Bußgeldkatalog 2026

Akt. am: 31.03.2026, 09:15

Hier finden Sie die bundesweit gültigen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote für die wichtigsten Verkehrsverstöße aus dem Bußgeldkatalog 2026.

Bußgeldkatalog Innerorts

Innerhalb geschlossener Ortschaften wiegt ein Tempoverstoß. aufgrund der Gefährdung von Fußgängern schwerer als außerorts. Detaillierte Informationen zu Toleranzabzügen und Regelsätzen finden Sie in unserem Beitrag zur Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts. Die aktuellen Sanktionen entnehmen Sie dieser Übersicht:

Km/h
Punkte Fahrverbot Einspruch
Bis 10 30 € - Nein eher nicht
11 - 15 50 € - Nein eher nicht
16 - 20 70 € - Nein Jetzt prüfen
21 - 25 115 € 1 Nein Jetzt prüfen
26 - 30 180 € 1 1 Monat** Jetzt prüfen
31 - 40 260 € 2 1 Monat Jetzt prüfen
41 - 50 400 € 2 2 Monate Jetzt prüfen
51 - 60 560 € 2 2 Monate Jetzt prüfen
61 - 70 700 € 2 3 Monate Jetzt prüfen
Über 70 800 € 2 3 Monate Jetzt prüfen

* Bitte beachten Sie: Die Gebühren eines Bußgeldbescheides betragen 25 € bzw. max. 5% des Bußgeldbetrages. Dazu kommen noch Auslagen in Höhe von 3,50 € für den Postversand. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt.

** Ein Fahrverbot von 1 Monat droht, wenn innerhalb eines Jahres zweimal die Geschwindigkeitsbegrenzung um mehr als 26 km/h überschritten wird.

Km/h Bußgeld Punkte FV Einspruch
< 10 30 € - Nein eher nicht
11-15 50 € - Nein eher nicht
16-20 70 € - Nein Jetzt prüfen
21-25 115 € 1 Nein Jetzt prüfen
26-30 180 € 1 1 M* Jetzt prüfen
31-40 260 € 2 1 M Jetzt prüfen
41-50 400 € 2 2 M Jetzt prüfen
51-60 560 € 2 2 M Jetzt prüfen
61-70 700 € 2 3 M Jetzt prüfen
> 70 800 € 2 3M Jetzt prüfen

* Ein Fahrverbot von 1 Monat droht, wenn innerhalb eines Jahres zweimal die Geschwindigkeitsbegrenzung um mehr als 26 km/h überschritten wird.

Bußgeldkatalog Außerorts

Auf Landstraßen und Autobahnen wird ein Geschwindigkeitsverstoß oft durch mobile Messstellen oder Blitzeranhänger erfasst. Aktuelle Informationen zu den Konsequenzen, Toleranzwerten und Fahrverboten bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts lesen Sie in unserem ausführlichen Ratgeber. Die aktuellen Regelsätze entnehmen Sie dieser Tabelle:

Überschreitung
Punkte Fahrverbot Einspruch
0-10 km/h 20 € 0 - eher nicht
11-15 km/h 40 € 0 - eher nicht
16-20 km/h 60 € 0 - Jetzt prüfen
21-25 km/h 100 € 1 - Jetzt prüfen
26-30 km/h 150 € 1 1 Monat** Jetzt prüfen
31-40 km/h 200 € 1 1 Monat** Jetzt prüfen
41-50 km/h 320 € 2 1 Monat Jetzt prüfen
51-60 km/h 480 € 2 1 Monat Jetzt prüfen
61-70 km/h 600 € 2 2 Monate Jetzt prüfen
über 70 km/h 700 € 2 3 Monate Jetzt prüfen

* Bitte beachten Sie: Die Gebühren eines Bußgeldbescheides betragen 25 € bzw. max. 5% des Bußgeldbetrages. Dazu kommen noch Auslagen in Höhe von 3,50 € für den Postversand. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt.

** Ein Fahrverbot von 1 Monat droht, wenn innerhalb eines Jahres zweimal die Geschwindigkeitsbegrenzung um mehr als 26 km/h überschritten wird.

