Fahrverbot: Ab wie viel km/h droht es 2026?
Ein Fahrverbot hat oft schwerwiegende Folgen für den Betroffenen. Erfahren Sie hier, wann ein Fahrverbot droht, wie lange es dauert und welche Möglichkeiten es gibt ein Fahrverbot abzuwenden oder in ein Bußgeld umzuwandeln.
Fahrverbot droht?
Laden Sie den Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid in unserem Blitzer-Check hoch und unser Experte berät Sie zu Ihren Möglichkeit ein Fahrverbot abzuwenden oder in ein Bußgeld umzuwandeln.
Zum Blitzer-CheckWas ist ein Fahrverbot?
Ein Fahrverbot ist eine der schwerwiegendsten Sanktionen im deutschen Verkehrsrecht. Im Gegensatz zum Entzug der Fahrerlaubnis (die dauerhaft sein kann und eine Neuerteilung erfordert), ist ein Fahrverbot immer zeitlich befristet. Es bedeutet, dass Sie für einen bestimmten Zeitraum (in der Regel 1 bis 3 Monate) kein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen dürfen.
Ein Fahrverbot wird in der Regel bei schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten im Straßenverkehr verhängt. Ziel ist es, den Verkehrsteilnehmer zur Besinnung zu bringen und eine erzieherische Wirkung zu erzielen, um künftige Verstöße zu verhindern.
Die häufigsten Ursachen
Ein Fahrverbot wird in der Regel bei Verkehrsverstößen verhängt, die eine erhebliche Gefährdung für die Verkehrssicherheit darstellen oder bei denen ein besonders grober Pflichtverstoß vorliegt. Die häufigsten Ursachen, bei denen Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen werden kann, sind:
- Geschwindigkeitsüberschreitungen: Innerorts ab 26 km/h, Außerorts ab 31 km/h (für Wiederholungstäter).
- Rotlichtverstöße: Insbesondere bei einer Rotphase von über 1 Sekunde oder unter 1 Sekunde mit Gefährdung/Sachbeschädigung.
- Abstandsverstöße: Bei Geschwindigkeiten über 100 km/h mit zu geringem Abstand (weniger als 3/10 des halben Tachowertes).
- Alkohol- und Drogenfahrten: Bereits ab 0,5 Promille oder bei Fahren unter Drogeneinfluss.
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht): Hierbei handelt es sich um eine Straftat, die regelmäßig mit einem Fahrverbot geahndet wird.
- Gefährdung des Straßenverkehrs: Bei grob verkehrswidrigem und rücksichtslosem Verhalten, das Leib oder Leben gefährdet.
Droht Ihnen ein Fahrverbot?
Nutzen Sie unseren kostenlosen Blitzer-Check, um Ihre Möglichkeiten zur Abwendung zu prüfen.
Zum Fahrverbot-CheckAb wie viel km/h droht 2026 ein Fahrverbot?
Die häufigste Ursache für ein Fahrverbot ist die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Die genaue Schwelle hängt stark davon ab, ob Sie innerorts oder außerorts geblitzt wurden.
Geschwindigkeitsüberschreitung Innerorts: Fahrverbot ab 26 km/h (Wiederholungstäter)
Innerhalb geschlossener Ortschaften wird aufgrund der höheren Gefährdung von Fußgängern und Radfahrern ein Fahrverbot bereits bei geringeren Geschwindigkeitsüberschreitungen verhängt. Hier die Übersicht der Sanktionen für Pkw und Motorräder (nach Abzug der Toleranz). Für das Jahr 2026 sind keine Veränderungen für die Erteilung eines Fahrverbots bei einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit geplant.
