Bußgeldbescheid: Fristen, Einspruch und gesetzliche Vorgaben

Ein Bußgeldbescheid ist ein behördliches Schreiben, das die Strafe für einen Verkehrsverstoß bindend regelt. Wir erklären, was drin steht, welche Fristen gelten und wie ein Einspruch gegen den Bescheid abläuft.

30.09.2025, 09:18 Uhr Redaktion
Blitzerkatalog Glossar: Bußgeldbescheid
Unser Glossar zum Thema Bußgeldbescheid.

Was ist ein Bußgeldbescheid?

Der Bußgeldbescheid ist das offizielle und formelle Schreiben der zuständigen Behörde (meist der Bußgeldstelle), mit dem Ihnen eine Verkehrsordnungswidrigkeit abschließend vorgeworfen wird. Er wird verschickt, nachdem die Behörde den Fahrer identifiziert hat. Mit der Zustellung des Bescheids beginnt ein Prozess, der strikten Fristen unterliegt.

Der Bescheid ist juristisch bindend und die Grundlage dafür, dass Sie zur Zahlung einer Geldbuße, zur Eintragung von Punkten in Flensburg oder zu einem Fahrverbot verpflichtet werden.


Inhalt und Formelle Anforderungen nach § 66 OWiG

Die genauen Anforderungen an den Inhalt eines Bußgeldbescheids sind in § 66 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) geregelt. Falsche oder fehlende Angaben in diesen Punkten können den Bescheid fehlerhaft und anfechtbar machen.

  • Angaben zur Person: Name und Anschrift des Beschuldigten.
  • TBNR & Tatvorwurf: Die genaue Tatbestandsnummer aus dem Tatbestandskatalog, der Tatzeitpunkt und der Ort.
  • Beweismittel: Nennung der Beweise, z.B. das Blitzerfoto oder das Messprotokoll.
  • Rechtsfolgen: Die festgesetzte Geldbuße (zzgl. Gebühren und Auslagen) und die möglichen Nebenfolgen.
  • Rechtsbehelfsbelehrung: Der gesetzlich vorgeschriebene Hinweis auf die Einspruchsmöglichkeit.

Wichtig: Punkte sind keine Nebenfolge!

Obwohl sie oft im Bescheid aufgeführt werden, gelten Punkte in Flensburg per se nicht als Nebenfolge im Sinne des OWiG (im Gegensatz zum Fahrverbot). Für die Punkte-Eintragung ist die Fahrerlaubnisbehörde zuständig, nicht die Bußgeldstelle. Ein Bescheid ist auch ohne die Angabe von Punkten wirksam.


Wichtige Fristen und Konsequenzen

Die Zustellung des Bußgeldbescheids setzt entscheidende Fristen in Gang, die Sie unbedingt beachten müssen:

Frist für... Dauer & Folge bei Versäumnis
Einspruch einlegen

Dauer: 2 Wochen nach Zustellung.

Folge: Der Bescheid wird rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden.

Zahlung des Bußgeldes

Dauer: 2 Wochen nach Rechtskraft.

Folge: Mahnverfahren wird eingeleitet. Es drohen Vollstreckung und Erzwingungshaft.

Verfolgungsverjährung

Dauer: 3 Monate nach Verstoß (Unterbrechung möglich).

Folge: Ist die Frist abgelaufen und kein Bescheid zugestellt, ist die Verfolgung verjährt.


Einspruch und Rechtsbehelfsbelehrung

Die Rechtsbehelfsbelehrung ist der Teil des Bescheids, der Sie über Ihre Rechte und Pflichten aufklärt. Sie ist nach § 66 Abs. 2 OWiG zwingend erforderlich. Hierin wird explizit darauf hingewiesen, dass:

  • Der Bußgeldbescheid nach zweiwöchigem Fristablauf ohne Einspruch rechtskräftig wird.
  • Im Falle eines Einspruchs das Verschlechterungsverbot nicht greift – das heißt, die abschließende gerichtliche Entscheidung kann auch ungünstiger für Sie ausfallen.

Wenn Sie Einspruch einlegen möchten, muss dies innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung schriftlich bei der Bußgeldstelle erfolgen. Dies ist die einzige Möglichkeit, die Strafe abzuwehren.

Quellen & weitere Infos:




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