§ 5 StVO: Überholen – Regeln, Fehler und Bußgelder

Links blinken, rechts fahren? Wann Rechtsüberholen erlaubt ist und wann es teuer wird.

Veröffentlicht am: 03.12.2025, 16:15 Uhr

§ 5 StVO: Links vor Rechts

In Deutschland gilt das strikte Rechtsfahrgebot, und daraus folgt: Überholt wird links (§ 5 Abs. 1 StVO). Ein Verstoß dagegen, das unerlaubte Rechtsüberholen, ist eine der häufigsten Unfallursachen auf Autobahnen.


Wann ist Rechtsüberholen erlaubt?

Es gibt wenige Ausnahmen, bei denen Sie rechts schneller fahren dürfen als links:

  • Kolonnenverkehr: Wenn sich auf den Fahrstreifen Fahrzeugschlangen gebildet haben (Geschwindigkeit max. 60 km/h) und der Verkehr steht oder stockt.
  • Fädelungsstreifen: Beim Auffahren auf die Autobahn.
  • Abbiegestreifen: Wenn Pfeile auf der Fahrbahn das Einordnen zum Abbiegen vorschreiben.
  • Innerorts: Fahrzeuge bis 3,5t dürfen innerorts (bei markierten Fahrstreifen) den Fahrstreifen frei wählen.

Die Strafe: Wer außerorts rechts überholt, riskiert 100 Euro Bußgeld und 1 Punkt. Dies wird oft von Video-Messwagen der Polizei dokumentiert.

Achtung beim Überholen

Auch das Überholen bei unklarer Verkehrslage oder bei Überholverbot (Verkehrszeichen 276) wird streng geahndet und führt bei einem Unfall oft zur Alleinschuld.


Offizielle Quellen & Gesetzestexte
Rechtsanwalt Andreas Junge – Fachredaktion Blitzerkatalog
Geprüft vom Blitzer-Experten

Rechtsanwalt für Verkehrsrecht: Andreas Junge

Der Glossarbeitrag "§ 5 StVO: Überholen – Regeln, Fehler und Bußgelder" wurde von unserer Fachredaktion in enger Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Andreas Junge erstellt.









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