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Bußgeldstelle Regierungspräsidium Karlsruhe: Infos zur Online-Anhoerung

Rechtsanwalt Andreas Junge
Experte für Verkehrsrecht
Akt. am: 07.05.2026, 13:15

Die Bußgeldstelle Regierungspräsidium Karlsruhe bietet eine Online-Anhörung im Bußgeldverfahren an. Hier finden Sie Infos zum Login, Ablauf und Einsicht des Beweisfotos sowie die Kontaktdaten der Bußgeldstelle in Karlsruhe.

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Die Bußgeldstelle Regierungspräsidium Karlsruhe bietet die Möglichkeit das Blitzerfoto online einzusehen.

Bußgeldstelle Regierungspräsidium Karlsruhe: Infos & Kontaktdaten

Sie haben einen Anhörungsbogen der Bußgeldstelle aus Karlsruhe erhalten? Hier finden Sie die aktuellen Kontaktdaten und weitere Infos zu der Behörde aus Baden-Württemberg:

Bußgeldstelle Daten
Bußgeldbehörde Regierungspräsidium Karlsruhe
Abteilung Zentrale Bußgeldstelle
Ort Karlsruhe
PLZ 76131
Adresse Schlossplatz 1-3
Telefonnummer 07211-92 60
Online-Anhörung Zur Online-Anhörung
Einspruch möglich? Zum Blitzer-Check

Regierungspräsidium Karlsruhe: Wie läuft die Online-Anhörung ab?

Die Bußgeldstelle Regierungspräsidium Karlsruhe, bietet die Möglichkeit, Ihren Anhörungsbogen online auszufüllen und das Blitzerfoto einzusehen. Um die Online-Anhörung der Bußgeldbehörde Regierungspräsidium Karlsruhe zu nutzen, gehen Sie wie folgt vor:

  • Zugang zur Plattform: Rufen Sie das Online-Portal zum Service der Online-Anhörung über den bereitgestellten Link auf dem Anhörungsbogen der Bußgeldstelle Regierungspräsidium Karlsruhe auf.
  • Login-Daten eingeben: Auf der Startseite(owiportal.komm.one/oaweb/08200000) werden Sie aufgefordert, sich mit Ihren persönlichen Daten einzuloggen. Dazu gehören in der Regel, die Kennung, z.B. Ihr Aktenzeichen und ein Passwort oder ein Code, der auf dem Schreiben der Bußgeldbehörde Regierungspräsidium Karlsruhe vermerkt ist.
  • Blitzerfoto der Bußgeldstelle Regierungspräsidium Karlsruhe einsehen: Nach erfolgreichem Login haben Sie die Möglichkeit das Blitzerfoto online einzusehen.
  • Stellungnahme abgeben: Über den Service der Online-Anhörung der Bußgeldstelle Regierungspräsidium Karlsruhe können Sie auch eine Stellungnahme zum Sachverhalt abgeben. Hier können Sie beispielsweise Angaben zur Person machen, den Verstoß einräumen oder auch entlastende Umstände schildern.
  • Hinweis: Die Frist zur Beantwortung des Anhörungsbogens der Behörde Karlsruhe beträgt in der Regel 7 Tage. Nach § 46 Abs.1 OWiG ist der Betroffene aber nur verpflichtet die Angaben zur eigenen Person zu korrigieren bzw. zu vervollständigen, wenn diese unvollständig oder nicht korrekt sind.
  • Dokumente hochladen (optional): In manchen Fällen können Sie auch zusätzliche Dokumente, wie etwa eine Kopie Ihres Führerscheins oder andere Nachweise, direkt über die Plattform (owiportal.komm.one/oaweb/08200000)Zur Online-Anhörung der Bußgeldstelle Regierungspräsidium Karlsruhe) hochladen.

Strafmaß & Bußgelder: Zuständigkeit der Regierungspräsidium Karlsruhe

Q: Welche Verstöße sanktioniert die Bußgeldstelle Regierungspräsidium Karlsruhe unter anderem?

