Bußgeldstelle Kreis Heinsberg: Infos zur Online-Anhoerung

Die Bußgeldstelle Kreis Heinsberg bietet eine Online-Anhörung im Bußgeldverfahren an. Hier finden Sie Infos zum Login, Ablauf und Einsicht des Beweisfotos sowie die Kontaktdaten der Bußgeldstelle in Heinsberg.

Akt. am: 03.11.2025, 13:23 Redaktion

Bußgeldstelle Kreis Heinsberg: Infos & Kontaktdaten

Sie haben einen Anhörungsbogen der Bußgeldstelle aus Heinsberg erhalten? Hier finden Sie die aktuellen Kontaktdaten und weitere Infos zu der Behörde aus Nordrhein-Westfalen:

Bußgeldstelle Daten
Bußgeldbehörde Kreis Heinsberg
Abteilung Bußgeldstelle für Verkehrsordnungswidrigkeiten
Ort Heinsberg
PLZ 52525
Adresse Oberbrucher Straße 1
Telefonnummer 02452-13 0
Online-Anhörung Zur Online-Anhörung
Einspruch möglich? Zum Blitzer-Check

Kreis Heinsberg: Wie läuft die Online-Anhörung ab?

Die Bußgeldstelle Kreis Heinsberg, bietet die Möglichkeit, Ihren Anhörungsbogen online auszufüllen und das Blitzerfoto einzusehen. Um die Online-Anhörung der Bußgeldbehörde Kreis Heinsberg zu nutzen, gehen Sie wie folgt vor:

  • Zugang zur Plattform: Rufen Sie das Online-Portal zum Service der Online-Anhörung über den bereitgestellten Link auf dem Anhörungsbogen der Bußgeldstelle Kreis Heinsberg auf.
  • Login-Daten eingeben: Auf der Startseite(www.anhoerung24.de/1017) werden Sie aufgefordert, sich mit Ihren persönlichen Daten einzuloggen. Dazu gehören in der Regel, die Kennung, z.B. Ihr Aktenzeichen und ein Passwort oder ein Code, der auf dem Schreiben der Bußgeldbehörde Kreis Heinsberg vermerkt ist.
  • Blitzerfoto der Bußgeldstelle Kreis Heinsberg einsehen: Nach erfolgreichem Login haben Sie die Möglichkeit, das Beweisfoto Ihres Verstoßes (z.B. ein Blitzerfoto aus Heinsberg, Hückelhoven, Erkelenz, Wegberg oder Geilenkirchen) digital einzusehen.
  • Stellungnahme abgeben: Über den Service der Online-Anhörung der Bußgeldstelle Kreis Heinsberg können Sie auch eine Stellungnahme zum Sachverhalt abgeben. Hier können Sie beispielsweise Angaben zur Person machen, den Verstoß einräumen oder auch entlastende Umstände schildern.
  • Hinweis: Die Frist zur Beantwortung des Anhörungsbogens der Behörde Heinsberg beträgt in der Regel 7 Tage. Nach § 46 Abs.1 OWiG ist der Betroffene aber nur verpflichtet die Angaben zur eigenen Person zu korrigieren bzw. zu vervollständigen, wenn diese unvollständig oder nicht korrekt sind.
  • Dokumente hochladen (optional): In manchen Fällen können Sie auch zusätzliche Dokumente, wie etwa eine Kopie Ihres Führerscheins oder andere Nachweise, direkt über die Plattform (www.anhoerung24.de/1017)Zur Online-Anhörung der Bußgeldstelle Kreis Heinsberg) hochladen.

