Rote Ampel überfahren: Die aktuellen Strafen 2026

Update: 15.01.2026

Hier finden Sie die aktuellen Strafen für einen einfachen und qualifizierten Rotlichtverstoß und können kostenlos prüfen, ob ein Einspruch möglich ist.

Ein Auto überfahrt eine Rote Ampel an einer Kreuzung in Deutschland.
Bei einem Rotlichtverstoß über 1 Sekunde droht Fahrverbot.

Rotlichtverstoß unter 1 Sekunde

Die Strafen für das Überfahren einer roten Ampel sind im Bußgeldkatalog geregelt und hängen von der Dauer der Rotzeit ab. Ein Rotlichtverstoß unter 1 Sekunde wird mit einem Bußgeld in Höhe von 90 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet. Bei Gefährdung oder auch Sachbeschädigung erhöhen sich die Strafen und es wird ein Fahrverbot von einem Monat erteilt, wenn kein Einspruch erfolgreich ist.

Verstoß
Punkte Fahrverbot Einspruch
Rote Ampel unter 1 Sek. 90 € 1 - Kostenlos prüfen
... mit Gefährdung 200 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
... mit Sachbeschädigung 240 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen

* Bitte beachten Sie: Die Gebühren eines Bußgeldbescheides betragen 25 € bzw. max. 5% des Bußgeldbetrages. Dazu kommen noch Auslagen in Höhe von 3,50 € für den Postversand. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt.

Rotlichtverstoß unter 1 Sekunde
Rotlichtverstoß unter 1 Sekunde mit Gefährdung
Rotlichtverstoß unter 1 Sekunde mit Sachbeschädigung

* Bitte beachten Sie: Die Verwaltungsgebühren eines Bußgeldbescheides in Höhe von 25 € sowie Auslagen in Höhe von 3,50 € sind in den angezeigten Bußgeldern nicht enthalten. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt.


Nur die Haltelinie überfahren?

Wer bei Rot über die Haltelinie rollt, aber vor dem Gefahrenbereich der Kreuzung zum Stehen kommt, begeht nur einen Haltelinienverstoß (10 €). Prüfen Sie jetzt kostenlos und unverbindlich, ob der Blitzer falsch oder verfrüht ausgelöst hat.

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Rotlichtverstoß über 1 Sekunde

Ein sogenannter qualifizierter Rotlichtverstoß liegt vor, sobald die Ampel beim Überfahren der Haltelinie bereits länger als eine Sekunde Rot gezeigt hat. Die Konsequenzen für das Überschreiten der kritischen Ein-Sekunden-Grenze sind empfindlich und zielen direkt auf die Mobilität des Fahrers ab:

  • Regelsatz: Ein Bußgeld von 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein einfacher Monat Fahrverbot.
  • Bei Gefährdung: Erhöhung des Bußgelds auf 320 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.
  • Bei Sachbeschädigung: Das Bußgeld steigt auf 360 Euro, ergänzt durch zwei Punkte und ein Fahrverbot.
Verstoß
Punkte Fahrverbot Einspruch
> 1 Sek. 200 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
... mit Gefährdung 320 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
... mit Sachbeschädigung 360 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen

* Bitte beachten Sie: Die Gebühren eines Bußgeldbescheides betragen 25 € bzw. max. 5% des Bußgeldbetrages. Dazu kommen noch Auslagen in Höhe von 3,50 € für den Postversand. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt.

Rotlicht über 1 Sekunde
Rotlicht über 1 Sekunde (mit Gefährdung)
Rotlicht über 1 Sekunde (mit Sachbeschädigung)

* Bitte beachten Sie: Die Verwaltungsgebühren eines Bußgeldbescheides in Höhe von 25 € sowie Auslagen in Höhe von 3,50 € sind in den angezeigten Bußgeldern nicht enthalten. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt.

Rotlichtverstoß in der Probezeit: Folgen und Risiken

Für Fahranfänger wiegt ein Rotlichtverstoß besonders schwer, da der Gesetzgeber hier eine strikte Null-Toleranz-Politik verfolgt. Wer noch in der zweijährigen (oder bereits verlängerten) Probezeit über eine rote Ampel fährt, begeht einen sogenannten A-Verstoß. Das bedeutet, dass neben den regulären Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog zwingend fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen folgen, die den Führerschein langfristig gefährden können.

