Mobiler Blitzer auf der A8 bei München-Ramersdorf (km 325,4) – Fahrtrichtung Salzburg
Auf der A8 bei München-Ramersdorf im Bereich km 325,4 in Fahrtrichtung Salzburg wird mobil die Geschwindigkeit kontrolliert. Eingesetzt wird Poliscan Speed. Da das Gerät für jeden Einsatz neu aufgestellt wird, sind Messprotokoll, Ausrichtung und die eindeutige Zuordnung des Messwerts besonders wichtige Prüfpunkte.
Auf der A8 bei München-Ramersdorf geblitzt worden?
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Zum Blitzer-Check| Merkmal | Blitzer-Daten |
|---|---|
| Autobahn | A8 |
| Bundesland | Bayern |
| Ort | München-Ramersdorf |
| Standortangabe | km 325,4 |
| Fahrtrichtung | Salzburg |
| Tempolimit | 80 km/h |
| Blitzertyp | Mobiler Blitzer |
| Messgerät | Poliscan Speed |
| Hinweis zum Standort | Direkt am Stadtrand von München überwacht häufig ein Blitzer die Abfahrt in Richtung Salzburg. Das Limit ist hier auf 80 km/h reduziert |
| Zuständige Bußgeldstelle | Landeshauptstadt München |
Auf der A8 bei München-Ramersdorf zu schnell: Bußgeld, Punkte und Fahrverbot
Wenn Sie auf der A8 bei München-Ramersdorf im Bereich km 325,4 in Fahrtrichtung Salzburg geblitzt wurden, kommt es für die Höhe der Strafe darauf an, wie viele km/h nach dem Toleranzabzug noch als Überschreitung übrig bleiben. An diesem Blitzer gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Bereits bei 21 km/h zu viel droht neben dem Bußgeld ein Punkt in Flensburg.
Bei 26 km/h oder 31 km/h zu viel kann im Wiederholungsfall zusätzlich ein Fahrverbot hinzukommen; ab 41 km/h zu viel gehören zwei Punkte und ein Fahrverbot bereits zum Regelsatz. Welche Folgen bei den einzelnen Geschwindigkeitsüberschreitungen drohen, zeigt die folgende Tabelle; sämtliche Zwischenstufen finden Sie außerdem in der vollständigen Bußgeldtabelle für Verstöße außerorts. Die folgenden Beispiele zeigen die Regelsätze für einen normalen Pkw außerhalb geschlossener Ortschaften, wie Sie auch für Messungen auf der A8 bei München-Ramersdorf gelten:
| Überschreitung km/h | Bußgeld | Punkte P | Fahrverbot FV | Einspruch Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| 0-10 | 20 € | 0 | - - | eher nicht |
| 11-15 | 40 € | 0 | - - | eher nicht |
| 16-20 | 60 € | 0 | - - | Kostenlos prüfen Einspruch |
| 21-25 | 100 € | 1 | - - | Kostenlos prüfen Einspruch |
| 26-30 | 150 € | 1 | 1 Monat* 1 M.* | Kostenlos prüfen Einspruch |
| 31-40 | 200 € | 1 | 1 Monat* 1 M.* | Kostenlos prüfen Einspruch |
| 41-50 | 320 € | 2 | 1 Monat 1 M. | Kostenlos prüfen Einspruch |
| 51-60 | 480 € | 2 | 1 Monat 1 M. | Kostenlos prüfen Einspruch |
| 61-70 | 600 € | 2 | 2 Monate 2 M. | Kostenlos prüfen Einspruch |
| über 70 | 700 € | 2 | 3 Monate 3 M. | Kostenlos prüfen Einspruch |
Zum Bußgeld können bei einem Bußgeldbescheid Gebühren und Auslagen hinzukommen.
* Ein Fahrverbot von einem Monat droht nach der Wiederholungstäterregel, wenn innerhalb eines Jahres zweimal die Geschwindigkeitsbegrenzung um mehr als 26 km/h überschritten wird.
P = Punkte · FV = Fahrverbot · M. = Monat(e)
So wird auf der A8 bei München-Ramersdorf gemessen
Am Standort auf der A8 bei München-Ramersdorf kommt der PoliScan Speed zum Einsatz. Das LIDAR-System kann mobil auf einem Stativ oder aus einem Messfahrzeug eingesetzt werden; typische Prüfpunkte sind die Aufstellung laut Messprotokoll, der Auswerterahmen und die Fahrzeugzuordnung. Weitere technische Informationen finden Sie auf der Seite zum PoliScan Speed.
Bei einer mobilen Messung zählt der konkrete Einsatztag. Messprotokoll, Aufstellung, Ausrichtung und die eindeutige Zuordnung des Messwerts zum Fahrzeug lassen sich erst anhand der Verfahrensakte bewerten.
Zuständige Bußgeldstelle: Landeshauptstadt München
Für das Verfahren nach einer Messung auf der A8 bei München-Ramersdorf ist die Landeshauptstadt München, Abteilung Kreisveraltungsreferat (KVR) Sicherheit und Ordnung, Prävention und Verkehrsüberwachung, zuständig. Von dort erhalten Betroffene in der Regel zunächst einen Anhörungsbogen und später gegebenenfalls einen Bußgeldbescheid. Gegen den Bescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Für Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 24 Absatz 1 StVG beträgt die Verfolgungsverjährung grundsätzlich sechs Monate; Unterbrechungen und Sonderfälle sind gesondert zu prüfen.
Kontaktdaten und Portalzugang für Bescheide für Messungen auf der A8 bei München-Ramersdorf finden Sie hier: Online-Anhörung bei Landeshauptstadt München.
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