Km/h Bußgeld Punkte FV Einspruch
0-10 20 € 0 - eher nicht
11-15 40 € 0 - eher nicht
16-20 60 € 0 - Jetzt prüfen
21-25 100 € 1 - Jetzt prüfen
26-30 150 € 1 1 M* Jetzt prüfen
31-40 200 € 1 1 M* Jetzt prüfen
41-50 320 € 2 1 M. Jetzt prüfen
51-60 480 € 2 1 M. Jetzt prüfen
61-70 600 € 2 2 M. Jetzt prüfen
über 70 700 € 2 3 M. Jetzt prüfen

* Ein Fahrverbot von 1 Monat droht, wenn innerhalb eines Jahres zweimal die Geschwindigkeitsbegrenzung um mehr als 26 km/h überschritten wird.

Rotlichtverstoß 2026

Das Überfahren einer roten Ampel zieht in der Regel mindestens einen Punkt in Flensburg nach sich. Ob ein einfacher oder ein qualifizierter Rotlichtverstoß vorliegt, hängt von der Dauer der Rotphase ab. Hier sind die aktuellen Bußgelder:

Verstoß
Punkte Fahrverbot Einspruch
Rotlichtverstoß < 1 Sekunde 90 € 1 - Jetzt prüfen
... mit Gefährdung 200 € 2 1 Monat Jetzt prüfen
... mit Sachbeschädigung 240 € 2 1 Monat Jetzt prüfen
Rotlichtverstoß > 1 Sekunde 200 € 2 1 Monat Jetzt prüfen
... mit Gefährdung 320 € 2 1 Monat Jetzt prüfen
... mit Sachbeschädigung 360 € 2 1 Monat Jetzt prüfen

* Bitte beachten Sie: Die Gebühren eines Bußgeldbescheides betragen 25 € bzw. max. 5% des Bußgeldbetrages. Dazu kommen noch Auslagen in Höhe von 3,50 € für den Postversand. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt.

Bußgeldkatalog rote Ampel 2026
Rotlichtverstoß
P FV Einspruch
< 1 Sekunde 90 € 1 - Jetzt prüfen
mit Gefährdung 200 € 2 1 M Jetzt prüfen
mit Beschädigung 240 € 2 1 M Jetzt prüfen
> 1 Sekunde 200 € 2 1 M Jetzt prüfen
mit Gefährdung 320 € 2 1 M Jetzt prüfen
mit Beschädigung 360 € 2 1 M Jetzt prüfen

* Bitte beachten Sie: Die Gebühren eines Bußgeldbescheides betragen 25 € bzw. max. 5% des Bußgeldbetrages. Dazu kommen noch Auslagen in Höhe von 3,50 € für den Postversand. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt.

Abstandsverstoß

Sicherheitsabstände werden auf Autobahnen meist von Brücken aus überwacht, wobei Messfehler beim Abstandsverstoß (z. B. durch VKS 4.5) keine Seltenheit sind. Wie die „halber Tacho“-Regel berechnet wird und welche Sanktionen bei Unterschreitung drohen, erfahren Sie in unserer detaillierten Übersicht. Die Bußgelder für PKW finden Sie hier:

Geschwindigkeit Abstand
Punkte Fahrverbot Einspruch
Bei 80 km/h bis 99 km/h
80-99 km/h weniger als 5/10 des halben Tachowertes 75 € 1 - Jetzt prüfen
80-99 km/h weniger als 4/10 des halben Tachowertes 100 € 1 - Jetzt prüfen
80-99 km/h weniger als 3/10 des halben Tachowertes 160 € 1 - Jetzt prüfen
80-99 km/h weniger als 2/10 des halben Tachowertes 240 € 1 1 Monat Jetzt prüfen
80-99 km/h weniger als 1/10 des halben Tachowertes 320 € 1 1 Monat Jetzt prüfen
Bei 100 km/h bis 130 km/h
100-130 km/h weniger als 5/10 des halben Tachowertes 75 € 1 - Jetzt prüfen
100-130 km/h weniger als 4/10 des halben Tachowertes 100 € 1 - Jetzt prüfen
100-130 km/h weniger als 3/10 des halben Tachowertes 160 € 2 1 Monat Jetzt prüfen
100-130 km/h weniger als 2/10 des halben Tachowertes 240 € 2 2 Monate Jetzt prüfen
100-130 km/h weniger als 1/10 des halben Tachowertes 320 € 2 3 Monate Jetzt prüfen
Bei über 130 km/h
über 130 km/h weniger als 5/10 des halben Tachowertes 100 € 1 - Jetzt prüfen
über 130 km/h weniger als 4/10 des halben Tachowertes 150 € 1 - Jetzt prüfen
über 130 km/h weniger als 3/10 des halben Tachowertes 240 € 2 1 Monat Jetzt prüfen
über 130 km/h weniger als 2/10 des halben Tachowertes 320 € 2 2 Monate Jetzt prüfen
über 130 km/h weniger als 1/10 des halben Tachowertes 400 € 2 3 Monate Jetzt prüfen

