Bußgeldstelle Stadt Karlsruhe: Infos zur Online-Anhoerung

Die Bußgeldstelle Stadt Karlsruhe bietet eine Online-Anhörung im Bußgeldverfahren an. Was Sie jetzt wissen müssen.

Akt. am: 08.08.2025, 21:15 Redaktion
Der Sitz des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg
Die Bußgeldstelle Stadt Karlsruhe meldet die Strafe an das KBA - aber erst nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids.

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Online-Anhörung Stadt Karlsruhe: Die wichtigsten Infos im Überblick

Sie sind in Karlsruhe geblitzt worden? Dann ist die Bußgeldbehörde aus Karlsruhe (Stadt) zuständig. Hier finden Sie die wichtigsten Infos zur Bußgeldstelle Stadt Karlsruhe:

Bußgeldstelle Daten
Bußgeldbehörde Stadt Karlsruhe
Abteilung Ordnungs- und Bürgeramt - Bußgeld­stelle
Ort Karlsruhe (Stadt)
PLZ 76135
Adresse Stein­häu­ser­straße 22
Telefonnummer 0721-1330
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Bußgeldstelle Stadt Karlsruhe: Wie läuft die Online-Anhörung ab?

Die Bußgeldstelle Stadt Karlsruhe, bietet die Möglichkeit, Ihren Anhörungsbogen online auszufüllen und das Blitzerfoto einzusehen. Um die Online-Anhörung der Bußgeldbehörde Stadt Karlsruhe zu nutzen, gehen Sie wie folgt vor:

  • Zugang zur Plattform: Rufen Sie die Online-Anhörungsplattform über den bereitgestellten Link auf: Zur Online-Anhörung der Bußgeldstelle Stadt Karlsruhe
  • Login-Daten eingeben: Auf der Startseite(owiportal.komm.one/OAWeb/08212000) werden Sie aufgefordert, sich mit Ihren persönlichen Daten einzuloggen. Dazu gehören in der Regel, die Kennung, z.B. Ihr Aktenzeichen und ein Passwort oder ein Code, der auf Ihrem Zeugenfragebogen, Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid der Bußgeldbehörde Stadt Karlsruhe vermerkt ist.
  • Blitzerfoto der Bußgeldstelle Stadt Karlsruhe einsehen: Nach erfolgreichem Login haben Sie die Möglichkeit, das Beweisfoto Ihres Verstoßes (z.B. ein Blitzerfoto aus Karlsruhe) digital einzusehen.
  • Stellungnahme abgeben: Über den Service der Online-Anhörung der Bußgeldstelle Stadt Karlsruhe können Sie auch eine Stellungnahme zum Sachverhalt abgeben. Hier können Sie beispielsweise Angaben zur Person machen, den Verstoß einräumen oder auch entlastende Umstände schildern.
  • Hinweis: Die Frist zur Beantwortung des Anhörungsbogens der Behörde Karlsruhe (Stadt) beträgt in der Regel 7 Tage. Nach § 46 Abs.1 OWiG ist der Betroffene aber nur verpflichtet die Angaben zur eigenen Person zu korrigieren bzw. zu vervollständigen, wenn diese unvollständig oder nicht korrekt sind.
  • Dokumente hochladen (optional): In manchen Fällen können Sie auch zusätzliche Dokumente, wie etwa eine Kopie Ihres Führerscheins oder andere Nachweise, direkt über die Plattform (owiportal.komm.one/OAWeb/08212000) hochladen.

Post von der Bußgeldstelle Karlsruhe (Stadt): Wie hoch sind die Strafen?

Der Bußgeldkatalog gilt in ganz Deutschland und ist somit auch für die Bußgeldstelle Stadt Karlsruhe verbindlich:


  • Geschwindigeitsüberschreitung: Bei einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit werden Bußgelder, Punkte und Fahrverbote fällig, die von der Bußgeldstelle Stadt Karlsruhe geahndet werden.
  • Rotlichtverstoß: Auch das Überfahren einer roten Ampel wird von der Bußgeldbehörde Stadt Karlsruhe nach dem aktuellen Bußgeldkatalog bestraft.
  • Abstandsverstoß: Wenn Sie im Zuständigkeitsbereich der Bußgeldstelle Stadt Karlsruhe Ordnungs- und Bürgeramt - Bußgeld­stelle den vorgeschriebenen Abstand nicht eingehalten haben, drohen Ihnen empfindliche Strafen.
  • Handy am Steuer: Die Nutzung elektronischer Geräte während der Fahrt ist auch in Karlsruhe verboten. Ein Handyverstoß und zieht ebenfalls Bußgelder und Punkte nach sich und bei Gefährdung oder Sachbeschädigung kann die Bußgeldstelle Stadt Karlsruhe ein Fahrverbot erteilen.

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Quellenangaben:

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