Blitzer auf der B10 in Karlsruhe auf Höhe Schilderbrücke – Richtung Pforzheim
Erfasst am 01.09.2025
Blitzerstandort auf einen Blick
- Bundesstraße
- B10 · Karlsruhe
- Standort
- Höhe Schilderbrücke
- Richtung
- Pforzheim
- Bereich
- Außerorts
- Tempolimit
- 80 km/h
- Messgerät
- Poliscan Speed
- Blitzertyp
- Stationärer Blitzer
- Toleranz
- 3 km/h, ab 101 km/h 3 %
- Bußgeldstelle
- Stadt Karlsruhe
- Bundesland
- Baden-Württemberg
Welche Strafen drohen auf der B10 bei Karlsruhe?
Die fest installierte Messanlage (Poliscan Speed) auf der B10 bei Karlsruhe misst die Geschwindigkeit in Fahrtrichtung Pforzheim. Erlaubt sind hier außerorts 80 km/h. Steht im Anhörungsbogen oder später im Bußgeldbescheid eine Geschwindigkeit ab 101 km/h, kommt zum Bußgeld ein Punkt in Flensburg hinzu; ab 121 km/h droht ein Monat Fahrverbot. Gemeint ist immer der Wert nach Toleranzabzug; alle Regelsätze stehen im Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen.
| Zu schnell | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| 1–10 km/h hier 81–90 km/h | 20 € | Punkte – | Fahrverbot – |
| 11–15 km/h hier 91–95 km/h | 40 € | Punkte – | Fahrverbot – |
| 16–20 km/h hier 96–100 km/h | 60 € | Punkte – | Fahrverbot – |
| 21–25 km/h hier 101–105 km/h | 100 € | Punkte 1 | Fahrverbot – |
| 26–30 km/h hier 106–110 km/h | 150 € | Punkte 1 | Fahrverbot bei Wiederholung |
| 31–40 km/h hier 111–120 km/h | 200 € | Punkte 1 | Fahrverbot bei Wiederholung |
| 41–50 km/h hier 121–130 km/h | 320 € | Punkte 2 | Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h hier 131–140 km/h | 480 € | Punkte 2 | Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h hier 141–150 km/h | 600 € | Punkte 2 | Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h hier ab 151 km/h | 700 € | Punkte 2 | Fahrverbot 3 Monate |
Werte nach Toleranzabzug. Ab 60 € zzgl. Gebühr (5 %, mind. 25 €) und 3,50 € Auslagen. Fahrverbot bei Wiederholung: zweimal 26 km/h oder mehr innerhalb eines Jahres. Bußgeldtabelle außerorts
Geblitzt auf der B10 bei Karlsruhe?
Lassen Sie Ihre Messung mit dem Poliscan Speed kostenlos und unverbindlich prüfen – gerade wenn Punkte oder ein Fahrverbot drohen, lohnt sich ein genauer Blick auf Messprotokoll und Messdaten.
Einspruch prüfenSo wird auf der B10 bei Karlsruhe gemessen
Die fest installierte Anlage auf der B10 bei Karlsruhe arbeitet mit PoliScan Speed. Neben Eichung und Anlagenunterlagen sind insbesondere Messfoto, Auswerterahmen und die eindeutige Fahrzeugzuordnung zu kontrollieren. Weitere technische Informationen finden Sie auf unserer Informationsseite zur stationären Messanlage PoliScan Speed.
Typische Fehlerquellen und Prüfpunkte an dieser Messstelle:
- Auswerterahmen auf dem Messfoto: Der Auswerterahmen muss nach den Vorgaben des Herstellers plausibel auf dem gemessenen Fahrzeug liegen.
- Mehrere Fahrzeuge im Messbereich: Befinden sich bei Karlsruhe weitere Fahrzeuge im Auswertebereich, muss die Zuordnung des Messwerts besonders sorgfältig geprüft werden.
- Eichung und Gerätekonfiguration: Eichschein, Softwarestand und die für den Messeinsatz gewählte Konfiguration müssen zum Tattag passen.
- Eichung & Sicherungszeichen: Bei fest installierten Anlagen an der B10 müssen eine gültige Eichung und unversehrte Sicherungszeichen nachgewiesen sein.
- Beschilderungsprüfung: Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung muss im Anfahrtsbereich bei Karlsruhe gut sichtbar und ohne Verdeckung aufgestellt gewesen sein.
Besonderheiten dieser Messstelle
Die Messstelle liegt an einer Brücke. Auf Brücken gilt häufig eine eigene Begrenzung, etwa zum Schutz des Bauwerks. Prüfen lässt sich, ob das Limit zum Messzeitpunkt so angeordnet und vor der Brücke gut erkennbar ausgeschildert war.
Zuständige Bußgeldstelle: Stadt Karlsruhe
Für das Verfahren nach einer Messung auf der B10 bei Karlsruhe ist die Stadt Karlsruhe, Abteilung Ordnungs- und Bürgeramt - Bußgeldstelle, zuständig. Von dort erhalten Betroffene in der Regel zunächst einen Anhörungsbogen und später gegebenenfalls einen Bußgeldbescheid. Gegen den Bescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Die Verfolgungsverjährung beträgt bei solchen Verstößen zunächst drei Monate und verlängert sich nach Erlass eines Bußgeldbescheids auf sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG). Dort liegen auch Messprotokoll, Eichschein und die übrigen Messunterlagen. Einsehen lassen sie sich im Verfahren über eine Akteneinsicht, in der Regel durch eine Anwältin oder einen Anwalt.
Kontaktdaten und Portalzugang: Online-Anhörung bei Stadt Karlsruhe.
Einspruch kostenlos prüfen
Sind Sie auf der B10 bei Karlsruhe geblitzt worden und haben Post von der Stadt Karlsruhe erhalten? Nutzen Sie den kostenlosen Blitzer-Check für eine erste Einschätzung.
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