Die Bußgeldstelle Regierungspräsidium Karlsruhe ist für die Überwachung des fließenden Verkehrs zuständig und ahndet gemäß dem aktuellen Bußgeldkatalog 2026 insbesondere Verstöße gegen die Geschwindigkeitsbegrenzungen, das Nicht-Einhalten des Sicherheitsabstands und dem Überfahren von Lichtzeichenanlagen (Rote Ampeln).

Die Sanktionen erfolgen nach dem bundeseinheitlichen Strafmaß für Punkte, Bußgelder und Fahrverbote.

Q: Wie werden die Strafen für zu schnelles Fahren bei der Regierungspräsidium Karlsruhe differenziert?

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung 2026 unterscheidet der Bußgeldkatalog strikt zwischen Verstößen innerhalb geschlossener Ortschaften und Fahrten auf Autobahnen oder Landstraßen.

1. Verstöße innerhalb geschlossener Ortschaften (Innerorts):

In Städten wie Karlsruhe sind die Sanktionen deutlich strenger. Häufige Bescheide betreffen hier beispielsweise eine Überschreitung von 26 km/h innerorts. In diesem Fall drohen möglicherweise bereits 180 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg. Ein Fahrverbot wird innerorts in der Regel ab einer Überschreitung von 31 km/h angeordnet.

2. Verstöße außerhalb geschlossener Ortschaften (Außerorts):

Auf Autobahnen oder Bundesstraßen in der Umgebung von Karlsruhe ist das Strafmaß etwas moderater gestaffelt, führt aber dennoch schnell zu spürbaren Konsequenzen:

  • 21 km/h zu viel außerorts: Hier werden 100 Euro und 1 Punkt fällig.
  • 31 km/h zu viel außerorts: Die Strafe steigt auf 200 Euro und 1 Punkt an.
  • Fahrverbot: Dieses droht außerorts möglicherweise ab einer Überschreitung von 41 km/h oder bei wiederholten Verstößen (2x über 26 km/h innerhalb eines Jahres).

Die Bußgeldstelle Regierungspräsidium Karlsruhe sanktioniert unter anderem diese Vorwürfe basierend auf den Messdaten von Blitzern wie dem PoliScan Speed oder dem TraffiStar. Lassen Sie Ihren Bescheid bei uns kostenlos auf Messfehler prüfen.

Q: Werden auch Rotlicht- und Abstandsverstöße in Karlsruhe geahndet?

Ja, die Bußgeldstelle sanktioniert regelmäßig Abstandsverstöße auf Autobahnen (Unterschreitung des halben Tachowerts) sowie Rotlichtverstöße.

Dabei wird zwischen dem einfachen Rotlichtverstoß und dem qualifizierten Verstoß (Ampel bereits länger als 1 Sekunde rot) unterschieden, was unmittelbar Auswirkungen auf die Höhe des Bußgeldes und die Dauer eines möglichen Fahrverbots hat.

Q: Was kostet die Nutzung eines Mobiltelefons (Handy am Steuer)?

Die unzulässige Nutzung elektronischer Geräte während der Fahrt wird von der Behörde Regierungspräsidium Karlsruhe konsequent verfolgt. Aktuell sieht der Katalog hierfür ein Bußgeld von 100 Euro sowie 1 Punkt in Flensburg vor.

Weitere Details finden Sie in unserem Fachbereich zum Thema Handy am Steuer & Ablenkung.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Bußgeldstelle Regierungspräsidium Karlsruhe

Q: Wo ist der genaue Sitz der Bußgeldstelle Regierungspräsidium Karlsruhe?

Die Bußgeldstelle Regierungspräsidium Karlsruhe befindet sich in Karlsruhe in Baden-Württemberg.

Die offizielle Adresse lautet: Schlossplatz 1-3, 76131 Karlsruhe.

Q: Wie kann ich die Bußgeldstelle Regierungspräsidium Karlsruhe kontaktieren?

