Handy-Kontrollwoche 2026: Das Wichtigste
- Zeitraum: 5. bis 11. Oktober 2026.
- Aktion: ROADPOL „Focus on the Road“.
- Schwerpunkt: Ablenkung am Steuer, insbesondere Smartphones und andere elektronische Geräte.
- MonoCam: Die Spezialkamera kann mögliche Handyverstöße automatisiert erkennen.
- VKS 4.5: Das Videosystem misst eigentlich Abstand und Geschwindigkeit, kann auf den Aufnahmen aber auch weitere Verkehrsverstöße sichtbar machen.
- Bußgeld: Ein einfacher Handyverstoß am Steuer kostet regulär 100 Euro und führt zu einem Punkt.
Eine Woche lang steht Ablenkung am Steuer besonders im Fokus: Vom 5. bis 11. Oktober 2026 findet die europaweite ROADPOL-Aktionswoche „Focus on the Road“ statt.
Im Mittelpunkt stehen vor allem Autofahrer, die während der Fahrt ein Smartphone oder andere elektronische Geräte verbotswidrig benutzen. Dabei geht es längst nicht mehr nur um den klassischen Blick eines Polizeibeamten ins vorbeifahrende Auto.
Moderne Kamerasysteme können Handyverstöße inzwischen deutlich leichter sichtbar machen. Besonders bekannt ist die MonoCam, die in Rheinland-Pfalz regulär zur Überwachung von Ablenkungsverstößen eingesetzt wird.
Doch auch Systeme, die eigentlich für ganz andere Verkehrsverstöße entwickelt wurden, können eine Rolle spielen: Auf den Videoaufnahmen des VKS 4.5, das vor allem für Abstands- und Geschwindigkeitsmessungen eingesetzt wird, können ebenfalls weitere Verstöße erkennbar sein.
Wann findet die Handy-Kontrollwoche 2026 statt?
ROADPOL hat die Aktion „Focus on the Road“ für den Zeitraum vom 5. bis 11. Oktober 2026 angesetzt.
Das europäische Verkehrspolizeinetzwerk organisiert im Jahresverlauf mehrere Schwerpunktaktionen. Während sich andere Kontrollwochen beispielsweise auf Geschwindigkeit, Alkohol oder den Schwerverkehr konzentrieren, steht bei „Focus on the Road“ die Ablenkung während der Fahrt im Mittelpunkt.
ROADPOL nennt insbesondere die Nutzung von Mobiltelefonen und anderen elektronischen Geräten am Steuer.
Wie umfangreich die Kontrollen in Deutschland ausfallen und an welchen Orten sie stattfinden, hängt von den jeweils beteiligten Polizeibehörden und Bundesländern ab. Eine zentrale bundesweite Liste sämtlicher Kontrollstellen gibt es nicht.
Was kontrolliert die Polizei während „Focus on the Road“?
Im Mittelpunkt steht die Frage, ob Fahrer während der Fahrt durch elektronische Geräte abgelenkt werden.
Dabei geht es nicht ausschließlich um Smartphones. § 23 StVO umfasst grundsätzlich elektronische Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen oder dafür bestimmt sind.
Dazu können neben Mobiltelefonen beispielsweise auch Tablets, Navigationsgeräte oder andere Bildschirme gehören.
Ein elektronisches Gerät darf während der Fahrt grundsätzlich nur unter den gesetzlich vorgesehenen Bedingungen benutzt werden. Insbesondere darf es nicht aufgenommen oder gehalten werden. Zulässig können beispielsweise Sprachsteuerung oder eine nur kurze, den Verkehrsbedingungen angepasste Blickzuwendung sein.
MonoCam: Diese Kamera sucht gezielt nach Handys
Eine der interessantesten Entwicklungen bei der Überwachung von Handyverstößen ist die MonoCam.
Rheinland-Pfalz startete im April 2025 als erstes Bundesland mit dem regulären Einsatz der Technik. Inzwischen stehen die Geräte nach Angaben des rheinland-pfälzischen Innenministeriums landesweit zur Verfügung.
Die Funktionsweise unterscheidet sich deutlich von einem klassischen Geschwindigkeitsblitzer.
