Bußgeldstelle Polizeipräsident in Berlin: Infos zur Online-Anhoerung

Die Bußgeldstelle Polizeipräsident in Berlin bietet eine Online-Anhörung im Bußgeldverfahren an. Hier finden Sie Infos zum Login, Ablauf und Einsicht des Beweisfotos sowie die Kontaktdaten der Bußgeldstelle in Berlin.

Akt. am: 03.11.2025, 13:23 Redaktion

Infos zur Bußgeldstelle

Sie haben einen Anhörungsbogen der Bußgeldstelle aus Berlin erhalten? Hier finden Sie die aktuellen Kontaktdaten und weitere Infos zu der Behörde aus Berlin:

Bußgeldstelle Daten
Bußgeldbehörde Polizeipräsident in Berlin
Abteilung Zentrale Serviceeinheit Bußgeldstelle
Ort Berlin
PLZ 12660
Adresse Postanschrift
Telefonnummer 030-21 47 48 36 47
Online-Anhörung Zur Online-Anhörung
Einspruch möglich? Zum Blitzer-Check

Wie läuft die Online-Anhörung ab?

Die Bußgeldstelle Polizeipräsident in Berlin, bietet die Möglichkeit, Ihren Anhörungsbogen online auszufüllen und das Blitzerfoto einzusehen. Um die Online-Anhörung der Bußgeldbehörde Polizeipräsident in Berlin zu nutzen, gehen Sie wie folgt vor:

  • Zugang zur Plattform: Rufen Sie das Online-Portal zum Service der Online-Anhörung über den bereitgestellten Link auf dem Anhörungsbogen der Bußgeldstelle Polizeipräsident in Berlin auf.
  • Login-Daten eingeben: Auf der Startseite(fms.verwalt-berlin.de/boa) werden Sie aufgefordert, sich mit Ihren persönlichen Daten einzuloggen. Dazu gehören in der Regel, die Kennung, z.B. Ihr Aktenzeichen und ein Passwort oder ein Code, der auf dem Schreiben der Bußgeldbehörde Polizeipräsident in Berlin vermerkt ist.
  • Blitzerfoto der Bußgeldstelle Polizeipräsident in Berlin einsehen: Nach erfolgreichem Login haben Sie die Möglichkeit, das Beweisfoto Ihres Verstoßes (z.B. ein Blitzerfoto aus Berlin Spandau, Wedding, Prenzlauer Berg, Kreuzberg, Friedrichshain, Steglitz, Rudow, Neukölln, Tiergarten, Mitte, Pankow, Marzahn oder Wartenberg ) digital einzusehen.
  • Stellungnahme abgeben: Über den Service der Online-Anhörung der Bußgeldstelle Polizeipräsident in Berlin können Sie auch eine Stellungnahme zum Sachverhalt abgeben. Hier können Sie beispielsweise Angaben zur Person machen, den Verstoß einräumen oder auch entlastende Umstände schildern.
  • Hinweis: Die Frist zur Beantwortung des Anhörungsbogens der Behörde Berlin beträgt in der Regel 7 Tage. Nach § 46 Abs.1 OWiG ist der Betroffene aber nur verpflichtet die Angaben zur eigenen Person zu korrigieren bzw. zu vervollständigen, wenn diese unvollständig oder nicht korrekt sind.
  • Dokumente hochladen (optional): In manchen Fällen können Sie auch zusätzliche Dokumente, wie etwa eine Kopie Ihres Führerscheins oder andere Nachweise, direkt über die Plattform (fms.verwalt-berlin.de/boa)Zur Online-Anhörung der Bußgeldstelle Polizeipräsident in Berlin) hochladen.

Aktuelle Bußgelder, Punkte & Fahrverbote

Der Bußgeldkatalog gilt in ganz Deutschland und ist somit auch für die Bußgeldstelle Polizeipräsident in Berlin verbindlich:

