Autos fahren auf einer Landstraße zu schnell in einer 70er-Zone.
Bußgeldstelle

Bußgeldstelle Landeshauptstadt Potsdam

Sie haben einen Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid oder ein anderes Schreiben von der Landeshauptstadt Potsdam erhalten? Hier finden Sie die Kontaktdaten der Bußgeldstelle und die wichtigsten Hinweise zum weiteren Vorgehen.

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Blitzermessungen können fehlerhaft sein.

Bußgeldstelle Landeshauptstadt Potsdam auf einen Blick

BehördeLandeshauptstadt Potsdam
AbteilungBußgeldstelle
AnschriftFriedrich-Ebert-Str. 79/81, 14469 Potsdam
BundeslandBrandenburg
ZuständigkeitPotsdam, Babelsberg, Bornstedt, Bornim, Fahrland, Nedlitz, Gross Glienicke, Golm, Eiche, Grube, Marquardt, Satzkorn, Drewitz, Kirchsteigfeld, Stern, Waldstadt, Templin, Hermannswerder, Schlaatz
Telefon0331 2891663
E-Mailbussgeldstelle@rathaus.potsdam.de
Behördenwebsite Offizielle Seite (öffnet in neuem Tab)
Kontaktdaten zuletzt redaktionell geprüft am 18.10.2026.

Schreiben von der Landeshauptstadt Potsdam erhalten: Was sollte ich zuerst prüfen?

Prüfen Sie zunächst, welche Art von Schreiben vorliegt und welcher Vorgang gemeint ist. Anhörungsbogen, Zeugenfragebogen, Verwarnung und Bußgeldbescheid haben unterschiedliche Funktionen und Fristen.

  • Absender und Aktenzeichen: Stimmen Behörde und Vorgangsnummer mit Ihrem Schreiben überein?
  • Art des Schreibens: Handelt es sich um eine Anhörung, Verwarnung oder bereits um einen Bußgeldbescheid?
  • Tatvorwurf: Prüfen Sie Tatzeit, Tatort, Fahrzeug und die bezeichnete Ordnungswidrigkeit.
  • Digitaler Zugang: Achten Sie auf Link, QR-Code, Kennwort oder persönliche Zugangsdaten im Schreiben.

Für die Landeshauptstadt Potsdam ist in unserem Datensatz derzeit kein allgemeiner direkter Online-Anhörungszugang hinterlegt. Ein individueller Zugang auf Ihrem persönlichen Schreiben kann trotzdem vorhanden sein.

Sollte ich den Anhörungsbogen vor einer Stellungnahme prüfen?

Vor einer inhaltlichen Stellungnahme kann es sinnvoll sein, den Tatvorwurf, das Blitzerfoto und die zugrunde liegenden Angaben zu prüfen. Haben Sie einen Anhörungsbogen von der Landeshauptstadt Potsdam erhalten, gibt Ihnen die Anhörung Gelegenheit, sich zu dem Vorwurf zu äußern; eine inhaltliche Stellungnahme zur Sache ist jedoch nicht verpflichtend. Angaben zur Person sollten dagegen korrekt sein.

Wenn Sie sich zunächst nicht zur Sache äußern möchten, sollten Sie dennoch die auf dem Schreiben von der Landeshauptstadt Potsdam genannte Frist und den konkreten Verfahrensstand beachten. Eine Anhörung ist außerdem noch kein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid.

Welche Frist gilt bei der Anhörung?

Für die Rückmeldung auf einen Anhörungsbogen von der Landeshauptstadt Potsdam ist zunächst die Frist maßgeblich, die in Ihrem konkreten Schreiben genannt wird. Die Online-Anhörung selbst ist noch kein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid.

Wird später ein Bußgeldbescheid zugestellt, kann dagegen grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden.

Blitzer im Zuständigkeitsbereich

Die 5 Messstellen aus unserem Verzeichnis, die Landeshauptstadt Potsdam zugeordnet sind.

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  5. Ort Blitzer in Potsdam: Heinrich-Mann-Allee Richtung FR Potsdam Innenstadt / Hbf · Fester Blitzer · aktualisiert 21.07.2026

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Rechtsgrundlagen & Quellen