Zeugenfragebogen nach dem Blitzer: Muss ich den Fahrer nennen?
Ein Zeugenfragebogen kommt, wenn die Behörde den Fahrer nicht kennt. Was Sie angeben müssen, wann Sie schweigen dürfen und wann ein Fahrtenbuch droht.
Was ist ein Zeugenfragebogen?
Nach einer Messung schreibt die Bußgeldstelle zuerst den Halter des Fahrzeugs an. Geht sie davon aus, dass der Halter selbst gefahren ist, verschickt sie einen Anhörungsbogen. Passt das Beweisfoto erkennbar nicht zum Halter, etwa weil eine Frau am Steuer sitzt, der Wagen aber auf einen Mann zugelassen ist, oder ist das Fahrzeug auf eine Firma zugelassen, kommt stattdessen ein Zeugenfragebogen.
Der Halter wird darin als Zeuge gefragt, wer zur Tatzeit gefahren ist. Ziel der Behörde ist es, die Person am Steuer zu ermitteln, bevor ein Bußgeldbescheid erlassen werden kann.
Zeugenfragebogen oder Anhörungsbogen?
Beide Schreiben sehen ähnlich aus, Ihre Rechte sind aber unterschiedlich:
- Zeugenfragebogen: Sie werden als Zeuge befragt. Zeugen sind grundsätzlich zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet, können sich aber auf ein Zeugnis- oder Auskunftsverweigerungsrecht berufen.
- Anhörungsbogen: Sie gelten als Betroffener, also als mutmaßlicher Fahrer. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern. Pflicht sind nur die Angaben zur Person.
Steht auf dem Schreiben „Zeugenfragebogen“, sollten Sie es genau lesen, bevor Sie etwas ausfüllen. Ein Kreuz an der falschen Stelle lässt sich später kaum zurücknehmen.
Muss ich den Fahrer nennen?
Nicht in jedem Fall. Sie dürfen die Aussage verweigern, wenn Sie einen nahen Angehörigen belasten würden. Das gilt nach § 52 der Strafprozessordnung, der über § 46 OWiG auch im Bußgeldverfahren anwendbar ist, unter anderem für:
- Ehe- und eingetragene Lebenspartner, auch nach einer Scheidung
- Verlobte
- Verwandte in gerader Linie, also Eltern, Kinder und Enkel
- Geschwister sowie nahe Verschwägerte
Würden Sie sich mit einer Antwort selbst belasten, steht Ihnen nach § 55 StPO ein Auskunftsverweigerungsrecht zu. Gegenüber Freunden, Kollegen oder Mitarbeitern gibt es dagegen kein Zeugnisverweigerungsrecht.
Wichtig: Wer bewusst eine falsche Person als Fahrer angibt, macht sich unter Umständen wegen falscher Verdächtigung nach § 164 StGB strafbar. Auch eine Selbstbezichtigung, um jemand anderen zu schützen, ist keine gute Idee.
Was passiert, wenn ich nicht antworte?
Den Fragebogen selbst müssen Sie nicht zwingend zurückschicken. Die Behörde ermittelt dann aber weiter, zum Beispiel durch Nachfragen beim Arbeitgeber oder in der Nachbarschaft, durch einen Abgleich mit dem Passfoto oder durch eine Vorladung als Zeuge.
Für den Fahrer ist eine Frist wichtig: Ein Zeugenfragebogen an den Halter unterbricht die Verfolgungsverjährung gegenüber dem tatsächlichen Fahrer nicht. Seit dem 1. Juli 2026 beträgt die Verjährungsfrist für Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG sechs Monate. Wird der Fahrer in dieser Zeit nicht ermittelt und angehört, kann der Verstoß nicht mehr geahndet werden.
Risiko Fahrtenbuchauflage
Kann die Behörde den Fahrer trotz angemessener Ermittlungen nicht feststellen, darf sie dem Halter nach § 31a StVZO ein Fahrtenbuch auferlegen. Das gilt auch dann, wenn der Halter von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hat.
- Voraussetzung: In der Regel ein Verstoß, der mit mindestens einem Punkt in Flensburg geahndet worden wäre, etwa 21 km/h zu schnell oder ein Rotlichtverstoß.
- Dauer: Meist sechs bis zwölf Monate, bei schweren Verstößen auch länger.
- Pflichten: Für jede Fahrt sind Fahrer, Datum, Beginn und Ende einzutragen. Wer das Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß führt oder nicht vorlegt, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Eine Fahrtenbuchauflage kann auch für weitere Fahrzeuge des Halters angeordnet werden. Gegen die Anordnung ist ein Widerspruch oder eine Klage beim Verwaltungsgericht möglich.
Zeugenfragebogen erhalten?
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Zum Online-CheckHäufige Fragen zum Zeugenfragebogen
Muss ich meine eigenen Personalien angeben?
Ja. Angaben zur eigenen Person wie Name, Anschrift und Geburtsdatum sind auch als Zeuge Pflicht. Wer sie verweigert, begeht nach § 111 OWiG eine Ordnungswidrigkeit.
Ist mein Firmenwagen betroffen?
Ist ein Unternehmen Halter, geht der Zeugenfragebogen an die Firma. Ein Zeugnisverweigerungsrecht gibt es hier nicht. Kann die Firma den Fahrer nicht benennen, droht häufig eine Fahrtenbuchauflage für den Fuhrpark.
Was ist, wenn ich den Fahrer auf dem Foto nicht erkenne?
Dann dürfen Sie das wahrheitsgemäß angeben. Bei einem schlecht erkennbaren Foto lohnt sich ohnehin ein Blick auf die Qualität der Fahreridentifikation.
Rechtsgrundlagen
- § 52 und § 55 StPO in Verbindung mit § 46 OWiG: Zeugnis- und Auskunftsverweigerungsrecht
- § 111 OWiG: falsche oder verweigerte Angaben zur Person
- § 26 Abs. 3 StVG: Verjährung von Verkehrsordnungswidrigkeiten
- § 31a StVZO: Fahrtenbuchauflage