* Hinweis zu den Gebühren: Ein Bußgeldbescheid beinhaltet zusätzlich Gebühren von 25 € sowie Auslagen von 3,50 € (insgesamt 28,50 €). Diese werden bei aktivierter Checkbox automatisch hinzugerechnet.

Abstand < 5/10 bei 80-99 km/h
Abstand < 4/10 bei 80-99 km/h
Abstand < 3/10 bei 80-99 km/h
Abstand < 2/10 bei 80-99 km/h
Abstand < 1/10 bei 80-99 km/h
Abstand < 5/10 bei 100-130 km/h
Abstand < 4/10 bei 100-130 km/h
Abstand < 3/10 bei 100-130 km/h
Abstand < 2/10 bei 100-130 km/h
Abstand < 1/10 bei 100-130 km/h
Abstand < 5/10 über 130 km/h
Abstand < 4/10 über 130 km/h
Abstand < 3/10 über 130 km/h
Abstand < 2/10 über 130 km/h
Abstand < 1/10 über 130 km/h

* Bitte beachten Sie: Die Verwaltungsgebühren eines Bußgeldbescheides in Höhe von 25 € sowie Auslagen in Höhe von 3,50 € sind in den angezeigten Bußgeldern nicht enthalten. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt.

Handy am Steuer

Das Nutzen elektronischer Geräte während der Fahrt führt bereits ohne Gefährdung zu einem Punkt in Flensburg. Welche Urteile zum Handy am Steuer aktuell wichtig sind und wann die bloße Benutzung juristisch vorliegt, haben wir für Sie zusammengefasst. Die aktuellen Regelsätze entnehmen Sie dieser Übersicht:

Verstoß Bußgeld (€) Punkte Fahrverbot Einspruch
Handy am Steuer1001-Jetzt prüfen
Handy mit Gefährdung15021 MonatJetzt prüfen
Handy mit Sachbeschädigung20021 MonatJetzt prüfen
Bußgeldkatalog Handy am Steuer Verstoß BG (€) P. FV
Handy1001-
Handy m. Gef.15021 M.
Handy m. Sachsch.20021 M.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Hier finden Sie Antworten auf die gängigsten Fragen rund um den Bußgeldkatalog, Verkehrsverstöße und die damit verbundenen Konsequenzen.

Der Bußgeldkatalog ist eine Verordnung in Deutschland, die die Regelsätze für Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote bei Verkehrsordnungswidrigkeiten festlegt. Er dient als Richtlinie für die Behörden, um eine einheitliche und transparente Ahndung von Verkehrsverstößen zu gewährleisten. Er beinhaltet detaillierte Listen für verschiedenste Delikte, von Geschwindigkeitsüberschreitungen bis hin zu Parkverstößen.

Der Bußgeldkatalog wird regelmäßig an aktuelle Gegebenheiten und rechtliche Entwicklungen angepasst. Die letzte größere Novelle, die weitreichende Änderungen bei Bußgeldern und Fahrverboten mit sich brachte, trat im November 2021 in Kraft. Es ist wichtig, immer die aktuelle Fassung zu beachten, da sich Bußgelder und Sanktionen ändern können.

Der Bußgeldkatalog deckt ein sehr breites Spektrum an Verkehrsordnungswidrigkeiten ab. Dazu gehören unter anderem:
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen (innerorts und außerorts)
  • Rotlichtverstöße
  • Abstandsverstöße
  • Park- und Halteverstöße
  • Verstöße gegen die Handy-Nutzung am Steuer
  • Missachtung der Vorfahrt
  • Fahren unter Alkoholeinfluss oder Drogeneinwirkung
  • Verstöße gegen die Ladungssicherung
  • Fehlverhalten bei der Hauptuntersuchung (HU) oder Abgasuntersuchung (AU)
Jeder Verstoß ist detailliert mit den entsprechenden Sanktionen (Bußgeld, Punkte, Fahrverbot) aufgeführt.

