Stationäre Messanlage vom Typ TraffiStar S350
Traffistar S350 · Fester Blitzer

Blitzer in der Radeburger Straße in Höhe (BAB 4) in Dresden – Richtung A4

Aktualisiert am 02.09.2026

Blitzerstandort auf einen Blick

Straße
Radeburger Straße in Höhe BAB 4
Richtung
Fahrtrichtung A4
Tempolimit
60 km/h
Messgerät
Traffistar S350
Blitzertyp
Fester Blitzer
Toleranz
3 km/h
Bußgeldstelle
Landeshauptstadt Dresden

Welche Strafen drohen in Dresden, Radeburger Straße in Höhe BAB 4?

Die fest installierte Messanlage (Traffistar S350) in der Radeburger Straße in Höhe (BAB 4) in Dresden misst die Geschwindigkeit in Fahrtrichtung A4. Erlaubt sind hier 60 km/h. Steht im Anhörungsbogen oder später im Bußgeldbescheid eine Geschwindigkeit ab 81 km/h, kommt zum Bußgeld ein Punkt in Flensburg hinzu; ab 91 km/h droht ein Monat Fahrverbot. Gemeint ist immer der Wert nach Toleranzabzug; alle Regelsätze stehen im Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen.

Pkw innerorts
Bußgeld, Punkte und Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts
Zu schnellBußgeldPunkteFahrverbot
1–10 km/h hier 61–70 km/h 30 € Punkte – Fahrverbot –
11–15 km/h hier 71–75 km/h 50 € Punkte – Fahrverbot –
16–20 km/h hier 76–80 km/h 70 € Punkte – Fahrverbot –
21–25 km/h hier 81–85 km/h 115 € Punkte 1 Fahrverbot –
26–30 km/h hier 86–90 km/h 180 € Punkte 1 Fahrverbot bei Wiederholung
31–40 km/h hier 91–100 km/h 260 € Punkte 2 Fahrverbot 1 Monat
41–50 km/h hier 101–110 km/h 400 € Punkte 2 Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h hier 111–120 km/h 560 € Punkte 2 Fahrverbot 2 Monate
61–70 km/h hier 121–130 km/h 700 € Punkte 2 Fahrverbot 3 Monate
über 70 km/h hier ab 131 km/h 800 € Punkte 2 Fahrverbot 3 Monate

Werte nach Toleranzabzug. Ab 60 € zzgl. Gebühr (5 %, mind. 25 €) und 3,50 € Auslagen. Fahrverbot bei Wiederholung: zweimal 26 km/h oder mehr innerhalb eines Jahres. Bußgeldtabelle innerorts

So misst der Blitzer in Dresden, Radeburger Straße in Höhe BAB 4

Die Anlage in der Radeburger Straße in Höhe (BAB 4) in Dresden arbeitet mit einem TraffiStar S350 von Jenoptik. Damit eine Messung nachvollzogen werden kann, sind insbesondere die Eichung, die Messunterlagen und die eindeutige Zuordnung des Messwerts zum Fahrzeug relevant. Weitere Informationen zur Technik und zu möglichen Fehlerquellen finden Sie auf unserer Seite zum TraffiStar S350.

Bei einer fest installierten Anlage stehen vor allem die gültige Eichung, die verwendete Gerätekonfiguration und die eindeutige Fahrzeugzuordnung im Mittelpunkt.

Zuständige Bußgeldstelle: Landeshauptstadt Dresden

Wird eine Verkehrsordnungswidrigkeit in Dresden registriert, eröffnet die Landeshauptstadt Dresden, Abteilung Verwaltung und Bußgeldbehörde, das Bußgeldverfahren. Wird anschließend ein Bußgeldbescheid zugestellt, kann dagegen grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden.

Daneben kann auch die Verfolgungsverjährung von Bedeutung sein: Sie beträgt bei Verkehrsordnungswidrigkeiten seit 01.07.2026 sechs Monate, wobei bestimmte Verfahrenshandlungen, zum Beispiel der Versand eines Anhörungsbogens, die Frist unterbrechen können.

Bei der Behörde liegen auch Messprotokoll, Eichschein und die übrigen Messunterlagen. Einsehen lassen sie sich im Verfahren über eine Akteneinsicht, in der Regel durch eine Anwältin oder einen Anwalt. Falls Sie ein Schreiben zu Anhörung im Bußgeldverfahren erhalten haben finden Sie weitere Infos unter: Online-Anhörung bei Landeshauptstadt Dresden.

Weitere Messstellen in Dresden

In Dresden wird auch an anderen Stellen gemessen: Meißner Straße OT Cossebude (Höhe Haus-Nr.26 aus Richtung Hauptstraße in Ri. Ortsausgang), Strehlener Straße (FR Semperstraße) und Güntzstraße (FR Albertbrücke). Eine Übersicht aller 39 Standorte finden Sie unter Blitzer in Dresden.