Online-Anhörung beim Polizeipräsidium Rheinpfalz: Ablauf, Login & Blitzerfoto einsehen

Blitzerkatalog.org
Aktualisiert: 30.09.2026 um 09:14 Uhr

Das Polizeipräsidium Rheinpfalz nutzt für die digitale Anhörung das OWiPortal von Komm.ONE. Hier finden Sie den offiziellen Zugang, die benötigten Login-Daten sowie Hinweise zu Fristen und zum weiteren Vorgehen.

Autos fahren auf einer Landstraße zu schnell in einer 70er-Zone.
Blitzermessungen können fehlerhaft sein.

Bußgeldstelle Polizeipräsidium Rheinpfalz auf einen Blick

BehördePolizeipräsidium Rheinpfalz
AbteilungZentrale Bußgeldstelle
AnschriftMaximilianstraße 6, 67346 Speyer
BundeslandRheinland-Pfalz
ZuständigkeitsbereichLudwigshafen am Rhein, Speyer, Worms, Frankenthal, Landau in der Pfalz, Neustadt an der Weinstraße, Bad Dürkheim, Germersheim, Schifferstadt und Grünstadt
Telefon06232 8720738
E-Mailzbs@polizei.rlp.de
Online-Anhörung zbs-onlineportal.polizei.rlp.de/oaweb/07300000
Kontaktdaten zuletzt redaktionell geprüft am 30.09.2026.

Wie funktioniert die Online-Anhörung beim Polizeipräsidium Rheinpfalz?

Das Polizeipräsidium Rheinpfalz nutzt für die digitale Anhörung das OWiPortal von Komm.ONE. Dort können Sie den persönlichen Vorgang zu Ihrem Behördenschreiben aufrufen und die vom Polizeipräsidium Rheinpfalz freigeschalteten Angaben digital bearbeiten. Der Zugang ist Ihrem Verfahren zugeordnet; halten Sie deshalb das zuletzt erhaltene Schreiben bereit.

Auf der Anmeldeseite werden ein Login und ein Passwort beziehungsweise eine PIN abgefragt. Verwenden Sie dafür immer die Angaben aus dem Schriftstück, das Ihnen zuletzt zu diesem Vorgang zugesandt wurde. Nach dem Login führt das Portal Schritt für Schritt durch die freigeschalteten Funktionen.

  • Letztes Schreiben bereitlegen: Dort finden Sie den Login und das dazugehörige Passwort beziehungsweise die PIN.
  • Behördenzugang öffnen: Der Direktlink auf dieser Seite führt bereits zum richtigen Bereich der zuständigen Bußgeldstelle.
  • Login und Passwort/PIN eingeben: Übernehmen Sie beide Angaben aus dem zuletzt erhaltenen Schreiben.
  • Vorgang prüfen: Vergleichen Sie Aktenzeichen, Vorwurf und die angezeigten Falldaten mit Ihrem Schreiben.
  • Antwort kontrollieren: Prüfen Sie Ihre persönlichen Angaben und eine mögliche Stellungnahme, bevor Sie sie elektronisch absenden.

Gut zu wissen: Wenn Sie länger als 60 Minuten keine Eingabe vornehmen, beendet owi21 die Sitzung aus Sicherheitsgründen und löscht bereits vorgenommene Eingaben. Die Nutzung des Portals ist freiwillig; eine Äußerung kann nach den Portalhinweisen auch auf dem Postweg übermittelt werden.

Offizieller Behördenzugang: Polizeipräsidium Rheinpfalz
OWiPortal (Komm.ONE)
zbs-onlineportal.polizei.rlp.de/oaweb/07300000

Blitzerkatalog.org ist nicht die zuständige Behörde. Der Button führt zum für diese Bußgeldstelle hinterlegten externen Portal.

Welche Zugangsdaten brauche ich für die Online-Anhörung beim Polizeipräsidium Rheinpfalz?

Für den Vorgang beim Polizeipräsidium Rheinpfalz benötigen Sie Login und Passwort beziehungsweise PIN aus dem zuletzt erhaltenen Schreiben. Verwenden Sie die Angaben aus dem zuletzt vom Polizeipräsidium Rheinpfalz erhaltenen Schreiben, weil ältere Zugangsdaten oder ein Zugang zu einer anderen Behörde nicht zu Ihrem aktuellen Vorgang passen müssen.

Ob owi21 in Ihrem Vorgang ein Beweisfoto oder weitere Falldaten anzeigt, entscheidet die zuständige Behörde. Welche Inhalte freigeschaltet sind, sehen Sie nach der Anmeldung.

Sollte ich den Anhörungsbogen vor einer Stellungnahme prüfen?

Vor einer inhaltlichen Stellungnahme kann es sinnvoll sein, den Tatvorwurf, das Blitzerfoto und die zugrunde liegenden Angaben zu prüfen. Haben Sie einen Anhörungsbogen vom Polizeipräsidium Rheinpfalz erhalten, gibt Ihnen die Anhörung Gelegenheit, sich zu dem Vorwurf zu äußern; eine inhaltliche Stellungnahme zur Sache ist jedoch nicht verpflichtend. Angaben zur Person sollten dagegen korrekt sein.

Wenn Sie sich zunächst nicht zur Sache äußern möchten, sollten Sie dennoch die auf dem Schreiben vom Polizeipräsidium Rheinpfalz genannte Frist und den konkreten Verfahrensstand beachten. Eine Anhörung ist außerdem noch kein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid.

Welche Frist gilt bei der Anhörung?

Für die Rückmeldung auf einen Anhörungsbogen vom Polizeipräsidium Rheinpfalz ist zunächst die Frist maßgeblich, die in Ihrem konkreten Schreiben genannt wird. Die Online-Anhörung selbst ist noch kein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid.

Wird später ein Bußgeldbescheid zugestellt, kann dagegen grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden.

Was kann ich tun, wenn der Login nicht funktioniert?

Kontrollieren Sie, ob Sie Login und Passwort/PIN aus dem zuletzt erhaltenen Schreiben verwenden. Wurde eine Sitzung nach längerer Inaktivität beendet, öffnen Sie den Direktzugang neu und beginnen Sie die Eingabe noch einmal.

Bleibt der Zugang gesperrt, wenden Sie sich mit Ihrem Aktenzeichen direkt an das Polizeipräsidium Rheinpfalz. Teilen Sie persönliche Kennwörter oder PINs nur über die von der Behörde vorgesehenen Wege mit.

Rechtsgrundlagen & Quellen