Stationäre PoliScan-Speed-Messanlage
PoliScan Speed · Symbolbild

Ampel- und Tempoblitzer in der Südallee (L143) in Trier – Richtung Römerbrücke

Tempolimit 50 km/h innerorts
Messgerät PoliScan Speed Fester Blitzer
Richtung Römerbrücke L143 Südallee
PoliScan Speed · Symbolbild

Wer in der Südallee (L143) in Trier geblitzt wurde, muss mit Bußgeld, Punkten in Flensburg oder sogar einem Fahrverbot rechnen. Hier überwacht eine kombinierte Anlage für Ampel und Tempo in Fahrtrichtung Römerbrücke die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Zum Einsatz kommt das Messgerät PoliScan Speed. Zuständig für das Bußgeldverfahren ist das Polizeipräsidium Rheinpfalz.

Bußgeld und Punkte bei Tempo 50 in der Südallee (L143) in Trier

Bußgeld (ohne Gebühren), Punkte und Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts
Zu schnell Bußgeld PunkteP FahrverbotFV
1–10 km/h 30 € - -
11–15 km/h 50 € - -
16–20 km/h 70 € - -
21–25 km/h 115 € 1 -
26–30 km/h 180 € 1 1 Monat*1 M.*
31–40 km/h 260 € 2 1 Monat1 M.
41–50 km/h 400 € 2 1 Monat1 M.
51–60 km/h 560 € 2 2 Monate2 M.
61–70 km/h 700 € 2 3 Monate3 M.
über 70 km/h 800 € 2 3 Monate3 M.

Punkte* WiederholungstäterFahrverbot

Im Stadtverkehr treffen Pendler, Lieferverkehr, Busse, Radfahrer und Fußgänger auf engem Raum aufeinander. Gerade bei dichtem Verkehr, Abbiegern und parkenden Autos ist eine eindeutige Zuordnung der Messung entscheidend. Wer an dieser Messstelle einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten hat, sollte die Messung deshalb fachkundig überprüfen lassen.

Rote Ampel in der Südallee (L143) in Trier: Das kostet ein Rotlichtverstoß

Die Anlage überwacht hier neben der Geschwindigkeit auch die Ampel. Entscheidend ist, wie lange die Ampel beim Überfahren der Haltelinie schon Rot zeigte. Ab einer Sekunde gilt der Verstoß als qualifiziert, dann drohen zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

Bußgeld (ohne Gebühren), Punkte und Fahrverbot bei einem Rotlichtverstoß
Rotlicht Bußgeld PunkteP FahrverbotFV
unter 1 Sekunde90 €1-
... mit Gefährdung200 €21 Monat1 M.
... mit Sachbeschädigung240 €21 Monat1 M.
ab 1 Sekunde200 €21 Monat1 M.
... mit Gefährdung320 €21 Monat1 M.
... mit Sachbeschädigung360 €21 Monat1 M.

PunkteFahrverbot

Ob der Vorwurf stimmt, zeigen vor allem die dokumentierte Rotzeit und die Messfotos. Mehr dazu im Bußgeldkatalog zum Rotlichtverstoß.

So funktioniert das Messgerät PoliScan Speed

Das Messgerät PoliScan Speed arbeitet mit Lasertechnik nach dem sogenannten LiDAR-Prinzip. Das Gerät sendet sehr kurze Infrarot-Laserimpulse aus, die von vorbeifahrenden Fahrzeugen reflektiert werden. Aus der Laufzeit der zurückkehrenden Signale ermittelt das System fortlaufend Entfernung und Position jedes Fahrzeugs im Messbereich.

Aus vielen aufeinanderfolgenden Einzelmessungen berechnet die Software die Geschwindigkeit. Interne Plausibilitätsprüfungen sollen widersprüchliche Messverläufe aussortieren. Weil das Gerät mehrere Fahrzeuge und Fahrstreifen gleichzeitig verfolgt, entscheidet am Ende ein eingeblendeter Auswerterahmen auf dem Messfoto darüber, welchem Fahrzeug der Messwert zugeordnet wird.

