§ 5 StVO: Überholen – Regeln, Fehler und Bußgelder
Links blinken, rechts fahren? Wann Rechtsüberholen erlaubt ist und wann es teuer wird.
Drohen Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot?
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Zum Blitzer-Check§ 5 StVO: Links vor Rechts
In Deutschland gilt das strikte Rechtsfahrgebot, und daraus folgt: Überholt wird links (§ 5 Abs. 1 StVO). Ein Verstoß dagegen, das unerlaubte Rechtsüberholen, ist eine der häufigsten Unfallursachen auf Autobahnen.
Wann ist Rechtsüberholen erlaubt?
Es gibt wenige Ausnahmen, bei denen Sie rechts schneller fahren dürfen als links:
- Kolonnenverkehr: Wenn sich auf den Fahrstreifen Fahrzeugschlangen gebildet haben (Geschwindigkeit max. 60 km/h) und der Verkehr steht oder stockt.
- Fädelungsstreifen: Beim Auffahren auf die Autobahn.
- Abbiegestreifen: Wenn Pfeile auf der Fahrbahn das Einordnen zum Abbiegen vorschreiben.
- Innerorts: Fahrzeuge bis 3,5t dürfen innerorts (bei markierten Fahrstreifen) den Fahrstreifen frei wählen.
Die Strafe: Wer außerorts rechts überholt, riskiert 100 Euro Bußgeld und 1 Punkt. Dies wird oft von Video-Messwagen der Polizei dokumentiert.
Achtung beim Überholen
Auch das Überholen bei unklarer Verkehrslage oder bei Überholverbot (Verkehrszeichen 276) wird streng geahndet und führt bei einem Unfall oft zur Alleinschuld.
Fehler beim Überholen vorgeworfen?
Oft basieren diese Vorwürfe auf Zeugenaussagen oder kurzen Video-Sequenzen. Ein Anwalt kann prüfen, ob eine Ausnahmesituation vorlag oder der Beweis nicht eindeutig ist.
Zum Bußgeld-CheckOffizielle Quellen & Gesetzestexte
Rechtsanwalt für Verkehrsrecht: Andreas Junge
Der Glossarbeitrag "§ 5 StVO: Überholen – Regeln, Fehler und Bußgelder" wurde von unserer Fachredaktion in enger Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Andreas Junge erstellt.