Die Kamera beobachtet den Verkehr aus einer erhöhten Position. Eine Software analysiert den Bereich des Fahrers und achtet unter anderem darauf, ob ein Mobiltelefon zusammen mit einer entsprechenden Handhaltung erkannt wird.
Treffen die Kriterien zu, wird eine Aufnahme erstellt. Anschließend beurteilt eine speziell geschulte Polizeibeamtin oder ein Polizeibeamter, ob tatsächlich ein relevanter Verstoß vorliegt.
| System | Hauptaufgabe | Handyverstöße |
|---|---|---|
| MonoCam | Ablenkung / Handynutzung | Software sucht gezielt nach verdächtigen Situationen |
| VKS 4.5 | Abstand und Geschwindigkeit | Weitere Verstöße können auf Videoaufnahmen sichtbar und manuell festgestellt werden |
| Polizeikontrolle | Allgemeine Verkehrsüberwachung | Beamte beobachten die Nutzung direkt |
Mehr als 1.200 Verstöße beim MonoCam-Test
Wie effektiv eine solche Kamera sein kann, zeigte bereits die Erprobung in Rheinland-Pfalz.
Die MonoCam wurde unter anderem im Bereich Trier und Mainz getestet. Dabei wurden insgesamt mehr als 1.200 Ablenkungsverstöße festgestellt.
Bei einer früher veröffentlichten detaillierten Bilanz nannte das Innenministerium 327 Verstöße während der ersten Testphase im Bereich Trier und weitere 941 im Bereich Mainz. Insgesamt wurden damit 1.268 Fälle an die Zentrale Bußgeldstelle weitergeleitet.
Seit April 2025 besitzt Rheinland-Pfalz eine eigene gesetzliche Grundlage für den Regelbetrieb der MonoCam. Das Bundesland nimmt bei dieser Form der Verkehrsüberwachung damit weiterhin eine besondere Rolle ein.
Kommt die MonoCam auch während der Kontrollwoche zum Einsatz?
Ob und an welchen Stellen die MonoCam während der ROADPOL-Woche vom 5. bis 11. Oktober konkret eingesetzt wird, ist derzeit nicht allgemein angekündigt.
Die europaweite Aktionswoche selbst ist keine reine MonoCam-Aktion. Die Polizei kann Ablenkungsverstöße auch durch klassische Verkehrskontrollen und andere technische Möglichkeiten feststellen.
In Rheinland-Pfalz ist der Einsatz der MonoCam allerdings inzwischen Bestandteil der regulären Verkehrsüberwachung. Ein Einsatz während Schwerpunktkontrollen ist deshalb grundsätzlich möglich.
Auch das VKS 4.5 kann Handyverstöße sichtbar machen
Weniger bekannt ist, dass Handyverstöße auch bei einer eigentlich ganz anderen Form der Verkehrsüberwachung auffallen können. Das VKS 4.5 wird in erster Linie eingesetzt, um den Sicherheitsabstand und die Geschwindigkeit von Fahrzeugen zu bestimmen. Dafür wird der Verkehr auf einem zuvor vermessenen Fahrbahnabschnitt per Video aufgenommen.
Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt führt das VKS 4.5 entsprechend als videogestütztes Verkehrs-Kontrollsystem für Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen. Die Videoaufnahmen können jedoch mehr zeigen als nur den Abstand zwischen zwei Fahrzeugen.
Nach der Fachbeschreibung des Systems ist auch die Erfassung sogenannter sonstiger Verstöße möglich. Anders als bei der MonoCam erfolgt dies aber nicht durch eine automatische Handy-Erkennung. Solche Verstöße können vielmehr nach einer optischen Feststellung durch das Messpersonal manuell erfasst werden.
Handyverstoß als Zufallsbefund beim VKS?
Vereinfacht kann ein Handyverstoß bei einer VKS-Kontrolle also ein zusätzlicher Befund sein.
Der Begriff „Zufallsbefund“ beschreibt allerdings nicht jede Situation vollständig. Die Fachbeschreibung des VKS 4.5 sieht vor, dass das Messpersonal sonstige Verstöße nach einer optischen Feststellung auch manuell erfassen kann.