Diese Messfehler beim PoliScan Speed können einen Einspruch erfolgreich machen

  1. Fahrzeugzuordnung und AuswerterahmenDer wichtigste Angriffspunkt ist die Zuordnung. Bei einer Frontmessung muss der Auswerterahmen nach den Vorgaben des Herstellers bestimmte Fahrzeugmerkmale erfassen. Liegt er an einer unzulässigen Position oder ragen Teile eines weiteren Fahrzeugs gleicher Fahrtrichtung hinein, kann die Aufnahme gegen die Auswertekriterien verstoßen. Gerade in der Südallee (L143) in Trier mit Abbiegern, Spurwechseln und Verkehr in dichtem Abstand sollte das genau geprüft werden.
  2. Zulässiger MessbereichDie Geschwindigkeit muss innerhalb des Entfernungsbereichs ermittelt werden, der für die jeweilige Geräteversion zugelassen ist. Gibt es Anhaltspunkte, dass die Messwertbildung außerhalb dieses Bereichs stattfand, ist zu klären, ob die Messung noch den technischen Anforderungen entspricht.
  3. Softwareversion und FalldateiDie verwendete Software muss für die konkrete Gerätekonfiguration zugelassen sein. Außerdem lohnt der Abgleich der digitalen Falldatei mit dem Messprotokoll: Stimmen Gerätenummer, Messzeit und Messwert nicht überein, muss die Ursache geklärt werden.
  4. Rotzeit und AmpelschaltungWeil hier auch die Ampel überwacht wird, kommt es auf die exakt dokumentierte Rotzeit an. Die Gelbphase muss je nach Tempolimit in der Regel drei Sekunden (50 km/h), vier Sekunden (60 km/h) oder fünf Sekunden (70 km/h) dauern. Ist sie kürzer, war die Ampelschaltung gestört oder liegt die Erfassung nicht direkt an der Haltelinie, kann der Vorwurf eines qualifizierten Rotlichtverstoßes ins Wanken geraten.
  5. Gerätehistorie der festen AnlageFeste Anlagen laufen oft über Jahre. Reparaturen, Austausch von Bauteilen oder Software-Updates müssen dokumentiert sein und dürfen nicht ohne erneute Eichung erfolgt sein. Die sogenannte Lebensakte des Geräts gibt darüber Auskunft.
  6. BeschilderungZu klären ist auch, ob das Tempolimit von 50 km/h zum Tatzeitpunkt tatsächlich galt und gut erkennbar ausgeschildert war. Bei Baustellen oder geänderter Verkehrsführung können Lage der Messstelle und Beginn der Beschilderung rechtlich entscheidend sein.
  7. ToleranzabzugBei Messwerten bis 100 km/h werden 3 km/h abgezogen, darüber drei Prozent des Messwerts. Ein falscher Abzug kann gerade an den Grenzen zu Punkten oder Fahrverbot entscheidend sein.
  8. FahreridentifizierungAuch wenn die Messung stimmt: Die Behörde muss nachweisen, wer gefahren ist. Ist das Gesicht auf dem Foto unscharf, verdeckt oder schlecht ausgeleuchtet, kann die Identifizierung scheitern.

Dies ist nur eine Auswahl möglicher Mess- und Auswertungsfehler. Welche davon im konkreten Fall eine Rolle spielen, lässt sich erst nach Durchsicht der Messunterlagen sagen.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt: Auch bei einem standardisierten Messverfahren müssen Gerichte die Messung näher prüfen, wenn es konkrete Anhaltspunkte für Fehler gibt. Ein technisch fundierter Einspruch hat deshalb vor allem dann gute Chancen, wenn sich Messfehler oder ernsthafte Zweifel an der Fahrzeugzuordnung belegen lassen.

Besonderheiten dieser Messstelle

Zum StandortKombinationsblitzer in der Südallee (L143) in Fahrtrichtung Römerbrücke. Überwachung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h sowie von Rotlichtverstößen.

Die Messstelle liegt an einer Brücke. Auf Brücken gilt häufig eine eigene Begrenzung, etwa zum Schutz des Bauwerks. Prüfen lässt sich, ob das Limit zum Messzeitpunkt so angeordnet und vor der Brücke gut erkennbar ausgeschildert war.

Zuständige Bußgeldstelle: Polizeipräsidium Rheinpfalz

Zuständig für die Messstelle in der Südallee (L143) in Trier ist das Polizeipräsidium Rheinpfalz, Abteilung Zentrale Bußgeldstelle. Von dort kommen der Anhörungsbogen und später gegebenenfalls der Bußgeldbescheid.

Prüfen Sie im Schreiben zuerst, ob Straße, Fahrtrichtung, Tatzeit und Messgerät stimmen. Messprotokoll, Eichschein und die übrigen Messunterlagen liegen bei der Bußgeldstelle. Einsehen lassen sie sich über eine Akteneinsicht, in der Regel durch eine Anwältin oder einen Anwalt.

Für den Anhörungsbogen gibt es keine Einspruchsfrist; Angaben zur Sache müssen Sie dort nicht machen. Gegen einen Bußgeldbescheid kann dagegen nur innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden.

Die Behörde bietet eine Online-Anhörung an. Portalzugang und Kontaktdaten finden Sie unter Online-Anhörung bei dem Polizeipräsidium Rheinpfalz.

Rechtsanwalt Andreas Junge: Bundesweite Verteidigung mit technischen Gutachten

Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und seit Jahren bundesweit im Verkehrsrecht tätig. Er arbeitet eng mit Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik zusammen, die Geschwindigkeits- und Rotlichtmessungen gezielt auf technische Fehler untersuchen.