Hier gibt es wichtige Unterschiede:
  • Ein Verwarnungsgeld (bis zu 55 Euro) wird bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten verhängt und ist in der Regel sofort oder innerhalb einer kurzen Frist zu zahlen. Es zieht keine Punkte nach sich.
  • Ein Bußgeld (ab 60 Euro) wird bei schwerwiegenderen Ordnungswidrigkeiten fällig und kann zusätzlich mit Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot verbunden sein. Es wird per Bußgeldbescheid zugestellt.
  • Eine Straftat liegt bei besonders schwerwiegenden Verstößen vor (z.B. Trunkenheit im Verkehr mit Gefährdung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort). Diese werden nicht im Bußgeldkatalog, sondern im Strafgesetzbuch geregelt und können zu Geldstrafen, Freiheitsstrafen und dem Entzug der Fahrerlaubnis führen.

Ja, in bestimmten Fällen können die im Bußgeldkatalog festgelegten Regelsätze abweichen. Eine Erhöhung ist möglich bei:
  • Vorsatz (wenn der Verstoß absichtlich begangen wurde)
  • Mehrfachen Verstößen (Tateinheit oder Tatmehrheit)
  • Gefährdung oder Sachbeschädigung
  • Einträgen im Verkehrszentralregister (Wiederholungstäter)
Eine Senkung des Bußgeldes ist eher selten, kann aber unter Umständen bei außergewöhnlichen Härten oder besonderen Umständen des Einzelfalls in Betracht gezogen werden. Dies bedarf in der Regel einer detaillierten Begründung und erfolgt meist nur nach Einspruch und Verhandlung.

Die Tilgungsfristen für Punkte in Flensburg sind klar geregelt und hängen von der Schwere des Verstoßes ab:
  • 1 Punkt (z.B. geringfügige Ordnungswidrigkeiten): Verjährung nach 2,5 Jahren
  • 2 Punkte (z.B. Rotlichtverstoß): Verjährung nach 5 Jahren
  • 3 Punkte (Straftaten mit Entzug der Fahrerlaubnis): Verjährung nach 10 Jahren
Wichtig ist, dass die Tilgung der Punkte automatisch erfolgt und nicht durch neue Verstöße gehemmt wird. Allerdings können Punkte, die vor der Tilgung neuer Punkte hinzukommen, im Gesamtsaldo relevant sein.

Ignorieren Sie einen Bußgeldbescheid oder legen Sie nicht fristgerecht Einspruch ein, wird der Bescheid rechtskräftig. Das bedeutet, die Forderung ist vollstreckbar. Die Konsequenzen können dann sein:
  • Mahnungen und zusätzliche Mahngebühren
  • Einleitung des Vollstreckungsverfahrens durch die Behörden
  • Möglichkeit der Zwangsvollstreckung (z.B. Pfändung von Konto oder Gehalt)
  • Im schlimmsten Fall kann bei Nichtzahlung eines Bußgeldes die Anordnung von Erzwingungshaft drohen.
Es ist daher ratsam, auf einen Bußgeldbescheid immer zu reagieren, sei es durch Zahlung oder durch einen begründeten Einspruch.

Eine feste "Bagatellgrenze", unterhalb derer Verstöße grundsätzlich nicht geahndet werden, gibt es im Bußgeldkatalog nicht. Allerdings gibt es bei Geschwindigkeitsmessungen und anderen technischen Messungen Toleranzabzüge, die standardmäßig vorgenommen werden, um Messungenauigkeiten auszugleichen. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen sind das in der Regel 3 km/h bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h und 3 % bei Geschwindigkeiten über 100 km/h. Kleinere Überschreitungen, die nach Abzug der Toleranz unter dem Wert für ein Verwarnungsgeld liegen, werden nicht verfolgt.

Redaktion Blitzerkatalog.org

Dieser Beitrag wurde von unserer Fachredaktion in Zusammenarbeit mit unserem Rechtsexperten Andreas Junge erstellt. Wir prüfen die Inhalte regelmäßig auf Basis der aktuellen StVO-Novellen 2026, um Ihnen höchste Transparenz und Rechtssicherheit zu bieten.









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