Traffistar S350: Blitzer-Kontroverse um Rohmessdaten
Der Traffistar S350 von Jenoptik ist ein weit verbreiteter Laser-Blitzer. Er kommt sowohl als Blitzersäule als auch in flexiblen Blitzeranhängern zum Einsatz. Doch die verschiedenen Traffistar-Blitzer stehen in der Kritik wegen der fehlenden Speicherung von Messdaten.
Der Traffistar S350 wird als flexible Blitzersäule oder im Enforcement Trailer eingesetzt.
Was ist der Jenoptik Traffistar S350 für ein Messgerät?
Der Traffistar S350 ist ein hochmodernes, vielseitiges Messsystem des Herstellers Jenoptik. Es wird zur Überwachung von Geschwindigkeitsüberschreitungen eingesetzt und gehört zu den am häufigsten anzutreffenden
Geschwindigkeitsmessgeräten
in Deutschland. Das System ist bekannt für seine Flexibilität: Es wird sowohl als fest installierte Säule (oft fälschlicherweise als "Starenkasten" bezeichnet) als auch in mobilen Varianten, wie dem S350 Minirack Enforcement Trailer (Blitzer-Anhänger), verwendet.
Obwohl der Traffistar S350 auf modernster Lasertechnologie basiert, ist er bei Juristen und Sachverständigen wegen seiner Mängel bei der Speicherung von Rohmessdaten umstritten. Diese unvollständige Speicherung hat in der Vergangenheit wiederholt zu erfolgreichen Einsprüchen geführt, zum Beispiel bei
Geschwindigkeitsverstößen,
Von Traffistar S350 geblitzt worden?
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Der Traffistar S350 verwendet die hochpräzise Lasertechnologie (LIDAR) zur Erfassung der Fahrzeuggeschwindigkeit. Im Gegensatz zu herkömmlichen Radar- oder Lichtschranken-Systemen sendet das Gerät eine Vielzahl gebündelter Laserimpulse aus, die einen Fächer über die Fahrbahn bilden.
Dies ermöglicht eine hochgradig präzise Erfassung der Geschwindigkeit und Position. Das System wird dabei auch zur
Überwachung von Rotlichtverstößen
eingesetzt.
Messprinzip: Das Messgerät sendet Laserimpulse aus. Trifft ein Fahrzeug in diesen Laserfächer, wird die Laufzeit der Impulse zwischen Aussendung und Reflexion gemessen.
Exakte Berechnung: Durch die kontinuierliche Messung der Entfernung über die Zeit soll das System die exakte Geschwindigkeit des Fahrzeugs präzise ermitteln.
Vielspur-Erfassung: Die Lasertechnologie ist darauf ausgelegt, eine gleichzeitige und präzise Messung über mehrere Fahrspuren hinweg zu ermöglichen, inklusive der Erfassung in beide Fahrtrichtungen.
Intelligente Dokumentation: Bei Überschreitung des eingestellten Limits **soll das System** ein hochauflösendes, beweissicheres Foto des Fahrzeugs und des Fahrers anfertigen. Die Messdaten und das Beweisfoto werden zur Dokumentation verschlüsselt gespeichert.
Der S350 ist konzipiert, um zudem zwischen verschiedenen Fahrzeugtypen (z.B. PKW und LKW) zu unterscheiden und somit unterschiedliche Geschwindigkeitslimits zuverlässig zuzuordnen.
Traffistar S350 Blitzer-Check
Prüfen Sie jetzt kostenlos und unverbindlich, ob eine fehlende Speicherung der Messdaten bei Ihrer Traffistar S350-Messung, einen Einspruch ermöglicht.
Eine der häufigsten Anwendungen des Traffistar S350 ist der feste Einbau in stationäre Außengehäuse, die umgangssprachlich oft als "Starenkästen" bekannt sind. Diese robusten Säulen werden an strategischen Punkten wie Unfallschwerpunkten, gefährlichen Streckenabschnitten (Brücken, Tunnels, Landstraßen) oder nahe öffentlicher Gebäude installiert.
