Bußgeldstelle Zentraldienst der Polizei: Infos zur Online-Anhoerung

Akt. am: 14.03.2026, 07:15

Die Bußgeldstelle Zentraldienst der Polizei bietet eine Online-Anhörung im Bußgeldverfahren an. Hier finden Sie Infos zum Login, Ablauf und Einsicht des Beweisfotos sowie die Kontaktdaten der Bußgeldstelle in Gransee.

Infos & Kontaktdaten

Sie haben einen Anhörungsbogen der Bußgeldstelle aus Gransee erhalten? Hier finden Sie die aktuellen Kontaktdaten und weitere Infos zu der Behörde aus Brandenburg:

Bußgeldstelle Daten
Bußgeldbehörde Zentraldienst der Polizei
Abteilung Zentrale Bußgeldstelle
Ort Gransee
PLZ 16775
Adresse Oranienburger Strasse 31 A
Telefonnummer 03306-75 03 57
Online-Anhörung Zur Online-Anhörung
Einspruch möglich? Zum Blitzer-Check

Zentraldienst der Polizei: Wie läuft die Online-Anhörung ab?

Die Bußgeldstelle Zentraldienst der Polizei, bietet die Möglichkeit, Ihren Anhörungsbogen online auszufüllen und das Blitzerfoto einzusehen. Um die Online-Anhörung der Bußgeldbehörde Zentraldienst der Polizei zu nutzen, gehen Sie wie folgt vor:

  • Zugang zur Plattform: Rufen Sie das Online-Portal zum Service der Online-Anhörung über den bereitgestellten Link auf dem Anhörungsbogen der Bußgeldstelle Zentraldienst der Polizei auf.
  • Login-Daten eingeben: Auf der Startseite(polizei.brandenburg.de) werden Sie aufgefordert, sich mit Ihren persönlichen Daten einzuloggen. Dazu gehören in der Regel, die Kennung, z.B. Ihr Aktenzeichen und ein Passwort oder ein Code, der auf dem Schreiben der Bußgeldbehörde Zentraldienst der Polizei vermerkt ist.
  • Blitzerfoto der Bußgeldstelle Zentraldienst der Polizei einsehen: Nach erfolgreichem Login haben Sie die Möglichkeit, das Beweisfoto Ihres Verstoßes (z.B. ein Blitzerfoto aus Potsdam, Cottbus, Brandenburg (Havel), Oranienburg bei Berlin, Falkensee, Eberswalde, Bernau bei Berlin, Königs Wusterhausen oder Gransee) digital einzusehen.
  • Stellungnahme abgeben: Über den Service der Online-Anhörung der Bußgeldstelle Zentraldienst der Polizei können Sie auch eine Stellungnahme zum Sachverhalt abgeben. Hier können Sie beispielsweise Angaben zur Person machen, den Verstoß einräumen oder auch entlastende Umstände schildern.
  • Hinweis: Die Frist zur Beantwortung des Anhörungsbogens der Behörde Gransee beträgt in der Regel 7 Tage. Nach § 46 Abs.1 OWiG ist der Betroffene aber nur verpflichtet die Angaben zur eigenen Person zu korrigieren bzw. zu vervollständigen, wenn diese unvollständig oder nicht korrekt sind.
  • Dokumente hochladen (optional): In manchen Fällen können Sie auch zusätzliche Dokumente, wie etwa eine Kopie Ihres Führerscheins oder andere Nachweise, direkt über die Plattform (polizei.brandenburg.de)Zur Online-Anhörung der Bußgeldstelle Zentraldienst der Polizei) hochladen.

Bußgeldkatalog 2026

Der Bußgeldkatalog gilt in ganz Deutschland und ist somit auch für die Bußgeldstelle Zentraldienst der Polizei verbindlich:

