Blitzer-Update im Kreis Gütersloh. Ein neuer Traffistar S350-Blitzer soll einen Unfallschwerpunkt entschärfen und das Tempolimit von 70 km/h überwachen. Aktuelle Infos zum Standort und zu möglichen Messproblemen kurz nach der Einrichtung.
Blitzer-Update: Halle (Westfalen) / Theenhausener Straße
- Standort neu: Theenhausener Straße (Westumgehung), Fahrtrichtung Eggeberg, ca. 100 m vor Einmündung Wertherstraße, Halle (Westfalen).
- Geschwindigkeit: Tempo 70 (stationärer Blitzer, Kreis Gütersloh).
- Besonderheit: Anlage seit 8. Juni 2026 aufgestellt, Inbetriebnahme in den nächsten Tagen geplant – Messgerät: Traffistar S 350.
Der Kreis Gütersloh macht Ernst im Kampf gegen Raserei auf der Westumgehung von Halle (Westfalen): Seit Montag, dem 8. Juni 2026, steht an der Theenhausener Straße in Fahrtrichtung Eggeberg ein neuer stationärer Blitzer. Das Messgerät befindet sich rund 100 Meter vor der Einmündung Wertherstraße – einer Stelle, die in der Vergangenheit durch eine auffällige Häufung teils schwerer Verkehrsunfälle aufgefallen ist. Laut Bericht der Neuen Westfälischen ist der Blitzer derzeit noch nicht in Betrieb; die Aktivierung ist jedoch für die kommenden Tage vorgesehen.
Die Entscheidung für den neuen Standort ist keine willkürliche: Sowohl an der Einmündung Wertherstraße als auch wenige Meter weiter an der Einmündung der Nordstraße hat es in der Vergangenheit wiederholt Unfälle gegeben, darunter auch schwere. Der Kreis Gütersloh reagiert mit dem stationären Messgerät auf diesen Unfallschwerpunkt – auf einem Tempo-70-Abschnitt, der viele Autofahrer verleitet, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten.
Technik-Check: Der Traffistar S 350 im Einsatz
Als Messgerät kommt an der Theenhausener Straße der Traffistar S 350 des Herstellers Jenoptik zum Einsatz – eine der modernsten stationären Lasergeschwindigkeitsmessanlagen, die derzeit in Deutschland zugelassen ist. Das System arbeitet mit gepulstem Infrarot-Laser (LIDAR) und misst die Geschwindigkeit durch präzise Laufzeitmessung einzelner Laserpulse. Die Anlage erfasst dabei jeden Messvorgang mit einem Beweisfoto und ist für den Dauerbetrieb im Freien ausgelegt.
| Feature |
Vorteil für die Behörde |
Risiko für Autofahrer |
| Laser-Laufzeitmessung (LIDAR) |
Hochpräzise Einzelfahrzeugmessung mit engem Messstrahl |
Laserwarner bieten keinen zuverlässigen Schutz – Warnung kommt oft zu spät |
| Spurselektive Erfassung |
Eindeutige Zuordnung der Messung zu einem einzelnen Fahrzeug |
Kein Schutz durch dichten Verkehr auf der Nebenspur |
| Frontfoto mit Fahrererfassung |
Fahrer direkt auf dem Beweisfoto identifizierbar |
Hohe Beweissicherheit, kaum Spielraum bei der Fahreridentifizierung |
| Witterungsunabhängiger Dauerbetrieb |
Messung rund um die Uhr, auch bei Dunkelheit und Regen |
Kein „sicheres Fenster" zu bestimmten Tages- oder Jahreszeiten |
Gefahrenzone Tempo 70: Warum es hier besonders schnell teuer wird
Auf Tempo-70-Strecken unterschätzen viele Fahrer, wie rasch die Toleranzgrenzen überschritten werden. Nach Abzug der behördlichen Messtoleranz von 3 km/h liegt die tatsächlich verwertbare Messschwelle beim Traffistar S 350 realistisch bei knapp 74 km/h – wer also mit 80 km/h durch die Messstelle fährt, riskiert bereits ein Bußgeld. Die Konsequenzen steigen dabei schnell:
- Ab 21 km/h zu viel (Tacho ca. 93 km/h): Wer in der Probezeit erwischt wird, begeht einen A-Verstoß: Aufbauseminar, Verlängerung der Probezeit und empfindliches Bußgeld sind die Folge.
- Ab 26 km/h zu viel (Tacho ca. 98 km/h): Auf einer schnell befahrenen Umgehungsstraße ist dieser Wert rasch erreicht. Wer innerhalb von zwölf Monaten zweimal in dieser Kategorie auffällt, riskiert ein Fahrverbot.
- Ab 31 km/h zu viel (Tacho ca. 103 km/h): Hier droht zwingend ein einmonatiges Fahrverbot sowie zwei Punkte in Flensburg – ein Bereich, in dem Autofahrer auf Umgehungsstraßen erfahrungsgemäß häufig gemessen werden.
Experten-Tipp: Fehlerquellen am neuen Standort Halle
Unser Verkehrsrechtsexperte Andreas Junge weist darauf hin, dass gerade neu in Betrieb genommene stationäre Messanlagen in der Anfangsphase konkrete Ansatzpunkte für einen Einspruch bieten können:
- Erstinbetriebnahme und Eichung: Der Traffistar S 350 muss vor dem ersten regulären Einsatz ordnungsgemäß geeicht und die Eichung behördlich dokumentiert sein. Bei einem nagelneuen Standort ist zu prüfen, ob Aufstellungsprotokoll, Testmessung und Eichschein lückenlos vorliegen – gerade in den ersten Betriebstagen passieren hier Dokumentationsfehler.
- Zielpunktfehler beim Laserstrahl: Der Traffistar S 350 misst mit einem eng gebündelten Laserstrahl, der exakt auf das Fahrzeugheck oder die Fahrzeugfront gerichtet sein muss. Trifft der Strahl an einem komplexen Kreuzungsbereich – wie hier an der Einmündung Wertherstraße – schräg auf das Fahrzeug oder auf eine reflektierende Fläche (Kennzeichen, Stoßstange), können Zielpunktfehler entstehen, die zu einer verfälschten Geschwindigkeitsanzeige führen.
- Abstandsfehler und Überlagerung bei dichtem Verkehr: Bei dicht aufeinanderfolgendem Verkehr besteht beim Lasermessverfahren die Gefahr, dass der Messstrahl zwischen zwei Fahrzeugen „springt" und die gemessene Geschwindigkeit einem falschen Fahrzeug zugeordnet wird. Gerade auf einer Umgehungsstraße im Berufsverkehr ist dieses Szenario praxisrelevant.
- Beschilderung vor der Messstelle: An einer Straße mit zwei unmittelbar aufeinanderfolgenden Einmündungen (Wertherstraße und Nordstraße) muss juristisch klar sein, ob die Tempo-70-Begrenzung für den Betroffenen an der genauen Messstelle eindeutig und ohne Unterbrechung galt.
An der Theenhausener Straße in Halle geblitzt worden?
Der neue Traffistar S 350 an der Westumgehung wird nach seiner Inbetriebnahme täglich Hunderte Fahrzeuge erfassen. Wir prüfen für Sie vollkommen kostenlos, ob die Messung technisch und rechtlich einwandfrei war oder ob Ansatzpunkte für eine Einstellung des Verfahrens vorliegen.
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