Feste Installation: Das Messsystem ist dauerhaft in einem wetterfesten Gehäuse montiert, das die Technologie vor äußeren Einflüssen schützt.
Dauerhafte Überwachung: Diese Anlagen sind für die permanente Geschwindigkeitsüberwachung konzipiert und können rund um die Uhr eingesetzt werden.
Hohe Anpassungsfähigkeit: Der Traffistar S350 ist kompakt genug, um schnell und einfach in solche festen Gehäuse integriert zu werden, während er gleichzeitig die Messung auf mehreren Fahrspuren und in beide Richtungen ermöglicht.
Der Traffistar S350 Minirack als Blitzeranhänger
Für eine flexible, aber dennoch langfristige Überwachung kommt der Traffistar S350 oft in einem Enforcement Trailer zum Einsatz, der auch als "Blitzeranhänger" oder "Minirack Blitzeranhänger" bekannt ist. Diese semistationären Einheiten bieten die Vorteile fester Installationen mit der Flexibilität mobiler Systeme.
Autonomer Betrieb: Der Enforcement Trailer ist eine autarke Einheit mit eigener Stromversorgung und Klimatisierung, die bis zu einer Woche oder länger ohne Personal vor Ort Geschwindigkeiten überwachen kann.
Schneller Standortwechsel: Er kann mit minimalem Personaleinsatz schnell an Unfallschwerpunkten, Baustellen oder anderen Gefahrenstellen platziert werden, die eine temporäre Überwachung erfordern.
360-Grad-Drehbarkeit: Die Mess- und Blitzeinheit im Anhänger ist stufenlos um 360 Grad drehbar, was die Überwachung beider Fahrtrichtungen von praktisch jedem Aufstellungsort aus ermöglicht.
Vandalismusschutz: Zusätzliche Sicherheitsmerkmale wie automatische Schaumlöschanlagen, Schlag- und GPS-Bewegungsmelder sowie ein abschließbarer Deichselschutz schützen die Anlage vor unbefugtem Zugriff und Sabotage.
Maximale Flexibilität für temporäre Kontrollen
Die semistationäre Variante des Traffistar S350 im Enforcement Trailer ist ideal, um auf sich ändernde Anforderungen im Straßenverkehr zu reagieren. Sie vereint die präzise Lasertechnologie des S350 mit der Möglichkeit, den Überwachungsbereich schnell und effizient anzupassen, ohne dauerhafte Infrastruktur schaffen zu müssen.
Der Traffistar S350 im Enforcement Trailer ermöglicht flexible und autonome Geschwindigkeitskontrollen.
Dank des elektrohydraulisch einstellbaren Fahrwerks lässt sich der Anhänger mühelos per Fernbedienung positionieren, was den Einsatz noch benutzerfreundlicher macht.
Der Traffistar S350 als mobiler Blitzer
Der Traffistar S350 ist nicht nur für den stationären und semistationären Einsatz geeignet, sondern kann auch mobil auf einem Stativ, zum Beispiel in einem Messfahrzeug verwendet werden. Jenoptik konzipiert das System so, dass es auch temporär und direkt von Behördenpersonal aufgestellt und bedient werden kann.
Flexible Reaktion: Der mobile Einsatz ermöglicht eine schnelle Reaktion auf kurzfristige Gefahrenstellen oder wechselnde Verkehrsbedingungen.
Manuelle Aufstellung: Das kompakte Messsystem kann auf Stativen oder in dafür vorgesehenen Messfahrzeugen installiert werden.
Fehleranfälligkeit: Gerade bei mobilen Standorten, muss der Winkel zur Fahrbahn exakt eingestellt sein, damit eine Messung den Vorgaben entspricht.
Mögliche Messfehler beim Traffistar S350
Trotz der hohen Präzision der Lasertechnologie können auch beim Traffistar S350 Messfehler auftreten, die einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid rechtfertigen können. Diese sind:
Fehlerhafte Aufstellung/Ausrichtung: Obwohl die Installation als benutzerfreundlich beschrieben wird, kann eine nicht exakte Aufstellung oder Ausrichtung des Lasersystems zur Fahrbahn hin zu verfälschten Messergebnissen führen.