  • Erster A-Verstoß: Die Probezeit verlängert sich automatisch um zwei weitere Jahre. Zusätzlich ordnet die Behörde die Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar (ASF) an.
  • Zweiter A-Verstoß: Nach der Teilnahme am Aufbauseminar führt ein erneuter Rotlichtverstoß zu einer schriftlichen Verwarnung und der Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung.
  • Dritter A-Verstoß: Wer trotz der vorherigen Maßnahmen erneut auffällt, muss mit dem sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Eine Neuerteilung ist dann meist erst nach einer Sperrfrist möglich.

Da die Kosten für das Aufbauseminar und die drohende Probezeitverlängerung eine erhebliche Belastung darstellen, lohnt es sich für Fahranfänger fast immer, den Vorwurf fachkundig prüfen zu lassen.

Kostenfalle Aufbauseminar (ASF)

Was viele unterschätzen: Die Kosten für ein angeordnetes Aufbauseminar liegen je nach Region und Fahrschule zwischen 300 € und 500 €. Diese Kosten fallen zusätzlich zum eigentlichen Bußgeld an. Wer die Frist zur Anmeldung verstreicht, verliert seinen Führerschein sofort – und zwar so lange, bis die Teilnahmebescheinigung bei der Behörde vorliegt.

Einspruch prüfen

Studie: 56% der Bußgeldbescheide weisen Fehler auf

Eine Analyse von knapp 14.783 Bußgeldbescheiden zeigt, dass über die Hälfte der Fälle Messfehler oder Formfehler der Behörden enthalten.

Beweismängel 25%
Geringe Mängel (Formfehler) 23%
Falscher Tatvorwurf 8%
Datenquelle: VUT-Studie (14.783 untersuchte Fälle)
  • Beweisführung mangelhaft (25%): Die Messung ist auf grund nicht übertragener Rohmessdaten, einer abgelaufenen Eichung oder eines lückenhaften Messprotokolls fehlerhaft.
  • Geringe Fehler (25%): Der Bußgeldbescheid enthält formelle Verfahrensfehler, wie unklare Angaben zum Beweismittel oder eine abgelaufene Frist.
  • Falscher Tatvorwurf: Eine falsche Zuordnung des Fahrzeugs oder des Fahrers sowie fehlerhafte Messwerte gehören zu dieser Kategorie.

Wussten Sie schon? Die Dauer der Gelbphase

Wie lange eine Ampel "Gelb" zeigt, ist kein Zufall, sondern in der VwV-StVO festgelegt. Bei innerörtlichen Straßen gilt meist: 3 Sekunden bei max. 50 km/h, 4 Sekunden bei 60 km/h und 5 Sekunden bei 70 km/h. Ist die Gelbphase kürzer eingestellt, kann dies ein Ansatzpunkt für einen Einspruch sein.

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Rotlichtverstoß in der Praxis: Wichtige Gerichtsurteile

Ein Rotlichtverstoß wird von Gerichten oft sehr individuell bewertet. Um Ihre Erfolgschancen bei einem Einspruch besser einschätzen zu können, sollten Sie diese sechs wegweisenden Entscheidungen kennen:

  • Vorsatz durch Beschleunigen: Wer bei Gelb Gas gibt und dann bei Rot über die Linie fährt, handelt vorsätzlich. Das Bußgeld kann hierbei verdoppelt werden (KG Berlin, Az.: 3 Ws (B) 131/21).
  • Stau in der Kreuzung: Wenn Sie bei Grün einfahren, aber verkehrsbedingt halten müssen, dürfen Sie nach dem Umschalten auf Rot nicht einfach weiterfahren (KG Berlin, Az.: 3 Ws (B) 354/21).
  • Spurwechsel-Tricks: Wer eine rote Linksabbiegerspur nutzt, um dann über die grüne Geradeausspur an wartenden Autos vorbeizuziehen, begeht dennoch einen Rotlichtverstoß (OLG Brandenburg, Az.: 2 OLG 53 Ss-OWi 462/21).
  • Kein SUV-Zuschlag: Ein höheres Bußgeld allein aufgrund der Fahrzeuggröße (SUV) ist unzulässig, solange keine konkrete Gefahr vorlag (OLG Frankfurt, Az.: 3 Ss-OWi 1048/22).
  • Fehlende Messdaten: Eine Verurteilung ist unwirksam, wenn das Gericht keine genauen Angaben zur Rotlichtdauer und zur Lage der Messpunkte macht (OLG Karlsruhe, Az.: 3 ORbs 330 SsBs 218/24).
  • Polizeiliche Schätzung: Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Polizeibeamte die Dauer der Rotphase schätzen, allerdings müssen hierbei hohe Anforderungen an die Beobachtung erfüllt sein.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Hier finden Sie Antworten auf die gängigsten Fragen rund um das Überfahren einer roten Ampel, die damit verbundenen Konsequenzen und wichtige rechtliche Aspekte.