Entdeckt ein Beamter beispielsweise auf einer Videoaufnahme deutlich, dass ein Fahrer ein Smartphone in der Hand hält, kann dies daher zusätzlich zur ursprünglichen Abstands- oder Geschwindigkeitskontrolle relevant werden.
Ob sich daraus tatsächlich ein beweissicherer Handyverstoß ergibt, hängt vom jeweiligen Bildmaterial und vom konkreten Einzelfall ab.
VKS 4.5 auf der A1 zeigt, was moderne Videotechnik leisten kann
Wie vielseitig die Technik eingesetzt werden kann, zeigt auch ein neuer Kontrollpunkt auf der A1 südlich von Bremen. Dort nutzt die Autobahnpolizei ein VKS 4.5 zur Überwachung von Abstand und Geschwindigkeit. Auf den Videoaufnahmen können zugleich weitere Verkehrssituationen erkennbar werden.
Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag „Neuer VKS-Blitzer auf der A1 überwacht Tempo, Abstand und Handys“.
Was kostet ein Handyverstoß am Steuer 2026?
Für die verbotswidrige Nutzung eines elektronischen Gerätes beim Führen eines Kraftfahrzeugs sieht der aktuelle Bußgeldkatalog im Regelfall 100 Euro vor. Zusätzlich wird der Verstoß im Fahreignungsregister mit einem Punkt bewertet. Kommt eine Gefährdung oder Sachbeschädigung hinzu, fallen die Folgen deutlich höher aus.
| Handyverstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Elektronisches Gerät verbotswidrig benutzt | 100 Euro | 1 | – |
| mit Gefährdung | 150 Euro | 2 | 1 Monat |
| mit Sachbeschädigung | 200 Euro | 2 | 1 Monat |
Ist schon ein kurzer Blick aufs Handy verboten?
Nicht jede Bedienung eines elektronischen Gerätes ist automatisch verboten. Nach § 23 Absatz 1a StVO darf das Gerät während der Fahrt insbesondere nicht aufgenommen oder gehalten werden.
Wird das Gerät nicht gehalten, kann beispielsweise die Nutzung einer Sprachsteuerung zulässig sein. Auch eine kurze Blickzuwendung kann unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sein, wenn sie den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasst ist. Das klassische Smartphone in der Hand während der Fahrt fällt dagegen regelmäßig unter das Verbot.
Wo wird während der Handy-Kontrollwoche kontrolliert?
Eine europaweit oder bundesweit vollständige Liste sämtlicher Kontrollstellen hat ROADPOL nicht veröffentlicht. Die konkrete Umsetzung liegt bei den beteiligten Polizeibehörden. Kontrollen können daher beispielsweise auf Autobahnen, Bundesstraßen und im innerstädtischen Verkehr stattfinden.
Auch die eingesetzte Technik kann unterschiedlich sein. Neben normalen Polizeikontrollen können je nach Region Video- und Kamerasysteme zum Einsatz kommen. Die entscheidende Besonderheit der Woche liegt deshalb weniger in einem einzelnen „Handy-Blitzer“ als im europaweit erhöhten Kontrolldruck auf Ablenkungsverstöße.
MonoCam und VKS 4.5 verfolgen unterschiedliche Ziele
Die beiden Systeme sollten deshalb nicht miteinander verwechselt werden. Die MonoCam ist speziell darauf ausgelegt, mögliche Handynutzung im Fahrerbereich zu erkennen. Das VKS 4.5 ist dagegen ein Abstand- und Geschwindigkeitsmesssystem, dessen Videotechnik zusätzlich andere Verkehrsverstöße sichtbar machen kann.
Gerade diese Entwicklung zeigt aber, dass Handyverstöße heute auf deutlich mehr Wegen festgestellt werden können als noch vor wenigen Jahren. Die ROADPOL-Kontrollwoche vom 5. bis 11. Oktober 2026 dürfte das Thema Ablenkung am Steuer deshalb noch einmal verstärkt in den Mittelpunkt rücken.
Handyverstoß oder geblitzt worden?
Bei einem Bußgeldverfahren können unter anderem die konkrete Aufnahme, die Fahreridentifizierung, die verwendete Technik und die Dokumentation des vorgeworfenen Verstoßes fehlerhaft sein.
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