  • Geschwindigeitsüberschreitung: Bei einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit werden Bußgelder, Punkte und Fahrverbote fällig, die von der Bußgeldstelle Zentraldienst der Polizei geahndet werden.
    Typische Anlässe sind Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h, 25 km/h, 26 km/h oder 28 km/h. Auch gravierendere Verstöße – etwa 44 km/h oder 50 km/h kommen zwar seltener vor, führen aber ebenfalls häufig zu einer Online-Anhörung.
  • Rotlichtverstoß: Auch das Überfahren einer roten Ampel wird von der Bußgeldbehörde Zentraldienst der Polizei nach dem aktuellen Bußgeldkatalog bestraft.
  • Abstandsverstoß: Wenn Sie im Zuständigkeitsbereich der Bußgeldstelle Zentraldienst der Polizei Zentrale Bußgeldstelle den vorgeschriebenen Abstand nicht eingehalten haben, drohen Ihnen empfindliche Strafen.
  • Handy am Steuer: Die Nutzung elektronischer Geräte während der Fahrt ist auch in Potsdam, Cottbus, Brandenburg (Havel), Oranienburg bei Berlin, Falkensee, Eberswalde, Bernau bei Berlin, Königs Wusterhausen oder Gransee verboten. Ein Handyverstoß zieht ebenfalls Bußgelder und Punkte nach sich und bei Gefährdung oder Sachbeschädigung kann die Bußgeldstelle Zentraldienst der Polizei ein Fahrverbot erteilen.
Km/h
Punkte Fahrverbot Einspruch
0-10 km/h 20 € 0 - eher nicht
11-15 km/h 40 € 0 - eher nicht
16-20 km/h 60 € 0 - Kostenlos prüfen
21-25 km/h 100 € 1 - Kostenlos prüfen
26-30 km/h 150 € 1 1 Monat** Kostenlos prüfen
31-40 km/h 200 € 1 1 Monat** Kostenlos prüfen
41-50 km/h 320 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
51-60 km/h 480 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
61-70 km/h 600 € 2 2 Monate Kostenlos prüfen
über 70 km/h 700 € 2 3 Monate Kostenlos prüfen

* Bitte beachten Sie: Die Gebühren eines Bußgeldbescheides betragen 25 € bzw. max. 5% des Bußgeldbetrages. Dazu kommen noch Auslagen in Höhe von 3,50 € für den Postversand. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt.

** Ein Fahrverbot von 1 Monat droht, wenn innerhalb eines Jahres zweimal die Geschwindigkeitsbegrenzung um mehr als 26 km/h überschritten wird.

Km/h
P FV Einspruch
0-10 20 € 0 - eher nicht
11-15 40 € 0 - eher nicht
16-20 60 € 0 - eher nicht
21-25 100 € 1 - Jetzt prüfen
26-30 150 € 1 1 M** Jetzt prüfen
31-40 200 € 1 1 M** Jetzt prüfen
41-50 320 € 2 1 M. Jetzt prüfen
51-60 480 € 2 1 M. Jetzt prüfen
61-70 600 € 2 2 M. Jetzt prüfen
über 70 700 € 2 3 M. Jetzt prüfen

BG. = Bußgeld, P = Punkte, FV = Fahrverbot

* Bitte beachten Sie: Die Gebühren eines Bußgeldbescheides betragen 25 € bzw. max. 5% des Bußgeldbetrages. Dazu kommen noch Auslagen in Höhe von 3,50 € für den Postversand. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt.

** Ein Fahrverbot von 1 Monat droht, wenn innerhalb eines Jahres zweimal die Geschwindigkeitsbegrenzung um mehr als 26 km/h überschritten wird.

Bußgeldtabelle innerorts: PKW & Motorrad

Wenn Sie auf der innerorts geblitzt wurden, gelten gemäß Bußgeldkatalog 2026 etwas höhere Strafen als außerorts. Die genauen Strafen können Sie der folgenden Bußgeldtabelle entnehmen:

Km/h
Punkte Fahrverbot Einspruch
0 - 1030 €-Neineher nicht
11 - 1550 €-Neineher nicht
16 - 2070 €1Neineher nicht
21 - 25115 €1NeinKostenlos prüfen
26 - 30180 €11 Monat**Kostenlos prüfen
31 - 40260 €21 MonatKostenlos prüfen
41 - 50400 €22 MonateKostenlos prüfen
51 - 60560 €22 MonateKostenlos prüfen
61 - 70700 €23 MonateKostenlos prüfen
Über 70800 €23 MonateKostenlos prüfen

* Bitte beachten Sie: Die Gebühren eines Bußgeldbescheides betragen 25 € bzw. max. 5% des Bußgeldbetrages. Dazu kommen noch Auslagen in Höhe von 3,50 € für den Postversand. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt.

** Ein Fahrverbot von 1 Monat droht, wenn innerhalb eines Jahres zweimal die Geschwindigkeitsbegrenzung um mehr als 26 km/h überschritten wird.

km/h
P FV Einspruch
<1030 €-Neineher nicht
11-1550 €-Neineher nicht
16-2070 €1Neineher nicht
21-25115 €1NeinJetzt prüfen
26-30180 €11M**Jetzt prüfen
31-40260 €21MJetzt prüfen
41-50400 €22MJetzt prüfen
51-60560 €22MJetzt prüfen
61-70700 €23MJetzt prüfen
>70800 €23MJetzt prüfen

BG. = Bußgeld, P = Punkte, FV = Fahrverbot

* Bitte beachten Sie: Die Gebühren eines Bußgeldbescheides betragen 25 € bzw. max. 5% des Bußgeldbetrages. Dazu kommen noch Auslagen in Höhe von 3,50 € für den Postversand. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt.

