Hier finden Sie aktuelle Informationen zum Blitzeranhänger Poliscan Fm1 und können eine kostenlose Auswertung zu Ihrer Blitzermessung anfordern.
Mobile und stationäre Blitzer sind anfällig für Messfehler oder speichern häufig keine Messdaten. Laut einer Studie sind 56% der Messungen fehlerhaft. Prüfen Sie jetzt kostenlos und unverbindlich, ob Ihre Poliscan-Messung betroffen ist.
Zum Blitzer-CheckDer Poliscan FM1 von Vitronic ist einer der am weitesten verbreiteten Messgeräte in Deutschland. Das Lasermessgerät wird am häufigsten als Blitzeranhänger, auch als Enforcement-Trailer bezeichnet, eingesetzt. Bekannt für seine Fähigkeit, mehrere Fahrzeuge gleichzeitig zu erfassen, ist er jedoch auch anfällig für Messfehler, die einen Einspruch begünstigen.
Der PoliScan FM1 arbeitet mit dem sogenannten LIDAR-Verfahren (Light Detection and Ranging). Das Gerät sendet dabei Laserimpulse aus, die vom Fahrzeug reflektiert werden. Aus der Laufzeit der Laserstrahlen und den Reflexionen berechnet der Blitzer die Geschwindigkeit des Fahrzeugs.
Ein besonderes Merkmal ist die Messung über einen längeren Zeitraum und über eine breite Fahrspur hinweg, was ihn von punktuellen Radarmessungen unterscheidet.
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Zum Blitzer-CheckDer PoliScan FM1 wird in zwei Hauptvarianten eingesetzt:
Die Mobilität des PoliScan FM1 macht ihn zu einem effektiven Werkzeug für die Verkehrsüberwachung, da er schnell an wechselnden Gefahrenpunkten eingesetzt werden kann. Stationäre Säulen dienen oft der Dauerüberwachung an bekannten Unfallschwerpunkten.
Auch bei scheinbaren Mängeln im Messprotokoll bleibt die Überprüfung durch einen Anwalt entscheidend.
Ein aktuelles Urteil des Bayerischen Oberlandesgerichts BayObLG vom 15.03.2023 (Az. 201 ObOWi 1681/23) bringt wichtige Klarheit für Geschwindigkeitsmessungen mit dem PoliScan FM1.
Das Gericht stellte fest, dass bloße Mängel im Messprotokoll nicht automatisch dazu führen, dass eine Messung mit dem PoliScan FM1 ungültig ist oder das standardisierte Messverfahren in Frage gestellt wird. Entscheidend ist, ob die technischen Vorgaben bei der Bedienung des Geräts eingehalten wurden und ob eine Fehlmessung ausgeschlossen werden kann.
Das Urteil betont, dass es primär auf die Einhaltung der technischen Vorgaben des Messgeräts ankommt, nicht auf die Vollständigkeit des Protokolls. Ein fehlender Haken im Messprotokoll kann zwar Zweifel wecken, reicht aber allein nicht aus, um eine Messung als ungültig zu erklären, wenn eine Fehlmessung ausgeschlossen ist.
Liegen Anhaltspunkte für Messfehler vor, ist in vielen Fällen ein Einspruch möglich. Lassen Sie Ihre Messung jetzt kostenlos und unverbindlich von unserem Experten prüfen.
Zum Blitzer-CheckDas Urteil unterstreicht, dass Gerichte bei Mängeln in Messprotokollen genauer prüfen müssen, ob tatsächlich eine Fehlmessung möglich war. Hier sind die Kernpunkte:
Dieses Urteil bedeutet nicht, dass ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid aussichtslos ist. Im Gegenteil: Es zeigt, dass eine detaillierte rechtliche Prüfung durch einen spezialisierten Anwalt umso wichtiger wird, um festzustellen, ob über die reinen Protokollmängel hinaus tatsächliche Messfehler vorliegen, die eine Anfechtung begründen könnten.
Der PoliScan FM1, obwohl als "standardisiertes Messverfahren" anerkannt, steht aufgrund seiner technischen Eigenschaften und der häufig fehlenden Rohmessdaten immer wieder im Fokus gerichtlicher Auseinandersetzungen. Die Frage nach der Überprüfbarkeit der Messung ist hier zentral.
Ein bemerkenswerter Fall ereignete sich am Amtsgericht Regensburg am 25.01.2023. Ein Betroffener wurde freigesprochen, nachdem eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf der A93 durch einen PoliScan FM1 gemessen wurde. Der Freispruch erfolgte nach umfangreicher Beweisaufnahme und Anhörung mehrerer Sachverständiger.
