§ 3 StVO: Geschwindigkeit, Tempolimits und Bußgelder
Was § 3 StVO zur Geschwindigkeit regelt: angepasstes Fahren, Tempolimits für Pkw, Lkw und Gespanne und welche Bußgelder bei Verstößen drohen.
Was regelt § 3 StVO?
§ 3 der Straßenverkehrs-Ordnung regelt die Geschwindigkeit. Er enthält zwei Arten von Vorgaben: eine Grundregel, nach der jeder seine Geschwindigkeit an die Situation anpassen muss, und feste Höchstgeschwindigkeiten für bestimmte Straßen und Fahrzeuge. Fast jeder Blitzer-Verstoß geht auf § 3 StVO oder ein Tempolimit-Schild nach § 41 StVO zurück.
Die Grundregel: angepasste Geschwindigkeit
Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass er es ständig beherrscht (§ 3 Abs. 1 StVO). Die Geschwindigkeit muss zu Straße, Verkehr, Sicht, Wetter und Fahrzeug passen. Daraus folgen einige konkrete Pflichten:
- Sichtweite: Sie müssen innerhalb der überschaubaren Strecke anhalten können. Bei Nebel, Schnee oder Regen mit einer Sichtweite unter 50 Metern dürfen Sie höchstens 50 km/h fahren.
- Schwächere Verkehrsteilnehmer: Gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen müssen Sie die Geschwindigkeit so verringern, dass eine Gefährdung ausgeschlossen ist (§ 3 Abs. 2a StVO).
- Nicht grundlos langsam: Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern (§ 3 Abs. 2 StVO).
Ein Verstoß gegen die Grundregel ist auch möglich, wenn kein Tempolimit überschritten wurde, etwa wenn jemand bei Glätte mit erlaubten 100 km/h von der Straße abkommt.
Die Höchstgeschwindigkeiten
| in km/h | innerorts | außerorts | Autobahn |
|---|---|---|---|
| Pkw, Motorrad | 50 | 100 | frei, Richtwert 130 |
| Pkw mit Anhänger | 50 | 80 | 80, mit Tempo-100-Plakette 100 |
| Lkw über 3,5 t | 50 | 60 | 80 |
| mit Schneeketten | höchstens 50 | ||
Schilder gehen den allgemeinen Grenzen vor. Ein Tempo-30-Schild innerorts oder ein Limit von 120 km/h auf der Autobahn gilt unabhängig von der Tabelle. Seit der StVO-Reform 2024 können Kommunen Tempo 30 zudem leichter anordnen, etwa vor Spielplätzen oder an Schulwegen.
Was bei einem Verstoß droht
Ein Verstoß gegen § 3 StVO ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 24 StVG. Die Folgen richten sich nach dem Bußgeldkatalog und hängen davon ab, wie stark und wo Sie zu schnell waren:
- Bis 20 km/h: Verwarnungsgeld oder Bußgeld bis 70 €, keine Punkte.
- Ab 21 km/h: mindestens ein Punkt in Flensburg. In der Probezeit ist das ein A-Verstoß.
- Ab 31 km/h innerorts und 41 km/h außerorts: in der Regel zwei Punkte und ein Fahrverbot.
- Wiederholung: Wer innerhalb eines Jahres zweimal mindestens 26 km/h zu schnell ist, bekommt in der Regel ein Fahrverbot von einem Monat.
Alle Beträge finden Sie im Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsverstöße. Vom gemessenen Wert wird vorher immer der Toleranzabzug abgezogen.
Geblitzt worden?
Laden Sie ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bußgeldbescheids hoch. Unser Blitzer-Experte prüft die Messung kostenlos und unverbindlich.
Einspruch prüfenRechtsgrundlagen
- § 3 StVO: Geschwindigkeit
- § 41 StVO in Verbindung mit Anlage 2: Vorschriftzeichen, zum Beispiel Zeichen 274
- § 24 StVG und Bußgeldkatalog (BKatV): Ahndung von Geschwindigkeitsverstößen