Beweisfoto beim Blitzer: Was es zeigen muss und wie Sie es sehen
Was das Beweisfoto zeigen muss, wie Sie es einsehen, worauf es je nach Messgerät ankommt und was gilt, wenn der Fahrer nicht erkennbar ist.
Was ist ein Beweisfoto?
Das Beweisfoto ist das Bild, das ein Blitzer im Moment der Messung aufnimmt. Es soll zwei Dinge belegen: welches Fahrzeug den Verstoß begangen hat und wer am Steuer saß. Für die Bußgeldstelle ist es meist das wichtigste Beweismittel.
In Deutschland gilt die Fahrerhaftung. Ein Bußgeld bekommt nicht der Halter, sondern die Person, die gefahren ist. Deshalb muss das Foto den Fahrer erkennbar zeigen.
Was auf dem Foto zu sehen sein muss
- Fahrer: Das Gesicht muss so gut erkennbar sein, dass ein Abgleich möglich ist, etwa mit dem Pass- oder Führerscheinfoto. Das ist die Grundlage der Fahreridentifikation.
- Kennzeichen: Das Kennzeichen muss lesbar sein, damit die Behörde den Halter ermitteln kann.
- Messdaten: Datum, Uhrzeit, Messort und gemessener Wert werden meist in das Bild eingeblendet oder separat gespeichert.
Beifahrer werden auf den Fotos in der Akte und auf Schreiben unkenntlich gemacht, weil sie mit dem Verstoß nichts zu tun haben.
Besonderheiten je nach Messgerät
| Messgerät | Worauf es beim Foto ankommt |
|---|---|
| PoliScan Speed | Ein eingeblendeter Auswerterahmen muss das gemessene Fahrzeug korrekt erfassen. Liegt er falsch, ist die Zuordnung fraglich. |
| Traffistar S350 | Bei mehreren Fahrzeugen im Bild muss eindeutig sein, welches gemessen wurde. |
| Rotlichtblitzer | In der Regel entstehen zwei Fotos, vor und hinter der Haltelinie. Daraus ergibt sich die Rotzeit. |
Zum Foto gehören die digitalen Messdaten. Bei vielen Geräten lassen sich die Rohmessdaten von einem Sachverständigen auswerten.
Wie Sie das Beweisfoto einsehen
Auf dem Anhörungsbogen ist häufig ein verkleinertes Foto abgedruckt. Manche Bußgeldstellen bieten zusätzlich eine Online-Einsicht mit Zugangscode an. Das vollständige Foto in hoher Auflösung, zusammen mit Messprotokoll und Eichschein, gibt es über die Akteneinsicht.
Wenn der Fahrer nicht zu erkennen ist
Ist das Gesicht unscharf, verdeckt oder nur teilweise zu sehen, kann die Identifizierung scheitern. Die Behörde kann dann weitere Ermittlungen anstellen, etwa einen Abgleich mit dem Passfoto oder eine Befragung von Nachbarn. Bleibt der Fahrer unbekannt, wird das Verfahren eingestellt. Dem Halter kann dann aber ein Fahrtenbuch auferlegt werden. Mehr dazu im Beitrag Blitzerfoto nicht erkennbar.
Im Gerichtsverfahren wird bei Zweifeln oft ein anthropologisches Gutachten eingeholt, das Merkmale wie Ohren, Nase oder Haaransatz vergleicht. Das Gericht kann auch selbst auf das Foto verweisen und den Fahrer durch Vergleich mit dem Anwesenden identifizieren (§ 267 Abs. 1 S. 3 StPO), wenn das Foto dafür ausreichend scharf ist.
Sind Sie auf dem Foto zu erkennen?
Laden Sie ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bußgeldbescheids hoch. Unser Blitzer-Experte prüft Foto und Messung kostenlos und unverbindlich.
Einspruch prüfenRechtsgrundlagen
- § 46 OWiG: Anwendung der Strafprozessordnung
- § 267 Abs. 1 S. 3 StPO: Verweis auf Abbildungen im Urteil
- § 31a StVZO: Fahrtenbuchauflage