Bußgeldstelle Landeshauptstadt München: Infos zur Online-Anhoerung

Die Bußgeldstelle Landeshauptstadt München bietet eine Online-Anhörung im Bußgeldverfahren an. Was Sie jetzt wissen müssen.

Akt. am: 08.08.2025, 21:15 Redaktion
Der Sitz des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg
Die Bußgeldstelle Landeshauptstadt München meldet die Strafe an das KBA - aber erst nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids.

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Online-Anhörung Landeshauptstadt München: Die wichtigsten Infos im Überblick

Sie sind in München geblitzt worden? Dann ist die Bußgeldbehörde aus München zuständig. Hier finden Sie die wichtigsten Infos zur Bußgeldstelle Landeshauptstadt München:

Bußgeldstelle Daten
Bußgeldbehörde Landeshauptstadt München
Abteilung Kreisveraltungsreferat (KVR) Sicherheit und Ordnung, Prävention und Verkehrsüberwachung
Ort München
PLZ 81371
Adresse Implerstraße 13
Telefonnummer 089-23 44 44 4
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Bußgeldstelle Landeshauptstadt München: Wie läuft die Online-Anhörung ab?

Die Bußgeldstelle Landeshauptstadt München, bietet die Möglichkeit, Ihren Anhörungsbogen online auszufüllen und das Blitzerfoto einzusehen. Um die Online-Anhörung der Bußgeldbehörde Landeshauptstadt München zu nutzen, gehen Sie wie folgt vor:

  • Zugang zur Plattform: Rufen Sie die Online-Anhörungsplattform über den bereitgestellten Link auf: Zur Online-Anhörung der Bußgeldstelle Landeshauptstadt München
  • Login-Daten eingeben: Auf der Startseite(service.muenchen.de) werden Sie aufgefordert, sich mit Ihren persönlichen Daten einzuloggen. Dazu gehören in der Regel, die Kennung, z.B. Ihr Aktenzeichen und ein Passwort oder ein Code, der auf Ihrem Zeugenfragebogen, Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid der Bußgeldbehörde Landeshauptstadt München vermerkt ist.
  • Blitzerfoto der Bußgeldstelle Landeshauptstadt München einsehen: Nach erfolgreichem Login haben Sie die Möglichkeit, das Beweisfoto Ihres Verstoßes (z.B. ein Blitzerfoto aus München) digital einzusehen.
  • Stellungnahme abgeben: Über den Service der Online-Anhörung der Bußgeldstelle Landeshauptstadt München können Sie auch eine Stellungnahme zum Sachverhalt abgeben. Hier können Sie beispielsweise Angaben zur Person machen, den Verstoß einräumen oder auch entlastende Umstände schildern.
  • Hinweis: Die Frist zur Beantwortung des Anhörungsbogens der Behörde München beträgt in der Regel 7 Tage. Nach § 46 Abs.1 OWiG ist der Betroffene aber nur verpflichtet die Angaben zur eigenen Person zu korrigieren bzw. zu vervollständigen, wenn diese unvollständig oder nicht korrekt sind.
  • Dokumente hochladen (optional): In manchen Fällen können Sie auch zusätzliche Dokumente, wie etwa eine Kopie Ihres Führerscheins oder andere Nachweise, direkt über die Plattform (service.muenchen.de) hochladen.

Post von der Bußgeldstelle München: Wie hoch sind die Strafen?

Der Bußgeldkatalog gilt in ganz Deutschland und ist somit auch für die Bußgeldstelle Landeshauptstadt München verbindlich:


  • Geschwindigeitsüberschreitung: Bei einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit werden Bußgelder, Punkte und Fahrverbote fällig, die von der Bußgeldstelle Landeshauptstadt München geahndet werden.
    Typische Anlässe sind Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h, 25 km/h, 26 km/h oder 28 km/h. Auch gravierendere Verstöße – etwa 44 km/h oder 50 km/h kommen zwar seltener vor, führen aber ebenfalls häufig zu einer Online-Anhörung.
  • Rotlichtverstoß: Auch das Überfahren einer roten Ampel wird von der Bußgeldbehörde Landeshauptstadt München nach dem aktuellen Bußgeldkatalog bestraft.
  • Abstandsverstoß: Wenn Sie im Zuständigkeitsbereich der Bußgeldstelle Landeshauptstadt München Kreisveraltungsreferat (KVR) Sicherheit und Ordnung, Prävention und Verkehrsüberwachung den vorgeschriebenen Abstand nicht eingehalten haben, drohen Ihnen empfindliche Strafen.
  • Handy am Steuer: Die Nutzung elektronischer Geräte während der Fahrt ist auch in München verboten. Ein Handyverstoß zieht ebenfalls Bußgelder und Punkte nach sich und bei Gefährdung oder Sachbeschädigung kann die Bußgeldstelle Landeshauptstadt München ein Fahrverbot erteilen.

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Geschwindigkeitsmessungen durch die Bußgeldstelle Landeshauptstadt München

Die Bußgeldstelle Landeshauptstadt München führt in Bayern regelmäßig Geschwindigkeitsmessungen auf folgenden Bundesfernstraßen durch:

Strecke Fahrtrichtung  
A8
München-Ramersdorf
Salzburg zum Blitzer
A8
Neubiberg (Höhe Perlach)
Salzburg zum Blitzer

Relevante Paragraphen:

Quellenangaben:

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