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Online-Anhörung Landratsamt Schwarzwald-Baar Kreis: Die wichtigsten Infos im Überblick
Sie sind in Villingen-Schwenningen, Donaueschingen, Vöhrenbach, St. Georgen, Triberg im Schwarzwald, Eisenbach (Hochschwarzwald) oder Rottweil geblitzt worden? Dann ist die Bußgeldbehörde aus Villingen-Schwenningen zuständig. Hier finden Sie die wichtigsten Infos zur Bußgeldstelle Landratsamt Schwarzwald-Baar Kreis:
Bußgeldstelle Landratsamt Schwarzwald-Baar Kreis: Wie läuft die Online-Anhörung ab?
Die Bußgeldstelle Landratsamt Schwarzwald-Baar Kreis, bietet die Möglichkeit, Ihren Anhörungsbogen online auszufüllen und das Blitzerfoto einzusehen. Um die Online-Anhörung der Bußgeldbehörde Landratsamt Schwarzwald-Baar Kreis zu nutzen, gehen Sie wie folgt vor:
Login-Daten eingeben: Auf der Startseite(www.anhoerung24.de) werden Sie aufgefordert, sich mit Ihren persönlichen Daten einzuloggen. Dazu gehören in der Regel, die Kennung, z.B. Ihr Aktenzeichen und ein Passwort oder ein Code, der auf Ihrem Zeugenfragebogen, Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid der Bußgeldbehörde Landratsamt Schwarzwald-Baar Kreis vermerkt ist.
Blitzerfoto der Bußgeldstelle Landratsamt Schwarzwald-Baar Kreis einsehen: Nach erfolgreichem Login haben Sie die Möglichkeit, das Beweisfoto Ihres Verstoßes (z.B. ein Blitzerfoto aus Villingen-Schwenningen, Donaueschingen, Vöhrenbach, St. Georgen, Triberg im Schwarzwald, Eisenbach (Hochschwarzwald) oder Rottweil) digital einzusehen.
Stellungnahme abgeben: Über den Service der Online-Anhörung der Bußgeldstelle Landratsamt Schwarzwald-Baar Kreis können Sie auch eine Stellungnahme zum Sachverhalt abgeben. Hier können Sie beispielsweise Angaben zur Person machen, den Verstoß einräumen oder auch entlastende Umstände schildern.
Hinweis: Die Frist zur Beantwortung des Anhörungsbogens der Behörde Villingen-Schwenningen beträgt in der Regel 7 Tage. Nach § 46 Abs.1 OWiG ist der Betroffene aber nur verpflichtet die Angaben zur eigenen Person zu korrigieren bzw. zu vervollständigen, wenn diese unvollständig oder nicht korrekt sind.
Dokumente hochladen (optional): In manchen Fällen können Sie auch zusätzliche Dokumente, wie etwa eine Kopie Ihres Führerscheins oder andere Nachweise, direkt über die Plattform (www.anhoerung24.de) hochladen.
Post von der Bußgeldstelle Villingen-Schwenningen: Wie hoch sind die Strafen?
Der Bußgeldkatalog gilt in ganz Deutschland und ist somit auch für die Bußgeldstelle Landratsamt Schwarzwald-Baar Kreis verbindlich:
Geschwindigeitsüberschreitung: Bei einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit werden Bußgelder, Punkte und Fahrverbote fällig, die von der Bußgeldstelle Landratsamt Schwarzwald-Baar Kreis geahndet werden.
Rotlichtverstoß: Auch das Überfahren einer roten Ampel wird von der Bußgeldbehörde Landratsamt Schwarzwald-Baar Kreis nach dem aktuellen Bußgeldkatalog bestraft.
Abstandsverstoß: Wenn Sie im Zuständigkeitsbereich der Bußgeldstelle Landratsamt Schwarzwald-Baar Kreis Rechtsamt Bußgeldbehörde den vorgeschriebenen Abstand nicht eingehalten haben, drohen Ihnen empfindliche Strafen.
Handy am Steuer: Die Nutzung elektronischer Geräte während der Fahrt ist auch in Villingen-Schwenningen, Donaueschingen, Vöhrenbach, St. Georgen, Triberg im Schwarzwald, Eisenbach (Hochschwarzwald) oder Rottweil verboten. Ein Handyverstoß und zieht ebenfalls Bußgelder und Punkte nach sich und bei Gefährdung oder Sachbeschädigung kann die Bußgeldstelle Landratsamt Schwarzwald-Baar Kreis ein Fahrverbot erteilen.
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