Ampelblitzer vom Typ Poliscan Fm1
Poliscan Fm1 · Symbolbild

Ampel- und Tempoblitzer an der Kreuzung B4 (Willy-Brandt-Straße) / Rödingsmarkt in Hamburg – Richtung St. Pauli

Überwacht Ampel & Tempo Tempo 50 km/h · Gelbphase 3 Sekunden
Messgerät Poliscan Fm1 Stationärer Blitzer
Kreuzung B4 (Willy-Brandt-Straße) / Rödingsmarkt Richtung St. Pauli
Poliscan Fm1 · Symbolbild

Ein Anhörungsbogen wegen eines Rotlichtverstoßes an der Kreuzung B4 (Willy-Brandt-Straße) / Rödingsmarkt in Hamburg? Dann drohen Bußgeld, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot. Hier überwacht eine kombinierte Anlage für Ampel und Tempo in Fahrtrichtung St. Pauli die Ampel und die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Zum Einsatz kommt das Messgerät Poliscan Fm1. Zuständig für das Bußgeldverfahren ist die Bußgeldstelle Behörde für Inneres und Sport.

Bußgeld bei Rotlichtverstößen an der Kreuzung B4 (Willy-Brandt-Straße) / Rödingsmarkt in Hamburg

Bußgeld (ohne Gebühren), Punkte und Fahrverbot bei einem Rotlichtverstoß
Rotlicht Bußgeld PunkteP FahrverbotFV
unter 1 Sekunde90 €1-
... mit Gefährdung200 €21 Monat1 M.
... mit Sachbeschädigung240 €21 Monat1 M.
ab 1 Sekunde200 €21 Monat1 M.
... mit Gefährdung320 €21 Monat1 M.
... mit Sachbeschädigung360 €21 Monat1 M.

PunkteFahrverbot

Die Anlage überwacht zusätzlich die Geschwindigkeit. Bei erlaubten 50 km/h kommt ab 71 km/h ein Punkt hinzu, ab 81 km/h ein Monat Fahrverbot, jeweils nach Toleranzabzug. Alle Stufen: Bußgeldkatalog innerorts.

Gerade im Berufsverkehr springen Ampeln schnell um, und wer nicht mehr sicher bremsen kann, fährt durch. Ob der Vorwurf dann tatsächlich hält, lässt sich nur anhand von Fotos, Rotzeit und Phasenplan beurteilen. Wer an dieser Ampel einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten hat, sollte die Messung deshalb fachkundig überprüfen lassen.

So funktioniert der Ampelblitzer an der Kreuzung B4 (Willy-Brandt-Straße) / Rödingsmarkt in Hamburg

Ein Ampelblitzer ist mit der Steuerung der Ampel verbunden und weiß deshalb, seit wann die Ampel Rot zeigt. Sensoren in der Fahrbahn, meist Induktionsschleifen, oder ein Laserscanner erkennen, wann ein Fahrzeug die Haltelinie überfährt. Aus beiden Zeitpunkten ergibt sich die sogenannte Rotzeit, die in die Beweisfotos eingeblendet wird.

In der Regel entstehen mindestens zwei Fotos: eines beim Überfahren der Haltelinie und eines kurz danach im Kreuzungsbereich. Erst das zweite Foto belegt, dass das Fahrzeug tatsächlich in die Kreuzung eingefahren ist. Ab einer Rotzeit von einer Sekunde gilt der Verstoß als qualifiziert, dann drohen zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

Hier ist das Messgerät Poliscan Fm1 im Einsatz, das neben der Ampel auch die Geschwindigkeit überwachen kann.

