Hier finden Sie die aktuellen Strafen für einen Rotlichtverstoß aus dem Bußgeldkatalog 2025 – wann ein einfacher oder qualifizierter Verstoß vorliegt und welche Folgen drohen.
Ein Rotlichtverstoß gehört zu den schwerwiegendsten Verkehrsverstößen in Deutschland und wird entsprechend streng geahndet. Er gefährdet nicht nur den fließenden Verkehr, sondern insbesondere auch querende Fußgänger und Radfahrer. Die Strafen reichen von empfindlichen Bußgeldern über Punkte in Flensburg bis hin zu einem Fahrverbot und können je nach Dauer der Rotphase und entstandener Gefährdung variieren.
In den folgenden Abschnitten erfahren Sie detailliert, welche Konsequenzen ein einfacher und ein qualifizierter Rotlichtverstoß nach sich zieht und welche besonderen Regeln für Fahranfänger in der Probezeit gelten.
Ein einfacher Rotlichtverstoß liegt vor, wenn Sie die Haltelinie bei Rot überfahren und die Ampel zu diesem Zeitpunkt weniger als eine Sekunde rot war. Die Sanktionen sind in der Regel ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro und 1 Punkt in Flensburg. Wenn Sie bei einem einfachen Rotlichtverstoß andere Verkehrsteilnehmer gefährdet haben, verschärft sich die Strafe auf 200 Euro, zwei Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat.
* G. = Gefährdung, S. = Sachbeschädigung, BG. = Bußgeld, P = Punkte, FV = Fahrverbot
Prüfen Sie jetzt kostenlos und unverbindlich, ob Messfehler vorliegen oder keine Messdaten gespeichert wurden.
Im Schreiben der Bußgeldstelle wird ein einfacher Rotlichtverstoß in der Regel mit dieser oder einer ähnlichen Formulierung beschrieben:
„Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase dauerte weniger als 1 Sekunde an. § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25 StVG; 132.1 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV"
Beim einfachen Rotlichtverstoß werden also folgende Paragraphen angewendet:
Insbesondere bei knappen Rotlichtverstößen von einer Rotzeit von 0,5 Sekunden lohnt es sich den Vorwurf detailliert auf Fehler prüfen zu lassen. Schon ein leichter Messfehler kann hier den Unterschied machen. Die Bußgeldtabelle nach vorwerbarer Rotzeit für einen einfachen Rotlichtverstoß im Detail:
* Rotzeit in Sekunden, G. = Gefährdung, S. = Sachbeschädigung, BG. = Bußgeld, P = Punkte, FV = Fahrverbot
Insbesondere bei knappen Rotzeitangaben von 0,3 oder 0,4 Sekunden oder einer fehlenden Angabe der Rotzeit lohnt es sich einen Einspruch zu prüfen.
Von einem qualifizierten Rotlichtverstoß spricht man, wenn die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot war, als Sie die Haltelinie überfuhren. Dieser Verstoß wird als besonders schwerwiegend eingestuft, da die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls signifikant höher ist und eine bewusste Missachtung des Signals angenommen wird.
Die folgenden Tabellen zeigen die konkreten Sanktionen für einen Rotlichtverstoß lauf aktuellem Bußgeldkatalog.
Wenn Sie einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid für einen qualifizierten Rotlichtverstoß erhalten haben, finden Sie einige Angaben in Form von Messwerten und Paragraphen, die wir jetzt erklären möchten.
Sie könnten im Anhörungsbogen eine Formulierung wie diese finden:
„Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25 StVG; 132.3 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV"
Sehen wir und die Bedeutung der einzelnen Paragraphen für einen qualifizierten Rotlichtverstoß einmal genauer an:
Für Fahranfänger in der Probezeit hat ein Rotlichtverstoß besonders schwerwiegende Folgen. Er gilt als sogenannter "A-Verstoß".
Ein Rotlichtverstoß in der Probezeit kann also schnell zum Verlust des Führerscheins führen.
Neben den im Bußgeldkatalog genannten Strafen können bei einem Rotlichtverstoß auch weitere rechtliche Konsequenzen drohen, insbesondere wenn es zu einem Unfall gekommen ist:
Ein Rotlichtverstoß ist daher immer ernst zu nehmen und sollte bei Unsicherheiten von einem Fachanwalt geprüft werden.
Ähnlich wie bei Geschwindigkeitsüberschreitungen können auch bei Rotlichtverstößen härtere Strafen drohen, wenn Sie bereits zuvor auffällig geworden sind. Obwohl es keine feste "Wiederholungstäter"-Regel im Bußgeldkatalog speziell für Rotlichtverstöße gibt, wie bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, kann ein wiederholtes Vergehen innerhalb kurzer Zeit von den Behörden oder Gerichten als besonderes beharrliches Verhalten gewertet werden.
Dies kann dazu führen, dass über die regulären Strafen hinaus ein längeres Fahrverbot verhängt wird oder im schlimmsten Fall sogar die Fahreignung in Frage gestellt wird, was zu einem Entzug der Fahrerlaubnis führen kann. Es ist daher ratsam, bei wiederholten Verstößen professionelle rechtliche Beratung einzuholen.