| Bußgeldkatalog Innerorts 2025 / 2026 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Km/h |
|
Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
| Bis 10 | 30 € | - | Nein | eher nicht |
| 11 - 15 | 50 € | - | Nein | eher nicht |
| 16 - 20 | 70 € | - | Nein | Kostenlos prüfen |
| 21 - 25 | 115 € | 1 | Nein | Kostenlos prüfen |
| 26 - 30 | 180 € | 1 | 1 Monat** | Kostenlos prüfen |
| 31 - 40 | 260 € | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
| 41 - 50 | 400 € | 2 | 2 Monate | Kostenlos prüfen |
| 51 - 60 | 560 € | 2 | 2 Monate | Kostenlos prüfen |
| 61 - 70 | 700 € | 2 | 3 Monate | Kostenlos prüfen |
| Über 70 | 800 € | 2 | 3 Monate | Kostenlos prüfen |
|
* Bitte beachten Sie: Die Gebühren eines Bußgeldbescheides betragen 25 € bzw. max. 5% des Bußgeldbetrages. Dazu kommen noch Auslagen in Höhe von 3,50 € für den Postversand. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt. |
||||
| Bußgeldkatalog Innerorts 2025 / 2026 | ||||
|---|---|---|---|---|
| km/h |
|
P | FV | Einspruch |
| <10 | 30 € | - | Nein | eher nicht |
| 11-15 | 50 € | - | Nein | eher nicht |
| 16-20 | 70 € | - | Nein | Jetzt prüfen |
| 21-25 | 115 € | 1 | Nein | Jetzt prüfen |
| 26-30 | 180 € | 1 | 1 M** | Jetzt prüfen |
| 31-40 | 260 € | 2 | 1 M | Jetzt prüfen |
| 41-50 | 400 € | 2 | 2 M | Jetzt prüfen |
| 51-60 | 560 € | 2 | 2 M | Jetzt prüfen |
| 61-70 | 700 € | 2 | 3 M | Jetzt prüfen |
| >70 | 800 € | 2 | 3M | Jetzt prüfen |
BG. = Bußgeld, P = Punkte, FV = Fahrverbot
* Bitte beachten Sie: Die Gebühren eines Bußgeldbescheides betragen 25 € bzw. max. 5% des Bußgeldbetrages. Dazu kommen noch Auslagen in Höhe von 3,50 € für den Postversand. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt.
** Ein Fahrverbot von 1 Monat droht, wenn innerhalb eines Jahres zweimal die Geschwindigkeitsbegrenzung um mehr als 26 km/h überschritten wird.
Innerorts geblitzt worden?
Auch moderne Blitzersäulen wie Poliscan Speed und Traffistar S350 sind anfällig für Messfehler. Prüfen Sie jetzt kostenlos und unverbindlich, ob sich ein Einspruch lohnt.
Zum Blitzer-CheckGeschwindigkeitsüberschreitung Außerorts: Fahrverbot ab 31 km/h (Wiederholungstäter)
Außerhalb geschlossener Ortschaften gelten etwas höhere Toleranzgrenzen ab 100 km/h, aber auch hier führen hohe Geschwindigkeiten schnell zu einem Fahrverbot. Hier die Sanktionen für Pkw und Motorräder (nach Abzug der Toleranz).
| Bußgeldkatalog Außerorts 2025 / 2026 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Km/h |
|
Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
| 0-10 | 20 € | 0 | - | eher nicht |
| 11-15 | 40 € | 0 | - | eher nicht |
| 16-20 | 60 € | 0 | - | Kostenlos prüfen |
| 21-25 | 100 € | 1 | - | Kostenlos prüfen |
| 26-30 | 150 € | 1 | 1 Monat** | Kostenlos prüfen |
| 31-40 | 200 € | 1 | 1 Monat** | Kostenlos prüfen |
| 41-50 | 320 € | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
| 51-60 | 480 € | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
| 61-70 | 600 € | 2 | 2 Monate | Kostenlos prüfen |
| über 70 | 700 € | 2 | 3 Monate | Kostenlos prüfen |
|
* Bitte beachten Sie: Die Gebühren eines Bußgeldbescheides betragen 25 € bzw. max. 5% des Bußgeldbetrages. Dazu kommen noch Auslagen in Höhe von 3,50 € für den Postversand. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt. |
||||
| Bußgeldkatalog Außerorts 2025 / 2026 | ||||
|---|---|---|---|---|
| km/h |
|
P | FV | Einspruch |
| 0-10 | 20 € | 0 | - | eher nicht |
| 11-15 | 40 € | 0 | - | eher nicht |
| 16-20 | 60 € | 0 | - | Jetzt prüfen |
| 21-25 | 100 € | 1 | - | Jetzt prüfen |
| 26-30 | 150 € | 1 | 1 M** | Jetzt prüfen |
| 31-40 | 200 € | 1 | 1 M** | Jetzt prüfen |
| 41-50 | 320 € | 2 | 1 M. | Jetzt prüfen |
| 51-60 | 480 € | 2 | 1 M. | Jetzt prüfen |
| 61-70 | 600 € | 2 | 2 M. | Jetzt prüfen |
| über 70 | 700 € | 2 | 3 M. | Jetzt prüfen |
BG. = Bußgeld, P = Punkte, FV = Fahrverbot
* Bitte beachten Sie: Die Gebühren eines Bußgeldbescheides betragen 25 € bzw. max. 5% des Bußgeldbetrages. Dazu kommen noch Auslagen in Höhe von 3,50 € für den Postversand. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt.