Diese Messfehler beim Poliscan Fm1 können einen Einspruch erfolgreich machen

  1. Zwei BeweisfotosDas erste Foto muss das Überfahren der Haltelinie nach Beginn der Rotphase zeigen, das zweite die Einfahrt in den geschützten Kreuzungsbereich. Wer an der Haltelinie oder kurz dahinter anhält, hat den Kreuzungsbereich nicht gefährdet. Fehlt das zweite Foto, ist der Vorwurf oft nicht sicher zu belegen.
  2. Lage der Sensoren und RotzeitDie Rotzeit wird an der Stelle gemessen, an der die Sensoren liegen. Liegen sie nicht direkt an der Haltelinie, weicht die eingeblendete Rotzeit vom tatsächlichen Überfahren ab. Gerade knapp an der Grenze von einer Sekunde kann das über Punkte und Fahrverbot entscheiden.
  3. Gelbphase und PhasenplanBei 50 km/h soll die Gelbphase nach den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) 3 Sekunden dauern. Ist sie kürzer oder war die Schaltung gestört, kann das für den Einspruch erheblich sein. Der Phasenplan der Ampel lässt sich über die Akteneinsicht anfordern.
  4. Haltelinie und BeschilderungDie Haltelinie muss gut erkennbar sein. Ist sie verblasst, zurückversetzt oder fehlt sie ganz, wird die Bestimmung der Rotzeit schwierig. Auch die Frage, ob die Ampel an der Kreuzung B4 (Willy-Brandt-Straße) / Rödingsmarkt in Hamburg gut sichtbar war, kann eine Rolle spielen.
  5. MitzieheffektSpringt die Ampel der Nachbarspur auf Grün, fahren manche Autofahrer reflexartig mit an, obwohl ihre eigene Ampel noch Rot zeigt. Gerichte werten einen solchen Mitzieheffekt teils als Augenblicksversagen und sehen dann vom Fahrverbot ab.
  6. Tempomessung: Fahrzeugzuordnung und AuswerterahmenDer wichtigste Angriffspunkt ist die Zuordnung. Bei einer Frontmessung muss der Auswerterahmen nach den Vorgaben des Herstellers bestimmte Fahrzeugmerkmale erfassen. Liegt er an einer unzulässigen Position oder ragen Teile eines weiteren Fahrzeugs gleicher Fahrtrichtung hinein, kann die Aufnahme gegen die Auswertekriterien verstoßen. Gerade an der Kreuzung B4 (Willy-Brandt-Straße) / Rödingsmarkt in Hamburg mit Abbiegern, Spurwechseln und Verkehr in dichtem Abstand sollte das genau geprüft werden.
  7. Tempomessung: Zulässiger MessbereichDie Geschwindigkeit muss innerhalb des Entfernungsbereichs ermittelt werden, der für die jeweilige Geräteversion zugelassen ist. Gibt es Anhaltspunkte, dass die Messwertbildung außerhalb dieses Bereichs stattfand, ist zu klären, ob die Messung noch den technischen Anforderungen entspricht.
  8. Eichung und GerätehistorieAuch Rotlichtüberwachungsanlagen müssen geeicht sein. Reparaturen, Austausch von Sensoren oder Software-Updates müssen in der Lebensakte des Geräts dokumentiert sein und dürfen nicht ohne erneute Eichung erfolgt sein. Außerdem müssen die Messdaten vollständig gespeichert sein. Fehlen Teile der Rohmessdaten, lässt sich die Messung nicht nachprüfen.
  9. FahreridentifizierungDie Behörde muss nachweisen, wer gefahren ist. Ist das Gesicht auf dem Foto unscharf, verdeckt oder schlecht ausgeleuchtet, kann die Identifizierung scheitern. Mehr dazu: Blitzerfoto nicht erkennbar.

Wie genau die Beweisführung sein muss, zeigt eine Entscheidung des OLG Frankfurt: Dort wurde ein Urteil wegen Rotlichtverstoßes aufgehoben, weil entscheidende Angaben fehlten.

