Kontaktdaten der Bußgeldstelle Regierungspräsidium Karlsruhe
Wir haben die uns vorliegenden Kontaktdaten und Angaben zur Zuständigkeit dieser Bußgeldstelle übersichtlich zusammengefasst. Bei kurzfristigen Änderungen sind die Angaben auf der offiziellen Behördenwebsite maßgeblich.
| Angabe | Kontaktdaten |
|---|---|
| Behörde | Das Regierungspräsidium Karlsruhe |
| Abteilung | Zentrale Bußgeldstelle |
| Anschrift | Schlossplatz 1-3, 76131 Karlsruhe |
| Bundesland | Baden-Württemberg |
| Zuständigkeitsbereich | Mannheim, Weinheim, Heidelberg, Sinsheim, Bruchsal, Karlsruhe, Ettlingen, Pforzheim, Rastatt oder Baden-Baden auf Autobahnabschnitten |
| Telefon | 0721 9260 |
| poststelle-zbs@rpk.bwl.de | |
| Online-Anhörung | Offizielles Anhörungsportal öffnen |
Wie läuft die Online-Anhörung bei der Bußgeldstelle Regierungspräsidium Karlsruhe ab?
Für die Anmeldung im Online-Portal der Behörde Regierungspräsidium Karlsruhe benötigen Sie normalerweise die individuellen Zugangsdaten aus dem Anhörungsbogen. Die Seite der Online-Anhörung sollte ausschließlich über den im Schreiben genannten oder oben verlinkten offiziellen Zugang aufgerufen werden.
- Portal aufrufen: Öffnen Sie das offizielle Online-Anhörungsportal der Behörde.
- Zugangsdaten eingeben: Verwenden Sie die Kennung, das Aktenzeichen oder den Zugangscode aus Ihrem Schreiben.
- Vorwurf prüfen: Kontrollieren Sie die Angaben zum Fahrzeug, Tatort, Tatzeitpunkt und – sofern verfügbar – das Beweisfoto.
- Persönliche Daten berichtigen: Falsche oder unvollständige Angaben zur Person sollten korrigiert werden.
- Stellungnahme abwägen: Eine Äußerung zum Tatvorwurf sollte nicht unüberlegt erfolgen, da sie im weiteren Verfahren berücksichtigt werden kann.
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Zum Blitzer-CheckBußgelder und typische Verkehrsverstöße
Die Bußgeldstelle Regierungspräsidium Karlsruhe bearbeitet Verkehrsordnungswidrigkeiten nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog. Je nach Vorwurf können Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot vorgesehen sein.
Verjährung im Bußgeldverfahren
Aktuelle Verjährungsfrist beachten
Für Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 24 Absatz 1 StVG beträgt die Verfolgungsverjährung grundsätzlich sechs Monate. Unterbrechungshandlungen können dazu führen, dass die Frist erneut beginnt.
Entscheidend sind der konkrete Tatvorwurf, der Zeitpunkt der Tat und die Verfahrensschritte der Behörde. Eine individuelle Prüfung ist daher sinnvoll.
Häufige Fragen zur Bußgeldstelle Regierungspräsidium Karlsruhe
Blitzermessungen im Zuständigkeitsbereich
Zu dieser Bußgeldstelle finden Sie in unserem Blitzer-Verzeichnis auch Messstellen auf Bundesfernstraßen. Die folgenden Links führen zu den jeweiligen Standortinformationen.
| Strecke | Fahrtrichtung | Standort |
|---|---|---|
| A5 | Basel | Blitzer bei Bruchsal |
| A5 | Basel | Blitzer bei Malsch |
| A5 | Karlsruhe | Blitzer bei Neuenburg am Rhein |
| A5 | Freiburg | Blitzer bei Schutterwald |
| A5 | Karlsruhe/Darmstadt | Blitzer bei St. Leon-Rot |
| A5 | Heidelberg | Blitzer bei Walldorf |
| A5 | Basel (Schweiz) | Blitzer bei Baden Baden |
| A5 | Freiburg | Blitzer bei Neuenburg |
| A7 | Ulm | Blitzer bei Ellenberg |
| A8 | Ulm | Blitzer bei Gruibingen |
| A8 | Stuttgart | Blitzer bei Leonberg |
| A8 | Stuttgart | Blitzer bei Leinfelden-Echterdingen |
| A8 | München | Blitzer bei Leonberg |
| A81 | Anschlussstelle Geisingen | Blitzer bei Engen |
| A81 | Stuttgart | Blitzer bei Pleidelsheim |