Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (BKat): Was ist das?

Der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog legt die Strafen für Verkehrsverstöße und andere Ordnungswidrigkeiten in Deutschland fest. Ein Überblick.

29.09.2025, 10:55 Uhr Redaktion
Blitzerkatalog Glossar: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog
Unser Glossar zum Thema Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog.

Was ist der Tatbestandskatalog?

Der Bundeseinheitliche Tatbestandskatalog (BKat) ist im Grunde das "Strafregister" für Verkehrsordnungswidrigkeiten in Deutschland. Er ist kein Gesetz im eigentlichen Sinne, sondern eine Verwaltungsvorschrift. Der BKat stellt sicher, dass alle Bußgeldstellen in Deutschland denselben Verstoß auch gleich behandeln und dieselbe Strafe festlegen.

Jeder Verstoß, sei es eine einfache Geschwindigkeitsüberschreitung, ein Rotlichtverstoß oder ein Handy-Verstoß, hat im BKat eine eindeutige Nummer – die sogenannte Tatbestandsnummer.

Diese Nummern legen bundesweit fest, welche konkrete Strafe (Bußgeld, Punkte in Flensburg, Fahrverbot) bei einem bestimmten Vergehen standardmäßig verhängt wird. Er sorgt somit für Gleichbehandlung der Verkehrssünder im gesamten Bundesgebiet.


Aufbau und Inhalt des BKat

Der Katalog ist in verschiedene Abschnitte unterteilt, die sich an den jeweiligen Paragraphen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) oder anderer Gesetze orientieren. Für Sie als Autofahrer sind hauptsächlich folgende Inhalte relevant:

  • Tatbestandsnummer (TBNR): Eine siebenstellige Zahl, die den Verstoß exakt beschreibt. Diese finden Sie auf Ihrem Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheids.
  • Regelbußgeld: Der Standardbetrag der Geldbuße.
  • Punkt(e): Die Anzahl der Punkte, die im Fahreignungsregister (Flensburg) eingetragen werden.
  • Fahrverbot: Die Regeldauer des Fahrverbots in Monaten (sofern zutreffend, z.B. bei einem schwerwiegenden Abstandsverstoß).

Beispiel TBNR für Rotlichtverstöße

Die Tatbestandsnummern unterscheiden detailliert nach Schwere des Verstoßes:

  • TBNR 132600: Beschreibt einen qualifizierten Rotlichtverstoß (Ampel leuchtete länger als 1 Sekunde rot). Dieser Verstoß führt in der Regel direkt zu einem Fahrverbot.
  • TBNR 137619: Beschreibt einen qualifizierten Rotlichtverstoß mit Gefährdung (Rotphase länger als 1 Sekunde) – ein besonders schwerwiegender Verstoß, der mit hohen Strafen verbunden ist.

Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig die exakte Ziffer ist, da schon kleine Unterschiede massive Folgen haben.


Häufige Beispiele für Tatbestandsnummern

Um die Detailgenauigkeit des BKat zu verstehen, hier einige TBNR-Beispiele, wie sie in Ihren Unterlagen auftauchen können:

  • TBNR 103203: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaften um eine definierte Geschwindigkeit (z.B. 15 km/h) - 50 Euro Verwarnungsgeld.
  • TBNR 141100: Das unerlaubte Parken auf einem Radweg (Zeichen 237) - 20,00 € Geldbuße / keine Punkte.
  • TBNR 103600: Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit - 100 Euro Bußgeld, 1 Punkt.
  • TBNR 112600: Sie parkten an einer Straßenstelle. Bei der vorhandenen Restfahrbahnbreite war eine Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge im Einsatz nicht mehr gewährleistet. Halte- und Parkverstoß, 100 Euro Bußgeld, 1 Punkt.
  • TBNR 104600: Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h den erforderlichen Abstand von 40m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug 19,5m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Toleranzen sind zu Ihren Gunsten berücksichtigt - Bußgeld: 75 Euro, 1 Punkt.

Wer gibt den BKat heraus und wie oft wird er erneuert?

Der Bundeseinheitliche Tatbestandskatalog wird vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg herausgegeben. Er dient als Richtlinie für die Bußgeldstellen der Länder und ist im Prinzip eine Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV).

Der BKat wird nicht nach einem festen Turnus erneuert, sondern bei Bedarf angepasst. Dies geschieht immer dann, wenn sich wichtige Gesetze oder Verordnungen im Straßenverkehr ändern:

  • Die Strafen im BKat werden oft angepasst, wenn sich die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) ändert.
  • Größere Reformen (z.B. die Erhöhung von Bußgeldern oder die Einführung neuer Punkte-Tatbestände) führen zu einer umfassenden Neufassung.
  • Zwischen den großen Reformen kann es auch zu kleineren Anpassungen kommen, um neue Gerichtsurteile oder Gesetzeslücken zu berücksichtigen.

Die letzte größere Anpassung wurde im Zuge der Bußgeldnovelle am 09.11.2021 vorgenommen. Als Autofahrer ist es ratsam, sich nach den aktuellen Bußgeldern zu erkundigen, da der Katalog auch nach längerer Zeit ohne große Reformen im Hintergrund stetig aktualisiert wird.


Der BKat in Ihrem Bußgeldbescheid

Im Bußgeldbescheid wird stets die Tatbestandsnummer genannt, die genau beschreibt, was Ihnen vorgeworfen wird. Die korrekte Anwendung dieser Nummer ist entscheidend:

  • Prüfgrundlage: Über die Tatbestandsnummer können Sie in unserem Bußgeldkatalog exakt prüfen, welche Strafe für den Ihnen vorgeworfenen Verstoß vorgesehen ist.
  • Fehlerquelle: Manchmal liegt ein Fehler in der Akte vor, und die Behörde hat die falsche Tatbestandsnummer angewendet. Ein Anwalt kann dies prüfen und gegebenenfalls Einspruch einlegen.

Quellen & weitere Infos:

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