4 neue Traffistar S350-Blitzer in Greiz: Verdient Jenoptik mit?
Jenoptik stellt die Anlagen, Greiz zahlt pro Verstoß. Die vier neuen Traffistar-S350-Standorte und mögliche Fehlerquellen im Check.
Blitzer-Update: Vier neue Messstellen in Greiz
- Standorte: Zeulenrodaer Straße, Plauensche Straße, Schlossbrücke und Reichenbacher Straße in Greiz (Thüringen).
- Geschwindigkeit: 30 km/h an der Schlossbrücke, 50 km/h an den übrigen drei Standorten – Messung jeweils in beide Fahrtrichtungen.
- Besonderheit: Seit 17. Juni 2026 aktiv, Messgerät: Traffistar S350 von Jenoptik.
In Greiz heißt es seit Mitte Juni „Fuß vom Gas": Die Stadt hat gleich vier stationäre Blitzersäulen in Betrieb genommen. Die Standorte wurden nicht zufällig gewählt – an der Zeulenrodaer Straße liegt die Elstertalschule, an der Plauenschen Straße das Staatliche Berufsbildungszentrum Ernst-Arnold, und im Bereich der Schlossbrücke die Lessing-Regelschule. Der vierte Standort in der Reichenbacher Straße wurde im Rahmen des städtischen Lärmaktionsplans festgelegt. Drei der vier Anlagen überwachen Tempo 50, an der Schlossbrücke gilt wegen der Schulnähe die reduzierte Grenze von 30 km/h.
Bemerkenswert ist, wie die Stadt Greiz die Anlagen finanziert: Die Blitzersäulen wurden nicht gekauft, sondern werden vom Hersteller Jenoptik bereitgestellt. Für jeden Verkehrsverstoß, der zur Ordnungswidrigkeitenverfolgung übergeben wird, zahlt die Stadt eine vertraglich festgelegte Fallpauschale an das Unternehmen. Die Standortauswahl selbst wurde mit der zuständigen Landespolizeidirektion abgestimmt, die entsprechenden Einvernehmen liegen der Stadt vor.
Die vier Messstellen im Überblick
| Standort | Tempolimit | Grund der Standortwahl |
|---|---|---|
| Zeulenrodaer Straße | 50 km/h | Nähe zur Elstertalschule |
| Plauensche Straße | 50 km/h | Nähe zum Berufsbildungszentrum Ernst-Arnold |
| Schlossbrücke | 30 km/h | Nähe zur Lessing-Regelschule |
| Reichenbacher Straße | 50 km/h | Lärmaktionsplan der Stadt Greiz |
Technik-Check: Der Traffistar S350 im Einsatz
An allen vier Standorten kommt derselbe Traffistar S350 von Jenoptik zum Einsatz – dieselbe Anlage, die auch an anderen neuen Messstellen bundesweit zunehmend verbaut wird. Das System misst per Laser-Laufzeitverfahren (LIDAR) und dokumentiert jeden Verstoß mit einem Beweisfoto. Da alle vier Greizer Anlagen in beide Fahrtrichtungen messen, ist kein Fahrstreifen ausgenommen.
Das Fallpauschalen-Modell: Was bedeutet das rechtlich?
Dass eine Kommune die Messtechnik nicht kauft, sondern gegen eine Pauschale pro erfasstem Verstoß vom Hersteller betreiben lässt, ist kein Einzelfall – solche Modelle sind in Deutschland verbreitet und grundsätzlich zulässig. Gerichte haben wiederholt entschieden, dass eine erfolgsabhängige Vergütung des Anlagenbetreibers die Verwertbarkeit einer Messung nicht automatisch infrage stellt, solange die Messung selbst unabhängig von der Bezahlstruktur korrekt durchgeführt und dokumentiert wird. Für Betroffene ändert das Modell an der Rechtslage also nichts – es bleiben dieselben Prüfpunkte relevant wie bei jeder anderen Messung auch.
Was droht bei einem Verstoß an den neuen Standorten?
Maßgeblich ist wie immer die nach Toleranzabzug verbleibende Überschreitung. Ab 21 km/h zu viel wird innerorts der erste Punkt in Flensburg fällig – siehe die genauen Sätze für 21 km/h innerorts. Wer die 30er-Zone an der Schlossbrücke im Glauben an ein normales Tempo-50-Limit befährt, überschreitet schneller als gedacht die kritische Schwelle. Ab 26 km/h zu viel droht bei Wiederholung zusätzlich ein Fahrverbot. Die vollständige Übersicht aller Sätze finden Sie im Bußgeldkatalog 2026.
Experten-Tipp: Fehlerquellen bei neuen Messstellen
Unser Verkehrsrechtsexperte Andreas Junge weist darauf hin, dass gerade frisch in Betrieb genommene Anlagen konkrete Ansatzpunkte für einen Einspruch bieten können:
- Erstinbetriebnahme und Eichung: Der Traffistar S350 muss vor dem ersten regulären Einsatz gültig geeicht sein, die Eichung muss lückenlos dokumentiert vorliegen. Bei neu aufgebauten Standorten lohnt die Prüfung, ob Aufstellprotokoll und Eichschein vollständig sind.
- Standortabhängiges Tempolimit: Da die vier Greizer Anlagen unterschiedliche Limits überwachen (30 km/h an der Schlossbrücke, 50 km/h an den übrigen Standorten), ist die korrekte Zuordnung von Messstelle und geltendem Tempolimit ein möglicher Prüfpunkt.
- Beidseitige Messung: Da alle Standorte in beide Fahrtrichtungen messen, muss im Bescheid eindeutig belegt sein, welchem Fahrzeug und welcher Fahrtrichtung die Messung zuzuordnen ist.
- Rohmessdaten anfordern: Für eine belastbare Verteidigung sind die Rohmessdaten der Messung entscheidend. Werden sie nicht gespeichert oder nicht herausgegeben, ist die Verwertbarkeit der Messung angreifbar.
An einer der neuen Messstellen in Greiz geblitzt worden?
Ob Zeulenrodaer Straße, Plauensche Straße, Schlossbrücke oder Reichenbacher Straße – wir prüfen für Sie vollkommen kostenlos, ob die Messung technisch und rechtlich einwandfrei war oder ob Ansatzpunkte für eine Einstellung des Verfahrens vorliegen.
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