne Gebühren), Punkte und Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts
Zu schnell Bußgeld PunkteP FahrverbotFV
1–10 km/h 30 € - -
11–15 km/h 50 € - -
16–20 km/h 70 € - -
21–25 km/h 115 € 1 -
26–30 km/h 180 € 1 1 Monat*1 M.*
31–40 km/h 260 € 2 1 Monat1 M.
41–50 km/h 400 € 2 1 Monat1 M.
51–60 km/h 560 € 2 2 Monate2 M.
61–70 km/h 700 € 2 3 Monate3 M.
über 70 km/h 800 € 2 3 Monate3 M.

Punkte* WiederholungstäterFahrverbot

Zwischen Ampeln, Einmündungen und wechselnden Tempolimits ist die Lage innerorts oft unübersichtlich. Ob die Messung hier korrekt war, zeigt sich erst bei einem genauen Blick in die Messunterlagen. Wer an dieser Messstelle einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten hat, sollte die Messung deshalb fachkundig überprüfen lassen.

So funktioniert das Messgerät PoliScan Speed

Das Messgerät PoliScan Speed arbeitet mit Lasertechnik nach dem sogenannten LiDAR-Prinzip. Das Gerät sendet sehr kurze Infrarot-Laserimpulse aus, die von vorbeifahrenden Fahrzeugen reflektiert werden. Aus der Laufzeit der zurückkehrenden Signale ermittelt das System fortlaufend Entfernung und Position jedes Fahrzeugs im Messbereich.

Aus vielen aufeinanderfolgenden Einzelmessungen berechnet die Software die Geschwindigkeit. Interne Plausibilitätsprüfungen sollen widersprüchliche Messverläufe aussortieren. Weil das Gerät mehrere Fahrzeuge und Fahrstreifen gleichzeitig verfolgt, entscheidet am Ende ein eingeblendeter Auswerterahmen auf dem Messfoto darüber, welchem Fahrzeug der Messwert zugeordnet wird.

Bei einer mobilen Messung wird das Gerät für jeden Einsatz neu aufgebaut, etwa auf einem Stativ oder in einem Messfahrzeug. Ausrichtung und Aufstellung müssen deshalb bei jedem Einsatz korrekt eingerichtet und im Messprotokoll festgehalten werden.

Diese Messfehler beim PoliScan Speed können einen Einspruch erfolgreich machen

  1. Fahrzeugzuordnung und AuswerterahmenDer wichtigste Angriffspunkt ist die Zuordnung. Bei einer Frontmessung muss der Auswerterahmen nach den Vorgaben des Herstellers bestimmte Fahrzeugmerkmale erfassen. Liegt er an einer unzulässigen Position oder ragen Teile eines weiteren Fahrzeugs gleicher Fahrtrichtung hinein, kann die Aufnahme gegen die Auswertekriterien verstoßen. Gerade in der Hafenstraße in Speyer mit Abbiegern, Spurwechseln und Verkehr in dichtem Abstand sollte das genau geprüft werden.
  2. Zulässiger MessbereichDie Geschwindigkeit muss innerhalb des Entfernungsbereichs ermittelt werden, der für die jeweilige Geräteversion zugelassen ist. Gibt es Anhaltspunkte, dass die Messwertbildung außerhalb dieses Bereichs stattfand, ist zu klären, ob die Messung noch den technischen Anforderungen entspricht.
  3. Softwareversion und FalldateiDie verwendete Software muss für die konkrete Gerätekonfiguration zugelassen sein. Außerdem lohnt der Abgleich der digitalen Falldatei mit dem Messprotokoll: Stimmen Gerätenummer, Messzeit und Messwert nicht überein, muss die Ursache geklärt werden.
  4. Aufstellung, Messprotokoll und SchulungBei mobilen Messungen muss das Gerät bei jedem Einsatz neu eingerichtet werden. Im Messprotokoll müssen Aufstellort, Ausrichtung, Testmessungen und Beginn und Ende der Messung dokumentiert sein. Außerdem muss das Messpersonal für das konkrete Gerät geschult sein. Fehlen diese Angaben oder widersprechen sie sich, kann das die Messung angreifbar machen.
  5. Beschilderung der Tempo-30-ZoneOb Tempo 30 wirksam angeordnet und gut sichtbar ausgeschildert war, ist bei innerörtlichen Messungen ein klassischer Prüfpunkt. Zugeparkte, verdeckte oder verdrehte Schilder können eine Rolle spielen, ebenso eine fehlende Wiederholung nach Einmündungen.
  6. ToleranzabzugBei Messwerten bis 100 km/h werden 3 km/h abgezogen, darüber drei Prozent des Messwerts. Ein falscher Abzug kann gerade an den Grenzen zu Punkten oder Fahrverbot entscheidend sein.
  7. FahreridentifizierungAuch wenn die Messung stimmt: Die Behörde muss nachweisen, wer gefahren ist. Ist das Gesicht auf dem Foto unscharf, verdeckt oder schlecht ausgeleuchtet, kann die Identifizierung scheitern.

