§ 24 StVG: Die Basis für den Bußgeldkatalog

Dieser Paragraph definiert, welche Verkehrsverstöße als Ordnungswidrigkeiten gelten.

01.12.2025, 13:55 Uhr Redaktion

§ 24 StVG: Was ist eine Verkehrsordnungswidrigkeit?

Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) ist das Dachgesetz des deutschen Verkehrsrechts. § 24 StVG ist dabei der zentrale Paragraph, der festlegt, dass Verstöße gegen die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in der Regel Ordnungswidrigkeiten (OWi) darstellen.

Die Verfolgung dieser OWi fällt in die Zuständigkeit der Bußgeldbehörden (z.B. Polizei, Landratsämter, Zentrale Bußgeldstellen).


Der Bußgeldkatalog und die Strafen

§ 24 StVG ist die Ermächtigungsgrundlage für die Verhängung von Bußgeldern, Punkten und Fahrverboten:

  • Bußgelder: Geldbußen bis zu 2.000 Euro können verhängt werden, wobei die genauen Summen dem Bußgeldkatalog zu entnehmen sind.
  • Punkte in Flensburg: Für Verstöße, die die Verkehrssicherheit gefährden, werden Punkte im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg eingetragen.
  • Fahrverbote: Bei groben oder beharrlichen Verstößen kann ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten ausgesprochen werden.

Die Verjährung: Ein wichtiger Aspekt von § 24 StVG ist die Verfolgungsverjährung. Sie beträgt in der Regel drei Monate nach dem Verstoß, kann aber durch die Zustellung von Anhörungsbögen oder Bußgeldbescheiden unterbrochen werden.