Bußgeldkatalog 2025/2026

Der Bußgeldkatalog gilt in ganz Deutschland und ist somit auch für die Bußgeldstelle Kreis Heinsberg verbindlich:

  • Geschwindigeitsüberschreitung: Bei einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit werden Bußgelder, Punkte und Fahrverbote fällig, die von der Bußgeldstelle Kreis Heinsberg geahndet werden.
    Typische Anlässe sind Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h, 25 km/h, 26 km/h oder 28 km/h. Auch gravierendere Verstöße – etwa 44 km/h oder 50 km/h kommen zwar seltener vor, führen aber ebenfalls häufig zu einer Online-Anhörung.
  • Rotlichtverstoß: Auch das Überfahren einer roten Ampel wird von der Bußgeldbehörde Kreis Heinsberg nach dem aktuellen Bußgeldkatalog bestraft.
  • Abstandsverstoß: Wenn Sie im Zuständigkeitsbereich der Bußgeldstelle Kreis Heinsberg Bußgeldstelle für Verkehrsordnungswidrigkeiten den vorgeschriebenen Abstand nicht eingehalten haben, drohen Ihnen empfindliche Strafen.
  • Handy am Steuer: Die Nutzung elektronischer Geräte während der Fahrt ist auch in Heinsberg, Hückelhoven, Erkelenz, Wegberg oder Geilenkirchen verboten. Ein Handyverstoß zieht ebenfalls Bußgelder und Punkte nach sich und bei Gefährdung oder Sachbeschädigung kann die Bußgeldstelle Kreis Heinsberg ein Fahrverbot erteilen.

Blitzermessungen im Zuständigkeitsbereich

Die Bußgeldstelle Kreis Heinsberg führt in Nordrhein-Westfalen regelmäßig Geschwindigkeitsmessungen auf folgenden Bundesfernstraßen durch:

Strecke Fahrtrichtung  
B56
Geilenkirchen
Heinsberg zum Blitzer
B56
Gangelt
A46 zum Blitzer

FAQs

Die Bußgeldstelle Kreis Heinsberg befindet sich in Heinsberg in Nordrhein-Westfalen.

Die offizielle Adresse lautet: Oberbrucher Straße 1, 52525 Heinsberg.

Sie erreichen die Bußgeldstelle telefonisch unter der Nummer 02452-13 0. Bitte beachten Sie die Sprechzeiten.

Für die digitale Anhörung nutzen Sie den Link zur Online-Anhörung.

Die Link zur Bußgeldstelle Kreis Heinsberg führt Sie direkt zur Online-Anhörung.

Für die aktuellen Sprechzeiten und Öffnungszeiten der Bußgeldstelle Kreis Heinsberg empfehlen wir Ihnen, die administrative Webseite von Heinsberg zu besuchen und dort nach dem zuständigen Ordnungsamt oder der Bußgeldstelle zu suchen.

Wichtig: Ein Einspruch ist oft sinnvoll, da Messungen auch in Heinsberg, Hückelhoven, Erkelenz, Wegberg oder Geilenkirchen fehleranfällig sind. Wir empfehlen, Fristen, Messprotokolle und Beweismittel immer durch einen Spezialisten prüfen zu lassen.

Nutzen Sie unseren Blitzer-Check, um Ihren individuellen Fall der Bußgeldstelle Kreis Heinsberg unverbindlich prüfen zu lassen.

Nein. Die Online-Anhörung ist lediglich ein digitaler Service der Behörde Kreis Heinsberg. Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen (Recht auf Schweigen). Allerdings müssen Sie falsche Angaben zu Ihrer Person korrigieren oder ergänzen, wenn diese unvollständig sind.

Wenn Sie nicht reagieren, wird die Bußgeldstelle Kreis Heinsberg basierend auf den vorliegenden Beweisen entscheiden. Im nächsten Schritt folgt meist der Bußgeldbescheid.

Wir bemühen uns, alle Einträge regelmäßig zu prüfen und auf dem aktuellen Stand zu halten. Die Angaben zur Bußgeldstelle Kreis Heinsberg wurden zuletzt am 3. November 2025 überprüft und angepasst.

Sollten Sie veraltete oder fehlerhafte Daten feststellen, bitten wir um eine kurze Nachricht an unsere Redaktion.


Unsere Bewertungen
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„Schnell und exzellent gelöst! Das Verfahren wurde noch vor dem Bußgeldbescheid eingestellt. Besser gehts wohl kaum!“ (M.B.)

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