Dies ist nur eine Auswahl möglicher Mess- und Auswertungsfehler. Welche davon im konkreten Fall eine Rolle spielen, lässt sich erst nach Durchsicht der Messunterlagen sagen.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt: Auch bei einem standardisierten Messverfahren müssen Gerichte die Messung näher prüfen, wenn es konkrete Anhaltspunkte für Fehler gibt. Ein technisch fundierter Einspruch hat deshalb vor allem dann gute Chancen, wenn sich Messfehler oder ernsthafte Zweifel an der Fahrzeugzuordnung belegen lassen.

Besonderheiten dieser Messstelle

Zum StandortMobiler Geschwindigkeitsblitzer in der Hafenstraße (67346 Speyer) zwischen Sea Life und Tankstelle. Gemessen wird in beide Fahrtrichtungen bei einem Tempolimit von 30 km/h mittels PoliScan Speed.

In Rheinland-Pfalz sollen mobile Messungen nach der Richtlinie über die polizeiliche Geschwindigkeitsüberwachung vom 20.07.2022 mindestens 100 m hinter dem Tempo-Schild stehen, bei einem Geschwindigkeitstrichter mindestens 50 m. Diese Abstände stehen in Verwaltungsvorschriften, nicht im Gesetz. Eine Unterschreitung macht die Messung deshalb nicht automatisch unwirksam, kann aber ein Ansatzpunkt sein, etwa beim Fahrverbot.

In Tempo-30-Bereichen gilt der Mindestabstand oft nicht. Vor Schulen, Kindergärten, Alten- und Pflegeheimen, an Kreuzungen oder Unfallschwerpunkten erlauben die meisten Richtlinien, auch dichter hinter dem Schild zu messen. Ob in der Hafenstraße in Speyer eine solche Ausnahme vorlag, sollte sich aus den Messunterlagen ergeben.

Zuständige Bußgeldstelle: Polizeipräsidium Rheinpfalz

Zuständig für die Messstelle in der Hafenstraße in Speyer ist das Polizeipräsidium Rheinpfalz, Abteilung Zentrale Bußgeldstelle. Von dort kommen der Anhörungsbogen und später gegebenenfalls der Bußgeldbescheid.

Prüfen Sie im Schreiben zuerst, ob Straße, Fahrtrichtung, Tatzeit und Messgerät stimmen. Messprotokoll, Eichschein und die übrigen Messunterlagen liegen bei der Bußgeldstelle. Einsehen lassen sie sich über eine Akteneinsicht, in der Regel durch eine Anwältin oder einen Anwalt.

Für den Anhörungsbogen gibt es keine Einspruchsfrist; Angaben zur Sache müssen Sie dort nicht machen. Gegen einen Bußgeldbescheid kann dagegen nur innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden.

Die Behörde bietet eine Online-Anhörung an. Portalzugang und Kontaktdaten finden Sie unter Online-Anhörung bei dem Polizeipräsidium Rheinpfalz.

Rechtsanwalt Andreas Junge: Bundesweite Verteidigung mit technischen Gutachten

Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und seit Jahren bundesweit im Verkehrsrecht tätig. Er arbeitet eng mit Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik zusammen, die Geschwindigkeits- und Rotlichtmessungen gezielt auf technische Fehler untersuchen.

Nach einer Messung in der Hafenstraße in Speyer fordert er die Verfahrensunterlagen vom Polizeipräsidium Rheinpfalz an, darunter Messprotokoll, Eichschein, Falldatei und gegebenenfalls die Lebensakte des Geräts. Er prüft die Beweislage und entwickelt eine Verteidigung, die auf den konkreten Vorwurf zugeschnitten ist, mit besonderem Blick auf die typischen Fehlerquellen beim PoliScan Speed.

