Blitzer auf der B169 in Riesa bei km 43.2 – Richtung Elsterwerda
Erfasst am 28.12.2025
Blitzerstandort auf einen Blick
- Bundesstraße
- B169 · Riesa
- Standort
- km 43.2
- Richtung
- Elsterwerda
- Bereich
- Innerorts
- Tempolimit
- 50 km/h
- Messgerät
- Vitronic PoliScan FM1
- Blitzertyp
- Blitzeranhänger
- Toleranz
- 3 km/h
- Bußgeldstelle
- Landkreis Meißen
- Bundesland
- Sachsen
Welche Strafen drohen auf der B169 bei Riesa?
Der Blitzeranhänger (Vitronic PoliScan FM1) auf der B169 bei Riesa misst die Geschwindigkeit in Fahrtrichtung Elsterwerda. Erlaubt sind hier innerorts 50 km/h. Steht im Anhörungsbogen oder später im Bußgeldbescheid eine Geschwindigkeit ab 71 km/h, kommt zum Bußgeld ein Punkt in Flensburg hinzu; ab 81 km/h droht ein Monat Fahrverbot. Gemeint ist immer der Wert nach Toleranzabzug; alle Regelsätze stehen im Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen.
| Zu schnell | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| 1–10 km/h hier 51–60 km/h | 30 € | Punkte – | Fahrverbot – |
| 11–15 km/h hier 61–65 km/h | 50 € | Punkte – | Fahrverbot – |
| 16–20 km/h hier 66–70 km/h | 70 € | Punkte – | Fahrverbot – |
| 21–25 km/h hier 71–75 km/h | 115 € | Punkte 1 | Fahrverbot – |
| 26–30 km/h hier 76–80 km/h | 180 € | Punkte 1 | Fahrverbot bei Wiederholung |
| 31–40 km/h hier 81–90 km/h | 260 € | Punkte 2 | Fahrverbot 1 Monat |
| 41–50 km/h hier 91–100 km/h | 400 € | Punkte 2 | Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h hier 101–110 km/h | 560 € | Punkte 2 | Fahrverbot 2 Monate |
| 61–70 km/h hier 111–120 km/h | 700 € | Punkte 2 | Fahrverbot 3 Monate |
| über 70 km/h hier ab 121 km/h | 800 € | Punkte 2 | Fahrverbot 3 Monate |
Werte nach Toleranzabzug. Ab 60 € zzgl. Gebühr (5 %, mind. 25 €) und 3,50 € Auslagen. Fahrverbot bei Wiederholung: zweimal 26 km/h oder mehr innerhalb eines Jahres. Bußgeldtabelle innerorts
Geblitzt auf der B169 bei Riesa?
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Einspruch prüfenSo wird auf der B169 bei Riesa gemessen
Im Blitzeranhänger auf der B169 bei Riesa arbeitet ein PoliScan FM1. Das LIDAR-System erfasst die Fahrzeuge über eine Messstrecke, ohne dass Messpersonal vor Ort ist. Für die Prüfung sind deshalb vor allem Aufstellung und Ausrichtung des Anhängers, der Auswerterahmen auf dem Messfoto und die Unterlagen zum Messeinsatz wichtig. Weitere technische Informationen finden Sie auf unserer Informationsseite zum Blitzeranhänger PoliScan FM1.
Typische Fehlerquellen und Prüfpunkte an dieser Messstelle:
- Auswerterahmen auf dem Messfoto: Der Auswerterahmen muss nach den Vorgaben des Herstellers plausibel auf dem gemessenen Fahrzeug liegen.
- Mehrere Fahrzeuge im Messbereich: Befinden sich bei Riesa weitere Fahrzeuge im Auswertebereich, muss die Zuordnung des Messwerts besonders sorgfältig geprüft werden.
- Eichung und Gerätekonfiguration: Eichschein, Softwarestand und die für den Messeinsatz gewählte Konfiguration müssen zum Tattag passen.
- Aufstellung nach Gebrauchsanweisung: Aufstellort, Ausrichtung und Einrichtung des Anhängers auf der B169 müssen den Vorgaben entsprechen und dokumentiert sein.
- Unbeaufsichtigter Betrieb: Weil während der Messung bei Riesa kein Messpersonal vor Ort ist, kommt es auf die Dokumentation zu Beginn und Ende des Messeinsatzes an.
- Beschilderungsprüfung: Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung muss im Anfahrtsbereich bei Riesa gut sichtbar und ohne Verdeckung aufgestellt gewesen sein.
Besonderheiten dieser Messstelle
Für Blitzeranhänger sehen die Richtlinien der Länder in der Regel einen Mindestabstand zum Tempo-Schild vor. Steht das Messgerät zu dicht dahinter, kann das ein Ansatzpunkt für den Einspruch sein.
Zuständige Bußgeldstelle: Landkreis Meißen
Für das Verfahren nach einer Messung auf der B169 bei Riesa ist der Landkreis Meißen, Abteilung Ordnungswidrigkeiten/Polizeirecht, zuständig. Von dort erhalten Betroffene in der Regel zunächst einen Anhörungsbogen und später gegebenenfalls einen Bußgeldbescheid. Gegen den Bescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Die Verfolgungsverjährung beträgt bei solchen Verstößen zunächst drei Monate und verlängert sich nach Erlass eines Bußgeldbescheids auf sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG). Dort liegen auch Messprotokoll, Eichschein und die übrigen Messunterlagen. Einsehen lassen sie sich im Verfahren über eine Akteneinsicht, in der Regel durch eine Anwältin oder einen Anwalt.
Kontaktdaten und Portalzugang: Online-Anhörung bei Landkreis Meißen.
Einspruch kostenlos prüfen
Sind Sie auf der B169 bei Riesa geblitzt worden und haben Post vom Landkreis Meißen erhalten? Nutzen Sie den kostenlosen Blitzer-Check für eine erste Einschätzung.
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