** Ein Fahrverbot von 1 Monat droht, wenn innerhalb eines Jahres zweimal die Geschwindigkeitsbegrenzung um mehr als 26 km/h überschritten wird.


Blitzermessungen im Zuständigkeitsbereich

Die Bußgeldstelle Zentraldienst der Polizei führt in Brandenburg regelmäßig Geschwindigkeitsmessungen auf folgenden Bundesfernstraßen durch:

Strecke Fahrtrichtung  
A2
Ziesar
Hannover zum Blitzer
A10
Pankow
AD Oranienburg zum Blitzer
A10
Prenzlau
Frankfurt zum Blitzer
A10
Werder (Havel)
AD Werder zum Blitzer
A10
Zeestow
AD Havelland zum Blitzer
A10
Nuthetal
AS Genshagen zum Blitzer
A12
Friedersdorf
Storkow zum Blitzer
A12
Fürstenwalde
Frankfurt Oder zum Blitzer
A13
Spreewald
AS Lübbenau (BAB13) zum Blitzer
A13
Calau
AS Lübbenau zum Blitzer
A13
Ortrand
Berlin zum Blitzer
A13
Kittlitz
Spreewalddreieck zum Blitzer
A24
Neuruppin
Hamburg zum Blitzer
A24
Kremmen
Rostock (Richtung Nordwest) zum Blitzer
A111
Berlin
Oranienburg zum Blitzer

FAQs

Die Bußgeldstelle Zentraldienst der Polizei befindet sich in Gransee in Brandenburg.

Die offizielle Adresse lautet: Oranienburger Strasse 31 A, 16775 Gransee.

Sie erreichen die Bußgeldstelle telefonisch unter der Nummer 03306-75 03 57. Bitte beachten Sie die Sprechzeiten.

Für die digitale Anhörung nutzen Sie den Link zur Online-Anhörung.

Die Link zur Bußgeldstelle Zentraldienst der Polizei führt Sie direkt zur Online-Anhörung.

Für die aktuellen Sprechzeiten und Öffnungszeiten der Bußgeldstelle Zentraldienst der Polizei empfehlen wir Ihnen, die administrative Webseite von Gransee zu besuchen und dort nach dem zuständigen Ordnungsamt oder der Bußgeldstelle zu suchen.

Wichtig: Ein Einspruch ist oft sinnvoll, da Messungen auch in Potsdam, Cottbus, Brandenburg (Havel), Oranienburg bei Berlin, Falkensee, Eberswalde, Bernau bei Berlin, Königs Wusterhausen oder Gransee fehleranfällig sind. Wir empfehlen, Fristen, Messprotokolle und Beweismittel immer durch einen Spezialisten prüfen zu lassen.

Nutzen Sie unseren Blitzer-Check, um Ihren individuellen Fall der Bußgeldstelle Zentraldienst der Polizei unverbindlich prüfen zu lassen.

Nein. Die Online-Anhörung ist lediglich ein digitaler Service der Behörde Zentraldienst der Polizei. Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen (Recht auf Schweigen). Allerdings müssen Sie falsche Angaben zu Ihrer Person korrigieren oder ergänzen, wenn diese unvollständig sind.

Wenn Sie nicht reagieren, wird die Bußgeldstelle Zentraldienst der Polizei basierend auf den vorliegenden Beweisen entscheiden. Im nächsten Schritt folgt meist der Bußgeldbescheid.

Wir bemühen uns, alle Einträge regelmäßig zu prüfen und auf dem aktuellen Stand zu halten. Die Angaben zur Bußgeldstelle Zentraldienst der Polizei wurden zuletzt am 10. Januar 2026 überprüft und angepasst.

Sollten Sie veraltete oder fehlerhafte Daten feststellen, bitten wir um eine kurze Nachricht an unsere Redaktion.

Redaktion Blitzerkatalog.org

Dieser Beitrag wurde von unserer Fachredaktion in Zusammenarbeit mit unserem Rechtsexperten Andreas Junge erstellt. Wir prüfen die Inhalte regelmäßig auf Basis der aktuellen StVO-Novellen 2026, um Ihnen höchste Transparenz und Rechtssicherheit zu bieten.