Bußgeldstelle Regierungspräsidium Karlsruhe: Online-Anhörung, Kontakt & Blitzerfoto

Kontaktdaten zuletzt geprüft am 07.08.2026

Die Bußgeldstelle Regierungspräsidium Karlsruhe bietet eine Online-Anhörung im Bußgeldverfahren an. Hier finden Sie den offiziellen Portalzugang, die Kontaktdaten und Hinweise zum Ablauf.

Kontaktdaten der Bußgeldstelle Regierungspräsidium Karlsruhe

Wir haben die uns vorliegenden Kontaktdaten und Angaben zur Zuständigkeit dieser Bußgeldstelle übersichtlich zusammengefasst. Bei kurzfristigen Änderungen sind die Angaben auf der offiziellen Behördenwebsite maßgeblich.

Angabe Kontaktdaten
Behörde Das Regierungspräsidium Karlsruhe
Abteilung Zentrale Bußgeldstelle
Anschrift Schlossplatz 1-3, 76131 Karlsruhe
Bundesland Baden-Württemberg
Zuständigkeitsbereich Mannheim, Weinheim, Heidelberg, Sinsheim, Bruchsal, Karlsruhe, Ettlingen, Pforzheim, Rastatt oder Baden-Baden auf Autobahnabschnitten
Telefon 0721 9260
E-Mail poststelle-zbs@rpk.bwl.de
Online-Anhörung Offizielles Anhörungsportal öffnen

Wie läuft die Online-Anhörung bei der Bußgeldstelle Regierungspräsidium Karlsruhe ab?

Für die Anmeldung im Online-Portal der Behörde Regierungspräsidium Karlsruhe benötigen Sie normalerweise die individuellen Zugangsdaten aus dem Anhörungsbogen. Die Seite der Online-Anhörung sollte ausschließlich über den im Schreiben genannten oder oben verlinkten offiziellen Zugang aufgerufen werden.

  • Portal aufrufen: Öffnen Sie das offizielle Online-Anhörungsportal der Behörde.
  • Zugangsdaten eingeben: Verwenden Sie die Kennung, das Aktenzeichen oder den Zugangscode aus Ihrem Schreiben.
  • Vorwurf prüfen: Kontrollieren Sie die Angaben zum Fahrzeug, Tatort, Tatzeitpunkt und – sofern verfügbar – das Beweisfoto.
  • Persönliche Daten berichtigen: Falsche oder unvollständige Angaben zur Person sollten korrigiert werden.
  • Stellungnahme abwägen: Eine Äußerung zum Tatvorwurf sollte nicht unüberlegt erfolgen, da sie im weiteren Verfahren berücksichtigt werden kann.

Bußgelder und typische Verkehrsverstöße

Die Bußgeldstelle Regierungspräsidium Karlsruhe bearbeitet Verkehrsordnungswidrigkeiten nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog. Je nach Vorwurf können Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot vorgesehen sein.

Verjährung im Bußgeldverfahren

Aktuelle Verjährungsfrist beachten

Für Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 24 Absatz 1 StVG beträgt die Verfolgungsverjährung grundsätzlich sechs Monate. Unterbrechungshandlungen können dazu führen, dass die Frist erneut beginnt.

Entscheidend sind der konkrete Tatvorwurf, der Zeitpunkt der Tat und die Verfahrensschritte der Behörde. Eine individuelle Prüfung ist daher sinnvoll.

Häufige Fragen zur Bußgeldstelle Regierungspräsidium Karlsruhe

Die Anschrift lautet: Schlossplatz 1-3, 76131 Karlsruhe.

Ja. Der offizielle Portalzugang ist in der Kontakttabelle verlinkt. Für die Anmeldung benötigen Sie die persönlichen Zugangsdaten aus dem Behördenschreiben.

Die Anhörung gibt Ihnen Gelegenheit, sich zum Vorwurf zu äußern. Unrichtige Angaben zur Person dürfen nicht gemacht werden. Eine inhaltliche Stellungnahme zum Tatvorwurf sollte sorgfältig abgewogen werden.

Blitzermessungen im Zuständigkeitsbereich

Zu dieser Bußgeldstelle finden Sie in unserem Blitzer-Verzeichnis auch Messstellen auf Bundesfernstraßen. Die folgenden Links führen zu den jeweiligen Standortinformationen.

Strecke Fahrtrichtung Standort
A5 Basel Blitzer bei Bruchsal
A5 Basel Blitzer bei Malsch
A5 Karlsruhe Blitzer bei Neuenburg am Rhein
A5 Freiburg Blitzer bei Schutterwald
A5 Karlsruhe/Darmstadt Blitzer bei St. Leon-Rot
A5 Heidelberg Blitzer bei Walldorf
A5 Basel (Schweiz) Blitzer bei Baden Baden
A5 Freiburg Blitzer bei Neuenburg
A7 Ulm Blitzer bei Ellenberg
A8 Ulm Blitzer bei Gruibingen
A8 Stuttgart Blitzer bei Leonberg
A8 Stuttgart Blitzer bei Leinfelden-Echterdingen
A8 München Blitzer bei Leonberg
A81 Anschlussstelle Geisingen Blitzer bei Engen
A81 Stuttgart Blitzer bei Pleidelsheim

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