8 Punkte & Tattagprinzip: Aktuelles Urteil zum Führerscheinentzug
Wer 8 Punkte in Flensburg im Fahreignungsregister gesammelt hat, kommt um die Strafe nicht herum: Eine Tilgung während des Verfahrens und ein Umzug verhindern den Führerscheinentzug nicht. Es greift das Tattagprinzip.
Ein aktueller Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) bestätigt die strikte Systematik des Fahreignungs-Bewertungssystems: Wer die Grenze von 8 Punkten erreicht, verliert seine Fahrerlaubnis unwiderruflich. Taktische Manöver wie der Umzug in eine andere Stadt oder das Hoffen auf Tilgungsfristen während des Verfahrens führen laut Gericht (Az. 11 CS 25.1500) nicht zum Erfolg.
Der Fall: Wenn Taktik gegen das Stufensystem verliert
Ein Berufskraftfahrer aus dem Landkreis Roth hatte durch wiederholte Geschwindigkeits- und Abstandsverstöße das Stufenmodell des Fahreignungsregisters durchlaufen. Nachdem er die kritische Marke von acht Punkten erreicht hatte, wehrte er sich gegen den Entzug mit zwei zentralen Argumenten:
- Zuständigkeit: Er war vor Erlass des Bescheids nach Nürnberg umgezogen und hielt das ursprüngliche Landratsamt für unzuständig.
- Tilgungsfristen: Ein alter Punkt aus dem Jahr 2021 wurde während des laufenden Verfahrens getilgt, wodurch er rechnerisch wieder unter acht Punkte fallen wollte.
Das Stufensystem (4–8 Punkte)
Das Landratsamt muss das Verfahren in drei gesetzlich vorgeschriebenen Stufen durchführen. Eine Abkürzung oder das Auslassen einer Stufe ist nicht zulässig:
Urteilsbegründung: Das Tattagprinzip sticht die Tilgung
Der VGH München stellte klar, dass für die Berechnung des Punktestandes ausschließlich das Tattagprinzip gilt (§ 4 Abs. 2 Satz 3 StVG). Das bedeutet: Punkte entstehen juristisch in dem Moment, in dem der Verstoß begangen wird – sofern er später rechtskräftig geahndet wird.
Auch der Umzug des Fahrers konnte den Entzug nicht stoppen. Zwar war das neue Stadtgebiet (Nürnberg) theoretisch zuständig, doch ein solcher Formfehler bei der örtlichen Zuständigkeit führt nicht zur Aufhebung, wenn die Entscheidung in der Sache (der Entzug bei 8 Punkten) rechtlich alternativlos war. Es handelt sich um eine gebundene Entscheidung ohne Ermessensspielraum.
| Argument des Fahrers | Rechtliche Realität (VGH) |
|---|---|
| Punktetabung durch Tilgung | Tattag zählt: Tilgung nach Tat bleibt wirkungslos. |
| Umzug / Zuständigkeit | Heilung möglich: Bescheid bleibt bei Pflichtentscheid wirksam. |
| Berufliche Existenz | Nachrangig: Verkehrssicherheit wiegt schwerer als Job. |
Fazit für Autofahrer: Den achten Punkt verhindern
Ist die 8-Punkte-Grenze einmal überschritten, gibt es praktisch keinen rechtlichen Weg zurück, da die Fahrerlaubnisbehörde gesetzlich zum Handeln verpflichtet ist. Die einzige Chance liegt darin, die Rechtskraft des entscheidenden Punktes zu verhindern. Da Messfehler bei Geschwindigkeits- oder Abstandsverstößen keine Seltenheit sind, sollte jeder Bescheid, der das Konto auf 7 oder 8 Punkte heben würde, technisch geprüft werden.
Quellen & Hintergrund zum Urteil
Rechtsanwalt für Verkehrsrecht: Andreas Junge
Der Beitrag "8 Punkte & Tattagprinzip: Aktuelles Urteil zum Führerscheinentzug" wurde von unserer Fachredaktion in enger Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Andreas Junge erstellt.