** Ein Fahrverbot von 1 Monat droht, wenn innerhalb eines Jahres zweimal die Geschwindigkeitsbegrenzung um mehr als 26 km/h überschritten wird.
Außerorts geblitzt worden?
Insbesondere mobile Blitzer und Blitzeranhänger müssen exakt auf die Fahrspuren ausgerichtet werden. Stimmt der Winkel nicht zu 100%, lässt sich eine Strafe durch einen Einspruch häufig vermeiden. Prüfen Sie jetzt kostenlos Ihre Möglichkeiten!
Zum Blitzer-CheckAuch die Summe von Punkten in Flensburg kann zu einem Fahrverbot führen. Ab 8 Punkten im Fahreignungsregister wird die Fahrerlaubnis entzogen, doch bereits bei geringeren Punktzahlen können einzelne, schwere Verstöße ein Fahrverbot auslösen.
Fahrverbot vs. Entzug der Fahrerlaubnis: Der Unterschied
Ein Fahrverbot ist immer zeitlich befristet (meist 1 bis 3 Monate) und dient als Warnung. Nach Ablauf des Fahrverbots erhalten Sie Ihren Führerschein automatisch zurück. Der Entzug der Fahrerlaubnis ist hingegen eine wesentlich schwerere Maßnahme: Hier verlieren Sie Ihre Berechtigung, ein Fahrzeug zu führen, auf unbestimmte Zeit. Sie müssen dann nach einer Sperrfrist einen Antrag auf Neuerteilung stellen und unter Umständen eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) absolvieren, um den Führerschein zurückzubekommen.
Regelungen für Ersttäter
Als Ersttäter gelten Sie, wenn in den letzten zwei Jahren vor dem aktuellen Verstoß kein Fahrverbot gegen Sie verhängt wurde. In diesem Fall haben Sie in bestimmten Konstellationen die Möglichkeit, den Beginn des Fahrverbots innerhalb einer Vier-Monats-Frist selbst zu bestimmen.
Ein Ersttäter erhält in der Regel ein Fahrverbot von einem Monat. Bei schwereren Verstößen oder im Falle einer Gefährdung kann es auch länger ausfallen. Die Behörde muss die Rolle des Ersttäters bei der Entscheidung über die Sanktionen berücksichtigen.
Gut zu wissen für Ersttäter:
Wenn Sie das erste Mal ein Fahrverbot bekommen, können Sie den Beginn des Verbots innerhalb von vier Monaten frei wählen. Dies ermöglicht es Ihnen, das Fahrverbot in eine für Sie passende Zeit (z.B. Urlaub) zu legen.
Die Wiederholungstäter-Regel
Wiederholungstäter sind Personen, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums (in der Regel 12 oder 24 Monate) nach einem bereits geahndeten Verstoß erneut auffällig werden. Für sie gelten verschärfte Regeln:
- Oftmals längere Fahrverbote (z.B. 2 oder 3 Monate statt 1 Monat).
- Die Möglichkeit der Umwandlung des Fahrverbots in ein höheres Bußgeld ist in der Regel ausgeschlossen.
- Keine Vier-Monats-Frist: Das Fahrverbot tritt in der Regel mit Rechtskraft des Bußgeldbescheides in Kraft.
Ein klassisches Beispiel ist der "Zweimal-26er". Wer zweimal innerhalb von 12 Monaten mit mehr als 25 km/h zu schnell erwischt wird, muss neben den Punkten und Bußgeldern ein zusätzliches Fahrverbot von einem Monat hinnehmen, selbst wenn der Einzelverstoß kein Fahrverbot vorgesehen hätte.
Kann man ein Fahrverbot umwandeln?
Die Umwandlung eines Fahrverbots in ein höheres Bußgeld ist eine Frage, die viele Betroffene beschäftigt, insbesondere wenn der Führerschein beruflich benötigt wird. Grundsätzlich gilt: Ein Fahrverbot ist nur in Ausnahmefällen umwandelbar.
