Rund 102 km/h bei erlaubten 50: Bei einer Geschwindigkeitskontrolle im Seebad Ahlbeck auf Usedom hat die Polizei einen Autofahrer mit mehr als dem doppelten erlaubten Tempo gemessen. Und er war nicht der einzige Fahrer, für den die Kontrolle Folgen haben dürfte.
Beamte des Polizeireviers Heringsdorf kontrollierten am frühen Morgen des 25. September die Geschwindigkeit in der Lindenstraße auf Höhe der Ostsee-Therme sowie in der Swinemünder Chaussee auf Höhe der Feuerwehr. Insgesamt passierten nur 60 Fahrzeuge die Messstellen. Sieben davon waren zu schnell – damit überschritt mehr als jedes zehnte kontrollierte Fahrzeug das erlaubte Tempo.
102 km/h bei erlaubten 50
Den deutlichsten Verstoß stellte die Polizei bei einem Pkw-Fahrer fest, der mit rund 102 km/h unterwegs war. Nach Abzug der vorgeschriebenen Toleranz blieb laut Polizei eine vorwerfbare Geschwindigkeitsüberschreitung von 49 km/h.
Insgesamt leitete die Polizei fünf Bußgeldverfahren ein. In zwei Fällen lagen die Verstöße im Bereich eines Fahrverbots, hinzu kamen zwei Verwarngeldverfahren. Gerade angesichts der geringen Zahl von nur 60 kontrollierten Fahrzeugen fällt die Bilanz deutlich aus.
Sieben Verstöße bei nur 60 Fahrzeugen
An beiden Kontrollstellen galt nach Angaben des Polizeipräsidiums Neubrandenburg Tempo 50. Die Messungen fanden in den frühen Morgenstunden statt. Weitere Angaben dazu, welches Geschwindigkeitsmessgerät in Ahlbeck eingesetzt wurde, enthält die Polizeimeldung allerdings nicht.
Für die Bewertung eines konkreten Bußgeldvorwurfs kann gerade diese Information interessant sein. Je nach Messgerät unterscheiden sich die technischen Vorgaben für Aufbau, Bedienung und Auswertung. Auch der anzuwendende Toleranzabzug und die Dokumentation der Messung spielen eine Rolle.
Wo steht das verwendete Messgerät?
Wer selbst nach einer Geschwindigkeitsmessung einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten hat, kann deshalb zunächst einen Blick auf den Abschnitt „Beweismittel“ werfen. Dort wird häufig das verwendete Messverfahren oder sogar die genaue Bezeichnung des Messgeräts genannt. Je nach Bußgeldstelle kann die Angabe allerdings unterschiedlich ausführlich ausfallen.
Damit lässt sich zumindest einordnen, mit welcher Technik der vorgeworfene Geschwindigkeitsverstoß festgestellt wurde. Gerade bei einer erheblichen Überschreitung wie im Fall von Ahlbeck ist deshalb nicht nur der Messwert selbst interessant, sondern auch, wie und mit welchem Gerät die Geschwindigkeit ermittelt wurde.
Messgerät im Schreiben gefunden?
Das eingesetzte Messgerät, der Toleranzabzug und die konkrete Durchführung der Messung können bei der Prüfung eines Geschwindigkeitsverstoßes eine Rolle spielen.
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