Die Begründung: Erst nach Hinzuziehung eines Sachverständigen konnten Unregelmäßigkeiten im Messbetrieb festgestellt werden, die sich aus dem Akteninhalt nicht ergaben. Die Voraussetzungen eines standardisierten Messverfahrens konnten nicht mehr angenommen werden. Da es an ausreichenden Anknüpfungstatsachen (aufgrund der Funktionsweise des Messgeräts und einer unzureichenden Datenlage) fehlte, war eine wissenschaftlich fundierte und belastbare Aussage zur tatsächlichen Geschwindigkeit nicht mehr möglich.
Dieser Fall zeigt, wie wichtig die Einsicht in die vollständige Ermittlungsakte und gegebenenfalls die Hinzuziehung eines technischen Sachverständigen sein kann. Nicht jeder Fehler ist auf den ersten Blick ersichtlich und erfordert oft eine technische Auswertung digitaler Dateien. Ein pauschales Bestreiten der Geschwindigkeit reicht vor Gericht selten aus.
Erhalten Sie jetzt eine kostenlose Auswertung von unserem Experten und erfahren Sie, wie gute Ihre Erfolgsaussichten für einen Einspruch sind.
Zum Blitzer-CheckIm Gegensatz zu einigen Amtsgerichten vertritt das Kammergericht Berlin (Beschluss vom 08.12.2023, Az.: 3 ORbs 229/23 – 122 Ss 109/23) eine restriktivere Haltung bezüglich der Überprüfbarkeit von PoliScan FM1 Messungen. Das KG Berlin hat in seinem Leitsatz klargestellt:
Diese Entscheidung des Kammergerichts Berlin, die sich auf frühere Urteile bezieht, verdeutlicht, dass die Gerichte in Deutschland die Frage der Rohmessdaten unterschiedlich bewerten. Während einige Gerichte die fehlenden Daten als Verstoß gegen das faire Verfahren sehen, halten andere die Messungen auch ohne diese Daten für verwertbar.
Erhalten Sie jetzt eine kostenlose Ersteinschätzung von unserem Blitzer-Experten und erfahren Sie, ob es sich lohnt gegen Ihre Poliscan-Messung vorzugehen.
Zum Blitzer-CheckTrotz seiner weiten Verbreitung ist der PoliScan FM1 nicht unumstritten. Es gibt eine Reihe von potenziellen Fehlerquellen, die in Gerichtsverfahren häufig angeführt werden:
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Zum Blitzer-CheckDas PoliScan FM1 System ist so konzipiert, dass es flexibel eingesetzt werden kann:
Beide Varianten nutzen die gleiche Lasertechnologie, unterscheiden sich jedoch in ihrer Handhabung und den Anforderungen an die Installation und Überwachung.
Wie bei allen Geschwindigkeitsmessungen in Deutschland wird auch beim PoliScan FM1 ein Toleranzabzug vorgenommen, um mögliche Messungenauigkeiten auszugleichen. Dieser Abzug hängt von der gemessenen Geschwindigkeit ab:
Wurden Sie innerorts mit 65 km/h vom PoliScan FM1 gemessen, beträgt Ihre relevante Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz (65 - 3) 62 km/h. Bei einer Messung von 130 km/h auf der Autobahn (130 - 3% von 130 = 130 - 3,9) bleiben 126,1 km/h übrig.
Angesichts der bekannten Schwachstellen des PoliScan FM1 lohnt sich in vielen Fällen eine Überprüfung des Bußgeldbescheids. Insbesondere wenn:
Unser Blitzer-Experte kann für Sie Akteneinsicht beantragen und die relevanten Messdaten, Eichscheine und Schulungsnachweise der Beamten prüfen. Oft lassen sich so Fehler finden, die zur Einstellung des Verfahrens oder zu einer Reduzierung der Strafe führen.
Wenn Sie von einem Poliscan FM1-Messgerät geblitzt wurden und Zweifel an der Genauigkeit der Messung haben, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot drohen, sollten Sie nicht zögern Ihre Poliscan-Fm1-Messung von unserem Blitzer-Experten prüfen zu lassen:
Unser erfahrener Experte für Verkehrsrecht prüft Ihre Poliscan Fm1-Messung auf Fehler und berät Sie kostenlos und unverbindlich zu Ihren Möglichkeiten eine Strafe zu vermeiden.
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