Ein einfacher Rotlichtverstoß liegt vor, wenn die Ampel beim Überfahren der Haltelinie bereits weniger als eine Sekunde Rot zeigte. Ein qualifizierter Rotlichtverstoß hingegen liegt vor, wenn die Ampel bereits länger als eine Sekunde Rot war oder wenn es durch den Verstoß zu einer konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder zu einem Sachschaden gekommen ist. Die Unterscheidung ist entscheidend für die Höhe der Strafe.

Die Strafen variieren stark je nach Art des Verstoßes. Ein einfacher Rotlichtverstoß ohne Gefährdung kostet in der Regel 90 Euro und 1 Punkt in Flensburg. Ein qualifizierter Rotlichtverstoß zieht deutlich höhere Bußgelder (ab 200 Euro), 2 Punkte und in der Regel 1 Monat Fahrverbot nach sich. Bei zusätzlichen Gefährdungen oder Sachschäden erhöhen sich Bußgeld und Punkte weiter, und es können längere Fahrverbote oder sogar eine Freiheitsstrafe im Falle einer Straftat (z.B. Gefährdung des Straßenverkehrs) drohen.

Rotlichtverstöße werden meist durch sogenannte Ampelblitzer (auch Rotlichtblitzer genannt) erfasst. Ältere Blitzer sind in der Regel mit Induktionsschleifen oder Sensoren in der Fahrbahn mit der Lichtzeichenanlage verbunden. Neuere Blitzer wie der Poliscan Speed Redlight arbeiten berührungslos mit Lasertechnik (LIDAR-Technologie). Es werden zwei Fotos gemacht: Das erste, wenn das Fahrzeug die Haltelinie bei Rot überfährt, und das zweite, wenn es den Schutzbereich der Kreuzung überfährt. Anhand der Zeit zwischen dem Rotlicht und dem ersten Foto wird die Rotzeit ermittelt. Bei der Messung wird keine Toleranz wie bei der Geschwindigkeit abgezogen, jedoch gibt es geringe technische Toleranzen der Geräte.

Für Fahranfänger in der Probezeit (meist die ersten zwei Jahre nach dem Führerscheinerwerb) hat ein Rotlichtverstoß gravierendere Folgen. Er gilt als A-Verstoß, der nicht nur die regulären Sanktionen (Bußgeld, Punkte, ggf. Fahrverbot) nach sich zieht, sondern auch zur Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre und zur Anordnung der Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar (ASF) führt. Bei weiteren Verstößen in der verlängerten Probezeit können noch härtere Maßnahmen bis zum Entzug der Fahrerlaubnis drohen.

In der Regel erhalten Sie den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid innerhalb weniger Wochen nach dem Rotlichtverstoß. Die zuständige Behörde hat eine Verjährungsfrist von drei Monaten, innerhalb derer der Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid bei Ihnen eintreffen muss. Diese Frist kann jedoch durch bestimmte Maßnahmen (z.B. der Versand des Anhörungsbogens oder die Anordnung einer Hauptverhandlung) unterbrochen und somit verlängert werden.

Ja, ein Rotlichtverstoß kann theoretisch auch ohne Blitzer geahndet werden, wenn es glaubwürdige Zeugenaussagen gibt, die den Verstoß belegen. Das könnten zum Beispiel Aussagen von Polizeibeamten sein, die den Verstoß direkt beobachtet haben, oder auch zivile Zeugen. Die Beweisführung ist in solchen Fällen oft komplexer als bei einem Blitzerfoto, da die genaue Rotzeit und der genaue Ort des Überfahrens schwieriger zu beweisen sind. Eine Ahndung ist jedoch nicht ausgeschlossen.

Redaktion Blitzerkatalog.org

Dieser Beitrag wurde von unserer Fachredaktion in Zusammenarbeit mit unserem Rechtsexperten Andreas Junge erstellt. Wir prüfen die Inhalte regelmäßig auf Basis der aktuellen StVO-Novellen 2026, um Ihnen höchste Transparenz und Rechtssicherheit zu bieten.

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Quellenangaben:





Blitzer in Deutschland