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§ 5 StVO: Überholen – Regeln, Fehler und Bußgelder

Rechtsanwalt Andreas Junge
Experte für Verkehrsrecht
Veröffentlicht am: 03.12.2025, 16:15 Uhr

Links blinken, rechts fahren? Wann Rechtsüberholen erlaubt ist und wann es teuer wird.


§ 5 StVO: Links vor Rechts

In Deutschland gilt das strikte Rechtsfahrgebot, und daraus folgt: Überholt wird links (§ 5 Abs. 1 StVO). Ein Verstoß dagegen, das unerlaubte Rechtsüberholen, ist eine der häufigsten Unfallursachen auf Autobahnen.


Wann ist Rechtsüberholen erlaubt?

Es gibt wenige Ausnahmen, bei denen Sie rechts schneller fahren dürfen als links:

  • Kolonnenverkehr: Wenn sich auf den Fahrstreifen Fahrzeugschlangen gebildet haben (Geschwindigkeit max. 60 km/h) und der Verkehr steht oder stockt.
  • Fädelungsstreifen: Beim Auffahren auf die Autobahn.
  • Abbiegestreifen: Wenn Pfeile auf der Fahrbahn das Einordnen zum Abbiegen vorschreiben.
  • Innerorts: Fahrzeuge bis 3,5t dürfen innerorts (bei markierten Fahrstreifen) den Fahrstreifen frei wählen.

Die Strafe: Wer außerorts rechts überholt, riskiert 100 Euro Bußgeld und 1 Punkt. Dies wird oft von Video-Messwagen der Polizei dokumentiert.

Achtung beim Überholen

Auch das Überholen bei unklarer Verkehrslage oder bei Überholverbot (Verkehrszeichen 276) wird streng geahndet und führt bei einem Unfall oft zur Alleinschuld.


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