Lichtzeichenanlage: Welche Regeln gelten an der Ampel?
Was Rot, Gelb und Grün bedeuten, was Pfeile in der Ampel und der Grünpfeil erlauben, was rote Kreuze über der Spur bedeuten und was bei Rot droht.
Was ist eine Lichtzeichenanlage?
Lichtzeichenanlage ist der amtliche Begriff für die Ampel. Geregelt ist sie in § 37 StVO. Lichtzeichen gehen Vorfahrtsregeln, Vorfahrtsschildern und Fahrbahnmarkierungen vor. Nur Zeichen von Polizeibeamten haben noch Vorrang, mehr dazu unter § 36 StVO.
Die Wechsellichtzeichen
| Farbe | Bedeutung |
|---|---|
| Grün | Der Verkehr ist freigegeben. Beim Abbiegen gelten die Regeln des § 9 StVO, zum Beispiel Vorrang für Fußgänger und Gegenverkehr. |
| Gelb | Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten. Mehr dazu unter gelbe Ampel. |
| Rot | Halt vor der Kreuzung. Wer bei Rot einfährt, begeht einen Rotlichtverstoß. |
| Rot und Gelb | Gleich wird Grün. Losfahren dürfen Sie erst bei Grün. |
Pfeile in der Ampel
- Grüner Pfeil im Signal: Der Verkehr ist nur in Pfeilrichtung freigegeben.
- Schwarzer Pfeil auf Rot oder Gelb: Das Halte- oder Wartegebot gilt nur für die angezeigte Richtung.
- Grüner Pfeil links hinter der Kreuzung: Er zeigt Linksabbiegern, dass der Gegenverkehr Rot hat und sie die Kreuzung ungehindert räumen können. Er erlaubt nicht, bei Rot über die Haltelinie in die Kreuzung einzufahren.
Der Grünpfeil als Schild
Ein grüner Pfeil auf schwarzem Schild rechts neben der Ampel erlaubt das Rechtsabbiegen bei Rot. Dabei gilt:
- Anhalten: Zuerst vollständig an der Haltelinie halten.
- Vorsicht: Nur abbiegen, wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer, vor allem von Fußgängern und Radfahrern, ausgeschlossen ist.
- Fahrstreifen: Nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen.
Es gibt auch einen Grünpfeil, der nur für den Radverkehr gilt. Wer ohne Anhalten abbiegt, riskiert ein Bußgeld und einen Punkt.
Dauerlichtzeichen über Fahrstreifen
Über einzelnen Fahrstreifen, etwa auf Autobahnen, in Tunneln oder bei Wechselspuren, regeln Dauerlichtzeichen, ob die Spur befahren werden darf:
- Rote gekreuzte Schrägbalken: Der Fahrstreifen ist gesperrt.
- Grüner, nach unten gerichteter Pfeil: Der Fahrstreifen ist freigegeben.
- Gelber, schräg nach unten gerichteter Blinkpfeil: Den Fahrstreifen in Pfeilrichtung wechseln.
Oft werden sie zusammen mit Wechselverkehrszeichen eingesetzt.
Weitere Regeln an Ampeln
- Radfahrer: Sie richten sich nach der Ampel für den Fahrverkehr, außer es gibt eigene Lichtzeichen für den Radverkehr. Fußgängerampeln gelten für Radfahrer nicht mehr.
- Nebeneinanderfahren: Wo Ampeln den Verkehr regeln, darf auf mehreren Fahrstreifen nebeneinander gefahren werden.
- Parken vor Ampeln: Bis zu 10 Meter vor einer Ampel darf nicht geparkt werden, wenn sie dadurch verdeckt wird.
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Einspruch prüfenRechtsgrundlagen
- § 37 StVO: Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil
- § 12 Abs. 3 StVO: Parkverbot vor Lichtzeichen
- § 37 StVO im Überblick