Wechselverkehrszeichen: Was gilt an der Schilderbrücke?
Elektronische Schilder gehen festen Schildern vor. Was bei dunkler Anzeige gilt, für welche Spur ein Limit gilt und worauf es bei einer Messung ankommt.
Was sind Wechselverkehrszeichen?
Wechselverkehrszeichen sind elektronische Verkehrszeichen, deren Anzeige sich je nach Lage ändert. Man findet sie vor allem an Schilderbrücken über Autobahnen. Sie passen das Tempolimit an Verkehr, Wetter oder Baustellen an, sperren oder öffnen Fahrstreifen und warnen vor Stau, Unfällen oder Glätte.
Rechtlich sind sie vollwertige Verkehrszeichen nach § 39 StVO. Was sie anzeigen, ist genauso verbindlich wie ein festes Schild.
Was gilt, wenn feste und elektronische Schilder sich widersprechen?
Zeigt ein Wechselverkehrszeichen etwas an, gilt diese Anzeige, auch wenn ein festes Schild daneben etwas anderes vorgibt. Steht auf dem festen Schild 120 km/h und die Schilderbrücke zeigt 80 km/h, gilt 80 km/h.
Bei Schilderbrücken mit Anzeigen über jedem Fahrstreifen gilt die Anzeige grundsätzlich für den Fahrstreifen, über dem sie steht.
Und wenn die Anzeige ausgeschaltet ist?
Eine dunkle Anzeige hebt keine Regel auf. Ein Tempolimit, das eine vorherige Schilderbrücke angezeigt hat, gilt weiter, bis es durch ein anderes Zeichen aufgehoben wird, zum Beispiel durch ein Aufhebungszeichen oder ein neues Limit. Eine ausgeschaltete Brücke allein beendet die Begrenzung nicht.
Typische Anzeigen
| Anzeige | Bedeutung |
|---|---|
| Tempolimit | zulässige Höchstgeschwindigkeit, oft bei hohem Verkehr, Nässe oder Nebel |
| Überholverbot | Überholverbot für Pkw oder Lkw, etwa vor Engstellen |
| Gefahrzeichen | Warnung vor Stau, Unfall, Glätte oder Baustelle, oft mit Zusatztext |
| Fahrstreifensignale | Freigabe oder Sperrung einzelner Spuren, etwa bei der Freigabe des Seitenstreifens |
Mehr zu roten Kreuzen und Pfeilen über den Fahrstreifen finden Sie unter Lichtzeichenanlage.
Bußgeld und Blitzer an Schilderbrücken
Für Verstöße gelten dieselben Bußgelder wie bei festen Schildern. Wer das angezeigte Tempolimit überschreitet, wird nach dem Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsverstöße belangt.
Bei Messungen auf Strecken mit Wechselverkehrszeichen ist ein besonderer Ansatzpunkt, welches Limit zur Tatzeit tatsächlich angezeigt wurde. Die Behörde muss das belegen, meist über ein Schaltprotokoll der Verkehrsbeeinflussungsanlage. Wurde die Anzeige erst kurz vor der Messung umgeschaltet, kann das ebenfalls eine Rolle spielen. Diese Unterlagen gehören in die Akteneinsicht.
An einer Schilderbrücke geblitzt?
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Einspruch prüfenRechtsgrundlagen
- § 39 StVO: Verkehrszeichen
- § 41 StVO in Verbindung mit Anlage 2: Vorschriftzeichen
- § 37 Abs. 3 StVO: Dauerlichtzeichen