Sie erreichen die Bußgeldstelle telefonisch unter der Nummer 07211-92 60. Bitte beachten Sie die Sprechzeiten.

Für die digitale Anhörung nutzen Sie den Link zur Online-Anhörung.

Q: Wo finde ich die Öffnungszeiten der Bußgeldstelle Regierungspräsidium Karlsruhe?

Die Link zur Bußgeldstelle Regierungspräsidium Karlsruhe führt Sie direkt zur Online-Anhörung.

Für die aktuellen Sprechzeiten und Öffnungszeiten der Bußgeldstelle Regierungspräsidium Karlsruhe empfehlen wir Ihnen, die administrative Webseite von Karlsruhe zu besuchen und dort nach dem zuständigen Ordnungsamt oder der Bußgeldstelle zu suchen.

Q: Wann sollte ich einen Einspruch gegen die Bußgeldstelle Regierungspräsidium Karlsruhe prüfen lassen?

Wichtig: Ein Einspruch ist oft sinnvoll, da Messungen auch in Karlsruhe fehleranfällig sind. Wir empfehlen, Fristen, Messprotokolle und Beweismittel immer durch einen Spezialisten prüfen zu lassen.

Nutzen Sie unseren Blitzer-Check, um Ihren individuellen Fall der Bußgeldstelle Regierungspräsidium Karlsruhe unverbindlich prüfen zu lassen.

Q: Ist die Online-Anhörung der Regierungspräsidium Karlsruhe verpflichtend?

Nein. Die Online-Anhörung ist lediglich ein digitaler Service der Behörde Regierungspräsidium Karlsruhe. Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen (Recht auf Schweigen). Allerdings müssen Sie falsche Angaben zu Ihrer Person korrigieren oder ergänzen, wenn diese unvollständig sind.

Q: Was passiert, wenn ich auf die Online-Anhörung gar nicht reagiere?

Wenn Sie nicht reagieren, wird die Bußgeldstelle Regierungspräsidium Karlsruhe basierend auf den vorliegenden Beweisen entscheiden. Im nächsten Schritt folgt meist der Bußgeldbescheid.

Q: Wie aktuell sind die Angaben zur Behörde Regierungspräsidium Karlsruhe auf Blitzerkatalog.org?

Wir bemühen uns, alle Einträge regelmäßig zu prüfen und auf dem aktuellen Stand zu halten. Die Angaben zur Bußgeldstelle Regierungspräsidium Karlsruhe wurden zuletzt am 07. Mai 2026 überprüft und angepasst.

Sollten Sie veraltete oder fehlerhafte Daten feststellen, bitten wir um eine kurze Nachricht an unsere Redaktion.

Blitzermessungen im Zuständigkeitsbereich

Die Bußgeldstelle Regierungspräsidium Karlsruhe führt in Baden-Württemberg regelmäßig Geschwindigkeitsmessungen auf folgenden Bundesfernstraßen durch:

Strecke Fahrtrichtung  
A5
Bruchsal
Basel zum Blitzer
A5
Malsch
Basel zum Blitzer
A5
Neuenburg am Rhein
Karlsruhe zum Blitzer
A5
Schutterwald
Freiburg zum Blitzer
A5
St. Leon-Rot
Karlsruhe/Darmstadt zum Blitzer
A5
Walldorf
Heidelberg zum Blitzer
A5
Baden Baden
Basel (Schweiz) zum Blitzer
A5
Neuenburg
Freiburg zum Blitzer
A7
Ellenberg
Ulm zum Blitzer
A8
Gruibingen
Ulm zum Blitzer
A8
Leonberg
Stuttgart zum Blitzer
A8
Leinfelden-Echterdingen
Stuttgart zum Blitzer
A8
Leonberg
München zum Blitzer
A81
Engen
Anschlussstelle Geisingen zum Blitzer
A81
Pleidelsheim
Stuttgart zum Blitzer