Bußgeldverfahren: Ablauf von der Messung bis zum Gericht
Vom Blitzer über Anhörung und Bescheid bis zum Amtsgericht: So läuft ein Bußgeldverfahren ab, welche Kosten entstehen und wie es enden kann.
Was ist ein Bußgeldverfahren?
Das Bußgeldverfahren ist das Verfahren, mit dem eine Ordnungswidrigkeit geahndet wird, zum Beispiel ein Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstoß. Zuständig ist die Bußgeldstelle der Kommune oder des Landes. Geregelt ist das Verfahren im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG).
Bei geringfügigen Verstößen bis 55 € gibt es kein Bußgeldverfahren, sondern ein Verwarnungsgeld. Wer es zahlt, ist fertig, es gibt keine Punkte. Ab 60 € beginnt das Bußgeldverfahren, ab dieser Höhe gibt es in der Regel auch Punkte in Flensburg.
Die Phasen im Überblick
- Feststellung: Der Verstoß wird gemessen oder beobachtet, etwa durch einen Blitzer oder eine Polizeikontrolle.
- Anhörung: Der mutmaßliche Fahrer erhält einen Anhörungsbogen, der Halter gegebenenfalls einen Zeugenfragebogen.
- Bußgeldbescheid: Die Behörde setzt Geldbuße, Gebühren und gegebenenfalls ein Fahrverbot fest und stellt den Bescheid förmlich zu.
- Einspruch: Innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung können Sie Einspruch einlegen.
- Zwischenverfahren: Die Behörde prüft den Bescheid erneut. Sie kann ihn zurücknehmen, ändern oder die Akte über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht geben.
- Amtsgericht: Das Gericht entscheidet durch Urteil oder Beschluss. Unter bestimmten Voraussetzungen ist danach eine Rechtsbeschwerde zum Oberlandesgericht möglich.
Wie ein Bußgeldverfahren enden kann
| Ende | Folge |
|---|---|
| Bescheid wird rechtskräftig | Geldbuße und Kosten werden fällig, Punkte werden eingetragen, ein Fahrverbot wird wirksam. |
| Einstellung | Keine Geldbuße und keine Punkte, etwa bei Verjährung, unklarer Fahreridentifikation oder Zweifeln an der Messung. |
| Rücknahme oder Änderung durch die Behörde | Der Bescheid entfällt oder wird angepasst, etwa wenn ein Fahrverbot wegfällt. |
| Urteil des Amtsgerichts | Freispruch, gleiche, niedrigere oder auch höhere Geldbuße. |
Wichtig: Im Bußgeldverfahren gibt es kein Verschlechterungsverbot. Nach einem Einspruch kann das Gericht eine höhere Geldbuße festsetzen als im Bescheid, etwa wegen Vorsatz statt Fahrlässigkeit. Ein Einspruch sollte deshalb gut vorbereitet sein. Bis zur Hauptverhandlung kann er jederzeit zurückgenommen werden.
Kosten und Fristen
- Verfahrenskosten: Zur Geldbuße kommen eine Gebühr von 5 %, mindestens 25 €, und Auslagen von rund 3,50 €.
- Gerichtsverfahren: Verliert der Betroffene vor Gericht, trägt er zusätzlich Gerichtskosten und gegebenenfalls Kosten für Gutachten. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt diese Kosten in der Regel.
- Verjährung: Für Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG gilt seit dem 1. Juli 2026 eine Verfolgungsverjährung von sechs Monaten, die durch Schritte der Behörde unterbrochen wird.
Ansatzpunkte im Verfahren
Viele Bußgeldverfahren werden eingestellt oder enden günstiger, weil Fehler auftauchen. Häufig geht es um Messfehler, eine fehlende oder abgelaufene Eichung, einen falsch berechneten Toleranzabzug oder eine unsichere Fahreridentifikation. Ob solche Fehler vorliegen, zeigt die Akteneinsicht.
Bußgeldverfahren gegen Sie?
Laden Sie ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bußgeldbescheids hoch. Unser Blitzer-Experte prüft die Messung kostenlos und unverbindlich.
Einspruch prüfenRechtsgrundlagen
- § 35 ff. OWiG: Bußgeldverfahren
- § 56 OWiG: Verwarnung
- § 67 bis § 69 OWiG: Einspruch und Zwischenverfahren
- § 79 OWiG: Rechtsbeschwerde
- § 24 und § 26 StVG: Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verjährung