  • Geschwindigeitsüberschreitung: Bei einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit werden Bußgelder, Punkte und Fahrverbote fällig, die von der Bußgeldstelle Polizeipräsident in Berlin geahndet werden.
    Typische Anlässe sind Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h, 25 km/h, 26 km/h oder 28 km/h. Auch gravierendere Verstöße – etwa 44 km/h oder 50 km/h kommen zwar seltener vor, führen aber ebenfalls häufig zu einer Online-Anhörung.
  • Rotlichtverstoß: Auch das Überfahren einer roten Ampel wird von der Bußgeldbehörde Polizeipräsident in Berlin nach dem aktuellen Bußgeldkatalog bestraft.
  • Abstandsverstoß: Wenn Sie im Zuständigkeitsbereich der Bußgeldstelle Polizeipräsident in Berlin Zentrale Serviceeinheit Bußgeldstelle den vorgeschriebenen Abstand nicht eingehalten haben, drohen Ihnen empfindliche Strafen.
  • Handy am Steuer: Die Nutzung elektronischer Geräte während der Fahrt ist auch in Berlin Spandau, Wedding, Prenzlauer Berg, Kreuzberg, Friedrichshain, Steglitz, Rudow, Neukölln, Tiergarten, Mitte, Pankow, Marzahn oder Wartenberg verboten. Ein Handyverstoß zieht ebenfalls Bußgelder und Punkte nach sich und bei Gefährdung oder Sachbeschädigung kann die Bußgeldstelle Polizeipräsident in Berlin ein Fahrverbot erteilen.

Blitzermessungen im Zuständigkeitsbereich

Die Bußgeldstelle Polizeipräsident in Berlin führt in Berlin regelmäßig Geschwindigkeitsmessungen auf folgenden Bundesfernstraßen durch:

Strecke Fahrtrichtung  
A13
Berlin
Berlin zum Blitzer
A100
Berlin (Neukölln)
Grenzallee zum Blitzer
A100
Berlin
Wedding zum Blitzer
A100
Berlin
Osten zum Blitzer
A100
Berlin
Neukölln zum Blitzer
A100
Berlin (Kaiserdamm)
Neukölln zum Blitzer
A100
Berlin
Neukölln zum Blitzer
A100
Berlin
Charlottenburg zum Blitzer
A111
Berlin
Hamburg zum Blitzer
A115
Berlin
Norden zum Blitzer
A115
Berlin
Potsdam zum Blitzer
B96
Berlin (Mitte)
Süden zum Blitzer
B96
Berlin
stadtauswärts zum Blitzer

FAQs

Die Bußgeldstelle Polizeipräsident in Berlin befindet sich in Berlin in Berlin.

Die offizielle Adresse lautet: Postanschrift, 12660 Berlin.

Sie erreichen die Bußgeldstelle telefonisch unter der Nummer 030-21 47 48 36 47. Bitte beachten Sie die Sprechzeiten.

Für die digitale Anhörung nutzen Sie den Link zur Online-Anhörung.

Die Link zur Bußgeldstelle Polizeipräsident in Berlin führt Sie direkt zur Online-Anhörung.

Für die aktuellen Sprechzeiten und Öffnungszeiten der Bußgeldstelle Polizeipräsident in Berlin empfehlen wir Ihnen, die administrative Webseite von Berlin zu besuchen und dort nach dem zuständigen Ordnungsamt oder der Bußgeldstelle zu suchen.

Wichtig: Ein Einspruch ist oft sinnvoll, da Messungen auch in Berlin Spandau, Wedding, Prenzlauer Berg, Kreuzberg, Friedrichshain, Steglitz, Rudow, Neukölln, Tiergarten, Mitte, Pankow, Marzahn oder Wartenberg fehleranfällig sind. Wir empfehlen, Fristen, Messprotokolle und Beweismittel immer durch einen Spezialisten prüfen zu lassen.

Nutzen Sie unseren Blitzer-Check, um Ihren individuellen Fall der Bußgeldstelle Polizeipräsident in Berlin unverbindlich prüfen zu lassen.

Nein. Die Online-Anhörung ist lediglich ein digitaler Service der Behörde Polizeipräsident in Berlin. Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen (Recht auf Schweigen). Allerdings müssen Sie falsche Angaben zu Ihrer Person korrigieren oder ergänzen, wenn diese unvollständig sind.

Wenn Sie nicht reagieren, wird die Bußgeldstelle Polizeipräsident in Berlin basierend auf den vorliegenden Beweisen entscheiden. Im nächsten Schritt folgt meist der Bußgeldbescheid.

Wir bemühen uns, alle Einträge regelmäßig zu prüfen und auf dem aktuellen Stand zu halten. Die Angaben zur Bußgeldstelle Polizeipräsident in Berlin wurden zuletzt am 3. November 2025 überprüft und angepasst.

Sollten Sie veraltete oder fehlerhafte Daten feststellen, bitten wir um eine kurze Nachricht an unsere Redaktion.

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