Urteil: Bei gelber Ampel Gas geben kann als Vorsatz gewertet werden

Das Kammergericht Berlin hat einen interessanten Fall zu einem Rotlichtverstoß bewertet. Ein Autofahrer beschleunigte noch nachdem die Ampel bereits auf Gelb geschaltet hatte. Das Gericht entschied auf Vorsatz und verdoppelte das Bußgeld.

08.11.2025, 10:01 Uhr Redaktion
Wer eine rote Ampel absichtlich überfährt, riskiert eine höhere Strafe.
Wer eine rote Ampel absichtlich überfährt, riskiert eine höhere Strafe.

Gelb gesehen, Gas gegeben: Warum aus Fahrlässigkeit Vorsatz wird

Ein Urteil des Kammergerichts Berlin verdeutlicht die juristischen Tücken der Gelbphase: Wer sie zum Beschleunigen nutzt, riskiert, dass aus einem einfachen Verkehrsfehler ein vorsätzlicher Rotlichtverstoß wird. Diese Einstufung hat drastische Folgen für das Bußgeld und sollte als klare Warnung verstanden werden.

1. Der Fall: Beschleunigen statt Bremsen bei Gelb

Die Situation an der Lichtzeichenanlage war eindeutig: Das Signal wechselte von Grün auf Gelb. Ein Autofahrer in Berlin erkannte das Signal und gab bewusst Gas, um die Kreuzung noch zu überqueren.

Zwei Polizeibeamte beobachteten den Vorgang und stellten fest, dass die Ampel auf Rot schaltete, als sich das Fahrzeug noch deutlich vor der Haltelinie befand. Dies war der zentrale Aspekt, der die juristische Wertung beeinflusste:

2. Das Urteil: Die Wertung als bedingter Vorsatz

Das Amtsgericht Berlin verurteilte den Fahrer. Die dagegen eingelegte Rechtsbeschwerde beim Kammergericht (KG) Berlin (Urteil vom 24.6.2021, Az.: 3 Ws (B) 131/21) bestätigte die Entscheidung. Die Richter sahen in der Fahrweise keinen einfachen, fahrlässigen Fehler, sondern einen vorsätzlichen Verstoß.

Ausschlaggebend war die Annahme, dass der Fahrer das Gasgeben in diesem Moment als billigendes Inkaufnehmen des Rotlichtverstoßes gewertet hat. Dieses Verhalten erfüllt den Tatbestand des bedingten Vorsatzes.

3. Die Konsequenz: Verdopplung des Bußgeldes

Die Einstufung als Vorsatz hat im Bußgeldkatalog direkte finanzielle Konsequenzen:

Strafe wegen vorsätzlichem Rotlichtverstoß

Juristische Basis:
Vorsatz (bedingter Vorsatz)
Bußgeldhöhe:
200 Euro
Auswirkung:
Das Gericht verdoppelte das Regelbußgeld aufgrund des Vorsatzes.

Das Urteil mahnt: Der Versuch, Zeit zu gewinnen, kann zu einem deutlich höheren Bußgeld führen. Die Gelbphase ist dafür gedacht, gefahrlos zum Stehen zu kommen.

Quelle:

  • KG Berlin, Urteil vom 24.6.2021, Az.: 3 Ws (B) 131/21.)

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