Bußgeldstelle Regierungspräsidium Karlsruhe: Infos zur Online-Anhoerung

Die Bußgeldstelle Regierungspräsidium Karlsruhe bietet eine Online-Anhörung im Bußgeldverfahren an. Hier finden Sie Infos zum Login, Ablauf und Einsicht des Beweisfotos sowie die Kontaktdaten der Bußgeldstelle in Karlsruhe.

Akt. am: 01.10.2026, 09:57 Redaktion

Bußgeldstelle Regierungspräsidium Karlsruhe: Infos & Kontaktdaten

Sie haben einen Anhörungsbogen der Bußgeldstelle aus Karlsruhe erhalten? Hier finden Sie die aktuellen Kontaktdaten und weitere Infos zu der Behörde aus Baden-Württemberg:

Bußgeldstelle Daten
Bußgeldbehörde Regierungspräsidium Karlsruhe
Abteilung Zentrale Bußgeldstelle
Ort Karlsruhe
PLZ 76131
Adresse Schlossplatz 1-3
Telefonnummer 07211-92 60
Online-Anhörung Zur Online-Anhörung
Einspruch möglich? Zum Blitzer-Check

Regierungspräsidium Karlsruhe: Wie läuft die Online-Anhörung ab?

Die Bußgeldstelle Regierungspräsidium Karlsruhe, bietet die Möglichkeit, Ihren Anhörungsbogen online auszufüllen und das Blitzerfoto einzusehen. Um die Online-Anhörung der Bußgeldbehörde Regierungspräsidium Karlsruhe zu nutzen, gehen Sie wie folgt vor:

  • Zugang zur Plattform: Rufen Sie das Online-Portal zum Service der Online-Anhörung über den bereitgestellten Link auf dem Anhörungsbogen der Bußgeldstelle Regierungspräsidium Karlsruhe auf.
  • Login-Daten eingeben: Auf der Startseite(owiportal.komm.one/oaweb/08200000) werden Sie aufgefordert, sich mit Ihren persönlichen Daten einzuloggen. Dazu gehören in der Regel, die Kennung, z.B. Ihr Aktenzeichen und ein Passwort oder ein Code, der auf dem Schreiben der Bußgeldbehörde Regierungspräsidium Karlsruhe vermerkt ist.
  • Blitzerfoto der Bußgeldstelle Regierungspräsidium Karlsruhe einsehen: Nach erfolgreichem Login haben Sie die Möglichkeit, das Beweisfoto Ihres Verstoßes (z.B. ein Blitzerfoto aus Karlsruhe) digital einzusehen.
  • Stellungnahme abgeben: Über den Service der Online-Anhörung der Bußgeldstelle Regierungspräsidium Karlsruhe können Sie auch eine Stellungnahme zum Sachverhalt abgeben. Hier können Sie beispielsweise Angaben zur Person machen, den Verstoß einräumen oder auch entlastende Umstände schildern.
  • Hinweis: Die Frist zur Beantwortung des Anhörungsbogens der Behörde Karlsruhe beträgt in der Regel 7 Tage. Nach § 46 Abs.1 OWiG ist der Betroffene aber nur verpflichtet die Angaben zur eigenen Person zu korrigieren bzw. zu vervollständigen, wenn diese unvollständig oder nicht korrekt sind.
  • Dokumente hochladen (optional): In manchen Fällen können Sie auch zusätzliche Dokumente, wie etwa eine Kopie Ihres Führerscheins oder andere Nachweise, direkt über die Plattform (owiportal.komm.one/oaweb/08200000)Zur Online-Anhörung der Bußgeldstelle Regierungspräsidium Karlsruhe) hochladen.

Bußgeldkatalog 2026

Der Bußgeldkatalog gilt in ganz Deutschland und ist somit auch für die Bußgeldstelle Regierungspräsidium Karlsruhe verbindlich:

  • Geschwindigeitsüberschreitung: Bei einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit werden Bußgelder, Punkte und Fahrverbote fällig, die von der Bußgeldstelle Regierungspräsidium Karlsruhe geahndet werden.
    Typische Anlässe sind Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h, 25 km/h, 26 km/h oder 28 km/h. Auch gravierendere Verstöße – etwa 44 km/h oder 50 km/h kommen zwar seltener vor, führen aber ebenfalls häufig zu einer Online-Anhörung.
  • Rotlichtverstoß: Auch das Überfahren einer roten Ampel wird von der Bußgeldbehörde Regierungspräsidium Karlsruhe nach dem aktuellen Bußgeldkatalog bestraft.
  • Abstandsverstoß: Wenn Sie im Zuständigkeitsbereich der Bußgeldstelle Regierungspräsidium Karlsruhe Zentrale Bußgeldstelle den vorgeschriebenen Abstand nicht eingehalten haben, drohen Ihnen empfindliche Strafen.
  • Handy am Steuer: Die Nutzung elektronischer Geräte während der Fahrt ist auch in Karlsruhe verboten. Ein Handyverstoß zieht ebenfalls Bußgelder und Punkte nach sich und bei Gefährdung oder Sachbeschädigung kann die Bußgeldstelle Regierungspräsidium Karlsruhe ein Fahrverbot erteilen.

Blitzermessungen im Zuständigkeitsbereich

Die Bußgeldstelle Regierungspräsidium Karlsruhe führt in Baden-Württemberg regelmäßig Geschwindigkeitsmessungen auf folgenden Bundesfernstraßen durch:

Strecke Fahrtrichtung  
A5
Bruchsal
Basel zum Blitzer
A5
Malsch
Basel zum Blitzer
A5
Neuenburg am Rhein
Karlsruhe zum Blitzer
A5
St. Leon-Rot
Karlsruhe/Darmstadt zum Blitzer
A5
Walldorf
Heidelberg zum Blitzer
A5
Baden Baden
Basel (Schweiz) zum Blitzer
A5
Neuenburg
Freiburg zum Blitzer
A7
Ellenberg
Ulm zum Blitzer
A7
Aalen
Ulm zum Blitzer
A8
Gruibingen
Ulm zum Blitzer
A8
Leonberg
Stuttgart zum Blitzer
A8
Leinfelden-Echterdingen
Stuttgart zum Blitzer
A8
Leonberg
München zum Blitzer
A81
Engen
Anschlussstelle Geisingen zum Blitzer
A81
Pleidelsheim
Stuttgart zum Blitzer

FAQs

Die Bußgeldstelle Regierungspräsidium Karlsruhe befindet sich in Karlsruhe in Baden-Württemberg.

Die offizielle Adresse lautet: Schlossplatz 1-3, 76131 Karlsruhe.

Sie erreichen die Bußgeldstelle telefonisch unter der Nummer 07211-92 60. Bitte beachten Sie die Sprechzeiten.

Für die digitale Anhörung nutzen Sie den Link zur Online-Anhörung.

Die Link zur Bußgeldstelle Regierungspräsidium Karlsruhe führt Sie direkt zur Online-Anhörung.

Für die aktuellen Sprechzeiten und Öffnungszeiten der Bußgeldstelle Regierungspräsidium Karlsruhe empfehlen wir Ihnen, die administrative Webseite von Karlsruhe zu besuchen und dort nach dem zuständigen Ordnungsamt oder der Bußgeldstelle zu suchen.

Wichtig: Ein Einspruch ist oft sinnvoll, da Messungen auch in Karlsruhe fehleranfällig sind. Wir empfehlen, Fristen, Messprotokolle und Beweismittel immer durch einen Spezialisten prüfen zu lassen.

Nutzen Sie unseren Blitzer-Check, um Ihren individuellen Fall der Bußgeldstelle Regierungspräsidium Karlsruhe unverbindlich prüfen zu lassen.

Nein. Die Online-Anhörung ist lediglich ein digitaler Service der Behörde Regierungspräsidium Karlsruhe. Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen (Recht auf Schweigen). Allerdings müssen Sie falsche Angaben zu Ihrer Person korrigieren oder ergänzen, wenn diese unvollständig sind.

Wenn Sie nicht reagieren, wird die Bußgeldstelle Regierungspräsidium Karlsruhe basierend auf den vorliegenden Beweisen entscheiden. Im nächsten Schritt folgt meist der Bußgeldbescheid.

Wir bemühen uns, alle Einträge regelmäßig zu prüfen und auf dem aktuellen Stand zu halten. Die Angaben zur Bußgeldstelle Regierungspräsidium Karlsruhe wurden zuletzt am 10. Januar 2026 überprüft und angepasst.

Sollten Sie veraltete oder fehlerhafte Daten feststellen, bitten wir um eine kurze Nachricht an unsere Redaktion.




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