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§ 37 StVO: Regeln für Ampeln, Lichtzeichen & Grünpfeil

Rechtsanwalt Andreas Junge
Experte für Verkehrsrecht
Veröffentlicht am: 01.12.2025, 11:35 Uhr

Der Paragraph regelt das Verhalten an Ampeln und definiert, wann ein Rotlichtverstoß vorliegt.


§ 37 StVO: Das Verhalten an Ampeln

§ 37 StVO regelt die Pflichten von Verkehrsteilnehmern an Ampeln (Wechsellichtzeichen). Er definiert klar die Bedeutung von Rot, Gelb und Grün.

  • Grün: Verkehr freigegeben.
  • Gelb: Wartezeit bis Rot. Fahrer müssen vor der Kreuzung anhalten, wenn dies mit mäßiger Bremsung möglich ist (sonst droht ein Verwarnungsgeld).
  • Rot: Halt! Es ist nicht gestattet, die Haltelinie zu überfahren oder in den geschützten Bereich der Kreuzung einzufahren.

Wann liegt ein Rotlichtverstoß vor?

Ein Verstoß gegen § 37 StVO liegt vor, sobald die Haltelinie oder der geschützte Bereich der Kreuzung bei Rot überfahren wird.

  • Haltelinienverstoß: Wird die Haltelinie überfahren, das Fahrzeug kommt aber sofort zum Stehen, droht ein geringeres Verwarnungsgeld.
  • Rotlichtverstoß: Wird der geschützte Kreuzungsbereich erreicht, liegt der eigentliche Rotlichtverstoß vor. Hierbei wird unterschieden:

Qualifizierter Verstoß (> 1 Sekunde)

War die Ampel beim Überfahren bereits länger als eine Sekunde rot, spricht man vom qualifizierten Rotlichtverstoß. Dieser zieht deutlich höhere Bußgelder, 2 Punkte und fast immer ein Fahrverbot nach sich. Die genaue Zeitspanne wird oft durch die Messung eines Ampelblitzers erfasst.

Gerade bei der Länge der Gelbphase kommt es oft zu Diskussionen. Ist die Gelbphase zu kurz eingestellt, kann das Messergebnis angefochten werden.










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