Mehrdeutige Zuordnung bei dichtem Verkehr: Trotz der Fähigkeit, mehrere Spuren zu überwachen, kann es bei sehr dichtem Verkehr oder bei Kolonnenfahrten im Einzelfall zu Problemen bei der eindeutigen Zuordnung des gemessenen Fahrzeugs kommen.
Einfluss von Witterung und Umwelteinflüssen: Obwohl robust gebaut, können extreme Witterungsbedingungen (z.B. starker Schneefall, Nebel) oder Schmutz auf den Sensoren die Laser-Messung beeinträchtigen.
Fehlende oder abgelaufene Eichung: Jedes Messgerät muss regelmäßig geeicht werden. Ein abgelaufener Eichschein oder fehlende Eichung ist ein sicherer Grund für die Ungültigkeit der Messung.
Bedienfehler des Personals: Auch wenn das System benutzerfreundlich ist, können menschliche Fehler bei der Einrichtung oder Bedienung zu Messfehlern führen.
Softwarefehler: Obwohl die Software hochentwickelt ist und beweissichere Daten liefert, können in seltenen Fällen Software-Anomalien nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Blitzer-Check auf Messfehler
Trotz moderner Lasertechnologie sind Messungen durch den Traffistar S 350 anfällig für Fehler. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Akteneinsicht beantragen und die relevanten Daten und Protokolle prüfen, um mögliche Fehler aufzudecken.
Gerichtsentscheidungen und Kritikpunkte zum TraffiStar S350
Der TraffiStar S350, obwohl von der PTB zugelassen, ist in der Rechtsprechung ein vieldiskutiertes Messgerät. Zahlreiche Gerichte äußern Bedenken bezüglich seiner Zuverlässigkeit und der Überprüfbarkeit seiner Messungen. Dies kann für Sie relevant sein, wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, der auf einer Messung mit diesem Gerät basiert.
Die Problematik der fehlenden Rohmessdaten
Ein Hauptkritikpunkt ist, dass der TraffiStar S350 weder Rohmessdaten noch sogenannte Zusatzdaten speichert, die für eine nachträgliche, unabhängige Überprüfung der Messung unerlässlich wären. Seit bestimmten Software-Updates können Sachverständige diese Daten nicht mehr auslesen. Dies führt dazu, dass die Plausibilität des Messergebnisses kaum nachvollzogen werden kann.
Mehrere Gerichte haben dies als gravierenden Mangel bewertet:
Das Verfassungsgerichtshof des Saarlandes (Urt. v. 05.07.2019, Az.: Lv 7/17) stellte klar, dass das Grundrecht auf wirksame Verteidigung es erfordert, dass Rohmessdaten zur nachträglichen Plausibilitätskontrolle zur Verfügung stehen müssen. Dies ist ein wegweisendes Urteil für Betroffene von TraffiStar S350-Messungen.
Das Amtsgericht Stralsund (Urteil vom 07.11.2016, Az.: 324 OWi 554/16) urteilte, dass eine Anerkennung des TraffiStar S350 als standardisiertes Messverfahren nicht mehr in Betracht kommt, da das Gerät die Möglichkeit der externen Überprüfung durch Sachverständige ausschließt.
Auch das Amtsgericht Heidelberg (Urteil vom 18.01.2018, Az.: 17 OWi 540 Js 21713/17) entschied, dass Messungen des TraffiStar S350 unverwertbar sein können, da eine nachträgliche Prüfung der Messdaten durch Gutachter nicht mehr möglich ist.
Das Amtsgericht Kassel (Urteil vom 24.08.2016): Nach einem Software-Update, das die Überprüfung der Geschwindigkeitsangabe anhand der Messzeitdifferenz unmöglich machte, führte dies am AG Kassel zu Freisprüchen. Die Bußgeldstelle Kassel stellte daraufhin sogar die Einleitung neuer Verfahren mit diesem Gerät ein.