Dies ist nur eine Auswahl möglicher Mess- und Auswertungsfehler. Welche davon im konkreten Fall eine Rolle spielen, lässt sich erst nach Durchsicht der Messunterlagen sagen.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt: Auch bei einem standardisierten Messverfahren müssen Gerichte die Messung näher prüfen, wenn es konkrete Anhaltspunkte für Fehler gibt. Ein technisch fundierter Einspruch hat deshalb vor allem dann gute Chancen, wenn sich Messfehler oder ernsthafte Zweifel an der Fahrzeugzuordnung belegen lassen.

Besonderheiten dieser Ampel

Zum StandortZentral an der B4 (Willy-Brandt-Straße) / Rödingsmarkt registriert der Poliscan Fm1-Blitzer sowohl Rotlicht- als auch Geschwindigkeitsverstöße in Fahrtrichtung St. Pauli.

Zuständige Bußgeldstelle: Behörde für Inneres und Sport

Zuständig für den Ampelblitzer an der Kreuzung B4 (Willy-Brandt-Straße) / Rödingsmarkt in Hamburg ist die Bußgeldstelle Behörde für Inneres und Sport. Von dort kommen der Anhörungsbogen und später gegebenenfalls der Bußgeldbescheid.

Prüfen Sie im Schreiben zuerst, ob Kreuzung, Fahrtrichtung, Tatzeit und Rotzeit stimmen. Messprotokoll, Fotos und der Phasenplan der Ampel liegen bei der Bußgeldstelle. Einsehen lassen sie sich über eine Akteneinsicht, in der Regel durch eine Anwältin oder einen Anwalt.

Für den Anhörungsbogen gibt es keine Einspruchsfrist; Angaben zur Sache müssen Sie dort nicht machen. Gegen einen Bußgeldbescheid kann dagegen nur innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge: Bundesweite Verteidigung mit technischen Gutachten

Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und seit Jahren bundesweit im Verkehrsrecht tätig. Er arbeitet eng mit Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik zusammen, die Geschwindigkeits- und Rotlichtmessungen gezielt auf technische Fehler untersuchen.

Nach einer Messung an der Kreuzung B4 (Willy-Brandt-Straße) / Rödingsmarkt in Hamburg fordert er die Verfahrensunterlagen von der Bußgeldstelle Behörde für Inneres und Sport an, darunter Messprotokoll, Eichschein, Falldatei und gegebenenfalls die Lebensakte des Geräts. Er prüft die Beweislage und entwickelt eine Verteidigung, die auf den konkreten Vorwurf zugeschnitten ist, mit besonderem Blick auf die typischen Fehlerquellen beim Poliscan Fm1.

Ein Gutachten eines TÜV-zertifizierten Sachverständigen kann festgestellte Mess- und Auswertungsfehler nachvollziehbar belegen. Diese Erkenntnisse nutzt Rechtsanwalt Junge für fundierte Einwendungen gegenüber der Bußgeldstelle und, wenn nötig, vor Gericht. Ziel ist die Einstellung des Verfahrens, ein Freispruch oder zumindest mildere Rechtsfolgen. Gerade wenn Punkte oder ein Fahrverbot drohen, lohnt es sich, frühzeitig einen erfahrenen Verteidiger einzuschalten.

Rechtsschutzversicherung: Wer die Kosten übernimmt

Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt diese bei vollständiger Deckungszusage die gedeckten Kosten der Verteidigung, einschließlich Gerichts- und Gutachterkosten.

Die Kanzlei klärt die Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung, auch für ein Sachverständigengutachten, bevor dieses beauftragt wird. Eine mögliche Geldbuße ist davon nicht umfasst.

So erreichen Sie Rechtsanwalt Andreas Junge

Am schnellsten laden Sie Ihr Schreiben im kostenlosen Blitzer-Check hoch. Alternativ senden Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid per E-Mail an junge@jhb.legal. Geben Sie dabei möglichst das Aktenzeichen, den Messort B4 (Willy-Brandt-Straße) / Rödingsmarkt, Hamburg in Fahrtrichtung St. Pauli und das Zustellungsdatum an.

Telefonisch erreichen Sie die Kanzlei unter 030 39839032, bei dringenden Fragen auch außerhalb der Bürozeiten mobil unter 0179 2346907.