Ein Gutachten eines TÜV-zertifizierten Sachverständigen kann festgestellte Mess- und Auswertungsfehler nachvollziehbar belegen. Diese Erkenntnisse nutzt Rechtsanwalt Junge für fundierte Einwendungen gegenüber der Bußgeldstelle und, wenn nötig, vor Gericht. Ziel ist die Einstellung des Verfahrens, ein Freispruch oder zumindest mildere Rechtsfolgen. Gerade wenn Punkte oder ein Fahrverbot drohen, lohnt es sich, frühzeitig einen erfahrenen Verteidiger einzuschalten.

Rechtsschutzversicherung: Wer die Kosten übernimmt

Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt diese bei vollständiger Deckungszusage die gedeckten Kosten der Verteidigung, einschließlich Gerichts- und Gutachterkosten.

Die Kanzlei klärt die Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung, auch für ein Sachverständigengutachten, bevor dieses beauftragt wird. Eine mögliche Geldbuße ist davon nicht umfasst.

So erreichen Sie Rechtsanwalt Andreas Junge

Am schnellsten laden Sie Ihr Schreiben im kostenlosen Blitzer-Check hoch. Alternativ senden Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid per E-Mail an junge@jhb.legal. Geben Sie dabei möglichst das Aktenzeichen, den Messort Hafenstraße, Speyer und das Zustellungsdatum an.

Telefonisch erreichen Sie die Kanzlei unter 030 39839032, bei dringenden Fragen auch außerhalb der Bürozeiten mobil unter 0179 2346907.

Wichtig: Gegen einen Bußgeldbescheid muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Eine bloße Kontaktanfrage wahrt diese Frist nicht. Lassen Sie den Bescheid deshalb frühzeitig prüfen und stimmen Sie die fristgerechte Einlegung des Einspruchs ab.

Häufige Fragen zur Messstelle in der Hafenstraße in Speyer

Was kostet ein Blitzer in der Hafenstraße in Speyer?

Bei Tempo 30 zählt die Geschwindigkeit nach Toleranzabzug. Bis 50 km/h bleibt es bei höchstens 70 €. Ab 51 km/h kostet es 115 € und einen Punkt in Flensburg, ab 61 km/h 260 €, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot. Alle Stufen finden Sie im Bußgeldkatalog innerorts.

Ab welcher Geschwindigkeit droht hier ein Fahrverbot?

Ab 61 km/h nach Toleranzabzug ist ein Monat Fahrverbot vorgesehen. Für Wiederholungstäter gilt: Wer innerhalb eines Jahres nach einem rechtskräftigen Bußgeldbescheid erneut 26 km/h oder mehr zu schnell ist, bekommt schon ab 56 km/h einen Monat Fahrverbot.

Wie viel Toleranz wird beim PoliScan Speed abgezogen?

Bis 100 km/h Messwert werden 3 km/h abgezogen, darüber 3 %, jeweils zu Ihren Gunsten aufgerundet. Zeigt das Gerät hier zum Beispiel 60 km/h, werden 3 km/h abgezogen; vorgeworfen werden dann 57 km/h. Mehr dazu unter Toleranzabzug.

Wer verschickt den Anhörungsbogen für diesen Blitzer?

Das Polizeipräsidium Rheinpfalz. Von dort kommen der Anhörungsbogen und später gegebenenfalls der Bußgeldbescheid. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Die Behörde bietet eine Online-Anhörung an.

Wer trägt die Kosten, wenn ich mich gegen die Messung wehre?

Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt diese bei Deckungszusage die Kosten für Anwalt, Gericht und Gutachten. Die Kanzlei klärt die Kostenübernahme vorab mit der Versicherung. Eine mögliche Geldbuße ist davon nicht umfasst.

Kann ich die Messung mit dem PoliScan Speed prüfen lassen?

Ja. Geprüft werden unter anderem Eichung, Messprotokoll und ob der Messwert eindeutig Ihrem Fahrzeug zugeordnet wurde. Wie das Gerät misst, erklären wir auf der Seite zum PoliScan Speed. Im kostenlosen Blitzer-Check laden Sie Ihr Schreiben hoch und erhalten eine erste Einschätzung.

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