Weitere relevante Kritikpunkte
Fehlerhafte Messwertbildung außerhalb des zugelassenen Bereichs: Sachverständigengutachten haben gezeigt (z.B. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.05.2016, Az.: 2 Rb 8 Ss 246/17), dass die Messwertbildung des TraffiStar S350 im Einzelfall auch außerhalb des zulässigen Entfernungsbereichs von 50 m bis 20 m zum Messgerät erfolgen kann.
Relevanz der Aufstellhöhe: Die korrekte Aufstellhöhe des Geräts ist entscheidend. Falsche Einstellungen können zu Ungenauigkeiten führen, wie ein Beschluss des AG Deggendorf (Beschluss vom 23.11.2016, Az.: 4 OWi 7 Js 11540/16) unterstreicht und die temporäre Abschaltung einer Blitzersäule in Halle (Saale) belegt.
Fehlerquelle Messfotoauswertung: Das TraffiStar S350 kann mehrere Fahrspuren gleichzeitig überwachen. Bei der Auswertung der Messfotos durch die Behördenmitarbeiter kann es zu Fehlern in der Zuordnung der Messwerte kommen, insbesondere wenn sich mehrere Fahrzeuge im relevanten Bereich befinden. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe (Urteil vom 06.07.2017, Az.: 2 K 729/16) offenbarte zudem, dass Bußgeldstellen teilweise unrealistisch hohe Auswertungsquoten pro Stunde vorgeben, was die Sorgfalt bei der Prüfung der Messfotos beeinträchtigen kann.
Diese Kritikpunkte und Urteile zeigen, dass es bei einem Bußgeldbescheid, der auf einer Messung mit dem TraffiStar S350 basiert, durchaus lohnenswert sein kann, die Messung anwaltlich überprüfen zu lassen.
Toleranzabzug beim Traffistar S350
Wie bei allen Geschwindigkeitsmessungen in Deutschland wird auch beim Traffistar S350 ein gesetzlich vorgeschriebener Toleranzabzug vorgenommen, um eventuelle Messungenauigkeiten auszugleichen. Dieser Abzug hängt von der gemessenen Geschwindigkeit ab:
Bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h: Es werden 3 km/h von der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen.
Bei Geschwindigkeiten ab 100 km/h: Es werden 3% von der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen.
Beispiel für Toleranzabzug:
Wurden Sie innerorts mit 65 km/h vom Traffistar S350 gemessen, beträgt Ihre relevante Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz (65 - 3) 62 km/h. Bei einer Messung von 130 km/h auf der Autobahn (130 - 3% von 130 = 130 - 3,9) bleiben 126,1 km/h übrig.
Toleranzabzug beim Traffistar S350 korrekt berechnet?
Unser Blitzer-Experte prüft für Sie ob der Toleranzabzug korrekt im Bescheid vermerkt wurde oder es Hinweise auf Messfehler gibt, die durch höhere Toleranzwerte ausgeglichen werden müssten.
Angesichts der hohen Bußgelder, Punkte oder drohenden Fahrverbote kann sich ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid, der auf einer Messung mit dem Traffistar S350 basiert, lohnen. Dies gilt insbesondere, wenn:
Ihnen ein Fahrverbot droht oder Sie bereits viele Punkte in Flensburg haben.
die Messung unter ungünstigen Bedingungen (z.B. starker Regen, Nebel, viele Fahrzeuge auf mehreren Spuren) erfolgte.
Sie Zweifel an der eindeutigen Zuordnung des Fahrzeugs auf dem Blitzerfoto haben.
Sie wissen oder vermuten, dass das Messgerät nicht ordnungsgemäß aufgestellt, geeicht oder gewartet wurde.
es sich um einen mobilen oder semistationären Einsatz handelt, bei dem die Aufstellung und Umgebung einen größeren Einfluss haben können.
Nutzen Sie die Möglichkeit eines kostenlosen Blitzer-Checks, um Ihre Situation unverbindlich bewerten zu lassen.
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