Wichtig: Gegen einen Bußgeldbescheid muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Eine bloße Kontaktanfrage wahrt diese Frist nicht. Lassen Sie den Bescheid deshalb frühzeitig prüfen und stimmen Sie die fristgerechte Einlegung des Einspruchs ab.

Häufige Fragen zur Messstelle an der Kreuzung B4 (Willy-Brandt-Straße) / Rödingsmarkt in Hamburg

Was kostet ein Blitzer an der Kreuzung B4 (Willy-Brandt-Straße) / Rödingsmarkt in Hamburg?

Bei Tempo 50 zählt die Geschwindigkeit nach Toleranzabzug. Bis 70 km/h bleibt es bei höchstens 70 €. Ab 71 km/h kostet es 115 € und einen Punkt in Flensburg, ab 81 km/h 260 €, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot. Alle Stufen finden Sie im Bußgeldkatalog innerorts.

Ab welcher Geschwindigkeit droht hier ein Fahrverbot?

Ab 81 km/h nach Toleranzabzug ist ein Monat Fahrverbot vorgesehen. Für Wiederholungstäter gilt: Wer innerhalb eines Jahres nach einem rechtskräftigen Bußgeldbescheid erneut 26 km/h oder mehr zu schnell ist, bekommt schon ab 76 km/h einen Monat Fahrverbot.

Wie viel Toleranz wird beim Poliscan Fm1 abgezogen?

Bis 100 km/h Messwert werden 3 km/h abgezogen, darüber 3 %, jeweils zu Ihren Gunsten aufgerundet. Zeigt das Gerät hier zum Beispiel 80 km/h, werden 3 km/h abgezogen; vorgeworfen werden dann 77 km/h. Mehr dazu unter Toleranzabzug.

Was kostet ein Rotlichtverstoß an der Kreuzung B4 (Willy-Brandt-Straße) / Rödingsmarkt in Hamburg?

Zeigt die Ampel beim Überfahren der Haltelinie noch keine Sekunde Rot, kostet es 90 € und einen Punkt in Flensburg. Ab einer Sekunde Rot sind es 200 €, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Mehr dazu im Bußgeldkatalog zum Rotlichtverstoß.

Wer verschickt den Anhörungsbogen für diesen Blitzer?

Die Bußgeldstelle Behörde für Inneres und Sport. Von dort kommen der Anhörungsbogen und später gegebenenfalls der Bußgeldbescheid. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Die Behörde bietet eine Online-Anhörung an.

Ist das Überfahren der Haltelinie schon ein Rotlichtverstoß?

Nicht unbedingt. Halten Sie zwar hinter der Haltelinie, aber noch vor der Kreuzung an, liegt in der Regel nur ein Haltelinienverstoß vor: 10 € ohne Punkte. Deshalb kommt es darauf an, was das zweite Beweisfoto zeigt.

Wie lange muss die Gelbphase an dieser Ampel dauern?

Bei 50 km/h soll die Gelbphase nach den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) 3 Sekunden dauern. Ob sie hier richtig eingestellt war, zeigt der Phasenplan der Ampel, den man über die Akteneinsicht anfordern kann.

Wer trägt die Kosten, wenn ich mich gegen die Messung wehre?

Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt diese bei Deckungszusage die Kosten für Anwalt, Gericht und Gutachten. Die Kanzlei klärt die Kostenübernahme vorab mit der Versicherung. Eine mögliche Geldbuße ist davon nicht umfasst.

Kann ich die Messung mit dem Poliscan Fm1 prüfen lassen?

Ja. Geprüft werden unter anderem Eichung, Messprotokoll und ob der Messwert eindeutig Ihrem Fahrzeug zugeordnet wurde. Wie das Gerät misst, erklären wir auf der Seite zum Poliscan Fm1. Im kostenlosen Blitzer-Check laden Sie Ihr Schreiben hoch und erhalten eine erste Einschätzung.

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