Eine Umwandlung kommt nur in Betracht, wenn:
- es sich um einen Ersttäter handelt,
- der Verstoß nicht extrem schwerwiegend war (z.B. keine Trunkenheitsfahrt mit hohem Promillewert),
- durch das Fahrverbot eine unzumutbare Härte für den Betroffenen entsteht (z.B. Verlust des Arbeitsplatzes, massive finanzielle Schwierigkeiten).
Selbst dann liegt die Entscheidung im Ermessen des Gerichts. Eine Umwandlung erfolgt in der Regel durch eine Erhöhung des Bußgeldes auf das Doppelte oder Dreifache des ursprünglichen Betrages. Es ist dringend zu empfehlen, hierfür einen erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren, da die Erfolgsaussichten ohne juristische Unterstützung gering sind.
Besondere Situation: Berufspendler und Fahrverbot
Für Berufspendler kann ein Fahrverbot existenzbedrohend sein. Wenn der Führerschein für die Ausübung des Berufs zwingend erforderlich ist und keine alternativen Transportmöglichkeiten (ÖPNV, Fahrgemeinschaften) zumutbar sind, kann dies als unzumutbare Härte gewertet werden.
In solchen Fällen kann ein Anwalt versuchen, das Gericht von einer Umwandlung des Fahrverbots zu überzeugen oder eine Staffelung des Fahrverbots (z.B. in Teilabschnitten über das Jahr verteilt) zu beantragen. Die Chancen hängen stark vom Einzelfall, der Schwere des Verstoßes und der Argumentation des Anwalts ab.
Die Vier-Monats-Frist für Ersttäter
Wenn Sie Ersttäter sind und ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten erhalten, haben Sie das Recht, den Beginn des Fahrverbots selbst zu bestimmen. Diese Frist beträgt vier Monate ab Rechtskraft des Bußgeldbescheides.
Beispiel zur Vier-Monats-Frist:
Erhält Ihr Bußgeldbescheid am 1. Juli Rechtskraft, so haben Sie bis zum 31. Oktober Zeit, den Führerschein bei der zuständigen Behörde abzugeben. Das Fahrverbot beginnt dann mit dem Tag der Abgabe und endet nach der festgesetzten Dauer.
Diese Frist ist besonders nützlich, um das Fahrverbot in eine Urlaubszeit zu legen oder in eine Phase, in der Sie weniger auf Ihr Fahrzeug angewiesen sind. Für Wiederholungstäter gilt diese Frist in der Regel nicht; ihr Fahrverbot tritt unmittelbar mit Rechtskraft des Bescheides in Kraft.
Fahrverbot vermeiden: Die Rolle des Anwalts
Ein Fahrverbot hat weitreichende Konsequenzen für den Alltag und oft auch für den Beruf. Daher ist es in vielen Fällen ratsam, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren, um die Möglichkeiten zur Abwendung oder Minderung des Fahrverbots zu prüfen.
Ein Anwalt kann:
- den Bußgeldbescheid und die Messdaten auf formale Fehler oder Messfehler prüfen.
- eine unzumutbare Härte gegenüber dem Gericht argumentieren, um eine Umwandlung zu erreichen.
- eine Verfahrensstrategie entwickeln, um das Fahrverbot ganz zu verhindern oder zumindest die Dauer zu reduzieren.
- Sie im Falle eines Gerichtsverfahrens vertreten.
Gerade bei drohendem Fahrverbot sind die Erfolgsaussichten eines Einspruchs mit anwaltlicher Unterstützung deutlich höher.
Rechtsmittel gegen ein Fahrverbot
Nach Erhalt eines Bußgeldbescheides, der ein Fahrverbot vorsieht, haben Sie zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Dieser Einspruch muss schriftlich bei der zuständigen Bußgeldbehörde eingereicht werden. Nach dem Einspruch wird der Fall an die Staatsanwaltschaft und ggf. an das Amtsgericht weitergeleitet.
Im Gerichtsverfahren wird der Sachverhalt erneut geprüft. Hier können Zeugen gehört, Messprotokolle analysiert und Gutachten eingeholt werden. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann Sie in diesem Prozess optimal vertreten und Ihre Chancen auf eine Abwendung oder Milderung des Fahrverbots maximieren.
Quellen:
- [1] Kraftfahrt-Bundesamt, 22.08.2024, Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog 15.1 Auflage
- [2] Bundesministerium für Digitales und Verkehr, 18.11.2024, Informationen zum Bußgeldkatalog