Nach einer Messung in der Südallee (L143) in Trier fordert er die Verfahrensunterlagen vom Polizeipräsidium Rheinpfalz an, darunter Messprotokoll, Eichschein, Falldatei und gegebenenfalls die Lebensakte des Geräts. Er prüft die Beweislage und entwickelt eine Verteidigung, die auf den konkreten Vorwurf zugeschnitten ist, mit besonderem Blick auf die typischen Fehlerquellen beim PoliScan Speed.

Ein Gutachten eines TÜV-zertifizierten Sachverständigen kann festgestellte Mess- und Auswertungsfehler nachvollziehbar belegen. Diese Erkenntnisse nutzt Rechtsanwalt Junge für fundierte Einwendungen gegenüber der Bußgeldstelle und, wenn nötig, vor Gericht. Ziel ist die Einstellung des Verfahrens, ein Freispruch oder zumindest mildere Rechtsfolgen. Gerade wenn Punkte oder ein Fahrverbot drohen, lohnt es sich, frühzeitig einen erfahrenen Verteidiger einzuschalten.

Rechtsschutzversicherung: Wer die Kosten übernimmt

Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt diese bei vollständiger Deckungszusage die gedeckten Kosten der Verteidigung, einschließlich Gerichts- und Gutachterkosten.

Die Kanzlei klärt die Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung, auch für ein Sachverständigengutachten, bevor dieses beauftragt wird. Eine mögliche Geldbuße ist davon nicht umfasst.

So erreichen Sie Rechtsanwalt Andreas Junge

Am schnellsten laden Sie Ihr Schreiben im kostenlosen Blitzer-Check hoch. Alternativ senden Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid per E-Mail an junge@jhb.legal. Geben Sie dabei möglichst das Aktenzeichen, den Messort L143 Südallee, Trier in Fahrtrichtung Römerbrücke und das Zustellungsdatum an.

Telefonisch erreichen Sie die Kanzlei unter 030 39839032, bei dringenden Fragen auch außerhalb der Bürozeiten mobil unter 0179 2346907.

Wichtig: Gegen einen Bußgeldbescheid muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Eine bloße Kontaktanfrage wahrt diese Frist nicht. Lassen Sie den Bescheid deshalb frühzeitig prüfen und stimmen Sie die fristgerechte Einlegung des Einspruchs ab.

Häufige Fragen zur Messstelle in der Südallee (L143) in Trier

Was kostet ein Blitzer in der Südallee (L143) in Trier?

Bei Tempo 50 zählt die Geschwindigkeit nach Toleranzabzug. Bis 70 km/h bleibt es bei höchstens 70 €. Ab 71 km/h kostet es 115 € und einen Punkt in Flensburg, ab 81 km/h 260 €, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot. Alle Stufen finden Sie im Bußgeldkatalog innerorts.

Ab welcher Geschwindigkeit droht hier ein Fahrverbot?

Ab 81 km/h nach Toleranzabzug ist ein Monat Fahrverbot vorgesehen. Für Wiederholungstäter gilt: Wer innerhalb eines Jahres nach einem rechtskräftigen Bußgeldbescheid erneut 26 km/h oder mehr zu schnell ist, bekommt schon ab 76 km/h einen Monat Fahrverbot.

Wie viel Toleranz wird beim PoliScan Speed abgezogen?

Bis 100 km/h Messwert werden 3 km/h abgezogen, darüber 3 %, jeweils zu Ihren Gunsten aufgerundet. Zeigt das Gerät hier zum Beispiel 80 km/h, werden 3 km/h abgezogen; vorgeworfen werden dann 77 km/h. Mehr dazu unter Toleranzabzug.

Was kostet ein Rotlichtverstoß in der Südallee (L143) in Trier?

Zeigt die Ampel beim Überfahren der Haltelinie noch keine Sekunde Rot, kostet es 90 € und einen Punkt in Flensburg. Ab einer Sekunde Rot sind es 200 €, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Mehr dazu im Bußgeldkatalog zum Rotlichtverstoß.

Wer verschickt den Anhörungsbogen für diesen Blitzer?

Das Polizeipräsidium Rheinpfalz. Von dort kommen der Anhörungsbogen und später gegebenenfalls der Bußgeldbescheid. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Die Behörde bietet eine Online-Anhörung an.

Wer trägt die Kosten, wenn ich mich gegen die Messung wehre?

Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt diese bei Deckungszusage die Kosten für Anwalt, Gericht und Gutachten. Die Kanzlei klärt die Kostenübernahme vorab mit der Versicherung. Eine mögliche Geldbuße ist davon nicht umfasst.

Kann ich die Messung mit dem PoliScan Speed prüfen lassen?

Ja. Geprüft werden unter anderem Eichung, Messprotokoll und ob der Messwert eindeutig Ihrem Fahrzeug zugeordnet wurde. Wie das Gerät misst, erklären wir auf der Seite zum PoliScan Speed. Im kostenlosen Blitzer-Check laden Sie Ihr Schreiben hoch und erhalten eine erste Einschätzung.

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