Ein Fahrverbot kann schwerwiegende Folgen haben. Erfahren Sie hier, wann ein Fahrverbot droht, wie lange es dauert und welche Möglichkeiten es zur Abwendung gibt.
Ein Fahrverbot ist eine der schwerwiegendsten Sanktionen im deutschen Verkehrsrecht. Im Gegensatz zum Entzug der Fahrerlaubnis (die dauerhaft sein kann und eine Neuerteilung erfordert), ist ein Fahrverbot immer zeitlich befristet. Es bedeutet, dass Sie für einen bestimmten Zeitraum (in der Regel 1 bis 3 Monate) kein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen dürfen.
Ein Fahrverbot wird in der Regel bei schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten im Straßenverkehr verhängt. Ziel ist es, den Verkehrsteilnehmer zur Besinnung zu bringen und eine erzieherische Wirkung zu erzielen, um künftige Verstöße zu verhindern.
Ein Fahrverbot wird in der Regel bei Verkehrsverstößen verhängt, die eine erhebliche Gefährdung für die Verkehrssicherheit darstellen oder bei denen ein besonders grober Pflichtverstoß vorliegt. Die häufigsten Ursachen sind:
Auch die Summe von Punkten in Flensburg kann zu einem Fahrverbot führen. Ab 8 Punkten im Fahreignungsregister wird die Fahrerlaubnis entzogen, doch bereits bei geringeren Punktzahlen können einzelne, schwere Verstöße ein Fahrverbot auslösen.
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Die Dauer eines Fahrverbots richtet sich nach der Schwere des Verstoßes und danach, ob Sie bereits als Wiederholungstäter gelten. Die Standarddauer beträgt in der Regel 1 bis 3 Monate.
* V = Geschwindigkeit, iO = innerorts, aO = außerorts, P = Punkte, FV = Fahrverbot, M = Monat
Ein Fahrverbot ist immer zeitlich befristet (meist 1 bis 3 Monate) und dient als Warnung. Nach Ablauf des Fahrverbots erhalten Sie Ihren Führerschein automatisch zurück. Der Entzug der Fahrerlaubnis ist hingegen eine wesentlich schwerere Maßnahme: Hier verlieren Sie Ihre Berechtigung, ein Fahrzeug zu führen, auf unbestimmte Zeit. Sie müssen dann nach einer Sperrfrist einen Antrag auf Neuerteilung stellen und unter Umständen eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) absolvieren, um den Führerschein zurückzubekommen.
Als Ersttäter gelten Sie, wenn in den letzten zwei Jahren vor dem aktuellen Verstoß kein Fahrverbot gegen Sie verhängt wurde. In diesem Fall haben Sie in bestimmten Konstellationen die Möglichkeit, den Beginn des Fahrverbots innerhalb einer Vier-Monats-Frist selbst zu bestimmen.
Ein Ersttäter erhält in der Regel ein Fahrverbot von einem Monat. Bei schwereren Verstößen oder im Falle einer Gefährdung kann es auch länger ausfallen. Die Behörde muss die Rolle des Ersttäters bei der Entscheidung über die Sanktionen berücksichtigen.
Wenn Sie das erste Mal ein Fahrverbot bekommen, können Sie den Beginn des Verbots innerhalb von vier Monaten frei wählen. Dies ermöglicht es Ihnen, das Fahrverbot in eine für Sie passende Zeit (z.B. Urlaub) zu legen.
Wiederholungstäter sind Personen, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums (in der Regel 12 oder 24 Monate) nach einem bereits geahndeten Verstoß erneut auffällig werden. Für sie gelten verschärfte Regeln:
Ein klassisches Beispiel ist der "Zweimal-26er". Wer zweimal innerhalb von 12 Monaten mit mehr als 25 km/h zu schnell erwischt wird, muss neben den Punkten und Bußgeldern ein zusätzliches Fahrverbot von einem Monat hinnehmen, selbst wenn der Einzelverstoß kein Fahrverbot vorgesehen hätte.
Jetzt prüfen lassen, ob sich ein Einspruch lohnt und ein Fahrverbot abgewendet werden kann.
Die Umwandlung eines Fahrverbots in ein höheres Bußgeld ist eine Frage, die viele Betroffene beschäftigt, insbesondere wenn der Führerschein beruflich benötigt wird. Grundsätzlich gilt: Ein Fahrverbot ist nur in Ausnahmefällen umwandelbar.
Eine Umwandlung kommt nur in Betracht, wenn:
Selbst dann liegt die Entscheidung im Ermessen des Gerichts. Eine Umwandlung erfolgt in der Regel durch eine Erhöhung des Bußgeldes auf das Doppelte oder Dreifache des ursprünglichen Betrages. Es ist dringend zu empfehlen, hierfür einen erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren, da die Erfolgsaussichten ohne juristische Unterstützung gering sind.
Für Berufspendler kann ein Fahrverbot existenzbedrohend sein. Wenn der Führerschein für die Ausübung des Berufs zwingend erforderlich ist und keine alternativen Transportmöglichkeiten (ÖPNV, Fahrgemeinschaften) zumutbar sind, kann dies als unzumutbare Härte gewertet werden.
In solchen Fällen kann ein Anwalt versuchen, das Gericht von einer Umwandlung des Fahrverbots zu überzeugen oder eine Staffelung des Fahrverbots (z.B. in Teilabschnitten über das Jahr verteilt) zu beantragen. Die Chancen hängen stark vom Einzelfall, der Schwere des Verstoßes und der Argumentation des Anwalts ab.
Wenn Sie Ersttäter sind und ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten erhalten, haben Sie das Recht, den Beginn des Fahrverbots selbst zu bestimmen. Diese Frist beträgt vier Monate ab Rechtskraft des Bußgeldbescheides.
Erhält Ihr Bußgeldbescheid am 1. Juli Rechtskraft, so haben Sie bis zum 31. Oktober Zeit, den Führerschein bei der zuständigen Behörde abzugeben. Das Fahrverbot beginnt dann mit dem Tag der Abgabe und endet nach der festgesetzten Dauer.
Diese Frist ist besonders nützlich, um das Fahrverbot in eine Urlaubszeit zu legen oder in eine Phase, in der Sie weniger auf Ihr Fahrzeug angewiesen sind. Für Wiederholungstäter gilt diese Frist in der Regel nicht; ihr Fahrverbot tritt unmittelbar mit Rechtskraft des Bescheides in Kraft.
Ein Fahrverbot hat weitreichende Konsequenzen für den Alltag und oft auch für den Beruf. Daher ist es in vielen Fällen ratsam, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren, um die Möglichkeiten zur Abwendung oder Minderung des Fahrverbots zu prüfen.
Ein Anwalt kann:
Gerade bei drohendem Fahrverbot sind die Erfolgsaussichten eines Einspruchs mit anwaltlicher Unterstützung deutlich höher.
Nach Erhalt eines Bußgeldbescheides, der ein Fahrverbot vorsieht, haben Sie zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Dieser Einspruch muss schriftlich bei der zuständigen Bußgeldbehörde eingereicht werden. Nach dem Einspruch wird der Fall an die Staatsanwaltschaft und ggf. an das Amtsgericht weitergeleitet.
Im Gerichtsverfahren wird der Sachverhalt erneut geprüft. Hier können Zeugen gehört, Messprotokolle analysiert und Gutachten eingeholt werden. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann Sie in diesem Prozess optimal vertreten und Ihre Chancen auf eine Abwendung oder Milderung des Fahrverbots maximieren.