Strafen 06.06.2025, 08:11 Oliver Godolt

Rotlichtverstoß: Bußgelder, Punkte & Fahrverbot

Hier finden Sie die aktuellen Strafen für einen Rotlichtverstoß aus dem Bußgeldkatalog 2025 – wann ein einfacher oder qualifizierter Verstoß vorliegt und welche Folgen drohen.

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Rote Ampel überfahren: Auf die Rotzeit kommt es an

Ein Rotlichtverstoß gehört zu den schwerwiegendsten Verkehrsverstößen in Deutschland und wird entsprechend streng geahndet. Er gefährdet nicht nur den fließenden Verkehr, sondern insbesondere auch querende Fußgänger und Radfahrer. Die Strafen reichen von empfindlichen Bußgeldern über Punkte in Flensburg bis hin zu einem Fahrverbot und können je nach Dauer der Rotphase und entstandener Gefährdung variieren.

In den folgenden Abschnitten erfahren Sie detailliert, welche Konsequenzen ein einfacher und ein qualifizierter Rotlichtverstoß nach sich zieht und welche besonderen Regeln für Fahranfänger in der Probezeit gelten.

Einfacher Rotlichtverstoß (unter 1 Sekunde Rotphase)

Ein einfacher Rotlichtverstoß liegt vor, wenn Sie die Haltelinie bei Rot überfahren und die Ampel zu diesem Zeitpunkt weniger als eine Sekunde rot war. Die Sanktionen sind in der Regel ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro und 1 Punkt in Flensburg. Wenn Sie bei einem einfachen Rotlichtverstoß andere Verkehrsteilnehmer gefährdet haben, verschärft sich die Strafe auf 200 Euro, zwei Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat.

Verstoß Bußgeld (€) Punkte Fahrverbot
Rote Ampel unter 1 Sek.901-
... mit Gefährdung20021 Monat
... mit Sachbeschädigung24021 Monat
Verstoß* BG (€) P. FV
< 1 Sek.901-
< 1 Sek. m. G.20021 M.
< 1 Sek. m. S.24021 M.

* G. = Gefährdung, S. = Sachbeschädigung, BG. = Bußgeld, P = Punkte, FV = Fahrverbot

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Was bedeutet eine Rotzeit von 0,1 bis 0,9 Sekunden?

Im Schreiben der Bußgeldstelle wird ein einfacher Rotlichtverstoß in der Regel mit dieser oder einer ähnlichen Formulierung beschrieben:

Im Bußgeldbescheid steht:

„Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase dauerte weniger als 1 Sekunde an. § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25 StVG; 132.1 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV"

Beim einfachen Rotlichtverstoß werden also folgende Paragraphen angewendet:

  • "Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.": Dies ist die Beschreibung des eigentlichen Verstoßes – Sie sind über eine rote Ampel gefahren.
  • "Die Rotphase dauerte weniger als 1 Sekunde an.": Dieser Satz ist wichtig. Er besagt, dass es sich um einen einfachen Rotlichtverstoß handelt, da die Ampel weniger als eine Sekunde rot war, als Sie fuhren.
  • "§ 37 Abs. 2, § 49 StVO": Verweist auf die Paragraphen der Straßenverkehrs-Ordnung, die Ampeln und Verstöße dagegen regeln.
  • "§ 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25 StVG": Dies sind Paragraphen aus dem Straßenverkehrsgesetz, die Bußgeldvorschriften und Fahrverbote betreffen.
  • "132.1 BKat": Dies ist die Tatbestandsnummer aus dem Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog (BKat). Diese spezifische Nummer steht für einen einfachen Rotlichtverstoß und legt die Regelsanktionen fest.
  • "§ 4 Abs. 1 BKatV": Verweist auf die Bußgeldkatalog-Verordnung, die die genaue Höhe der Bußgelder regelt.

Insbesondere bei knappen Rotlichtverstößen von einer Rotzeit von 0,5 Sekunden lohnt es sich den Vorwurf detailliert auf Fehler prüfen zu lassen. Schon ein leichter Messfehler kann hier den Unterschied machen. Die Bußgeldtabelle nach vorwerbarer Rotzeit für einen einfachen Rotlichtverstoß im Detail:

Vorwerfbare Rotzeit Bußgeld (€) Punkte Fahrverbot
0,1 Sek.901-
0,2 Sek.901-
0,3 Sek.901-
0,4 Sek.901-
0,5 Sek.901-
0,6 - 0,9 Sek.901-
... mit Gefährdung20021 Monat
... mit Sachbeschädigung24021 Monat
Rotzeit* BG (€) P. FV
0,1901-
0,2901-
0,3901-
0,4901-
0,5901-
0,6 - 0,9901-
m. G.20021 M.
m. S.24021 M.

* Rotzeit in Sekunden, G. = Gefährdung, S. = Sachbeschädigung, BG. = Bußgeld, P = Punkte, FV = Fahrverbot

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Insbesondere bei knappen Rotzeitangaben von 0,3 oder 0,4 Sekunden oder einer fehlenden Angabe der Rotzeit lohnt es sich einen Einspruch zu prüfen.

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Qualifizierter Rotlichtverstoß (über 1 Sekunde Rotphase)

Von einem qualifizierten Rotlichtverstoß spricht man, wenn die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot war, als Sie die Haltelinie überfuhren. Dieser Verstoß wird als besonders schwerwiegend eingestuft, da die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls signifikant höher ist und eine bewusste Missachtung des Signals angenommen wird.

Hier droht ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat. Bei Gefährdung oder Sachbeschädigung erhöht sich das Bußgeld auf 320 bzw. auf 360 Euro.

Die folgenden Tabellen zeigen die konkreten Sanktionen für einen Rotlichtverstoß lauf aktuellem Bußgeldkatalog.

Verstoß Bußgeld (€) Punkte Fahrverbot
Rote Ampel über 1 Sek.20021 Monat
... mit Gefährdung32021 Monat
... mit Sachbeschädigung36021 Monat
Verstoß BG (€) P. FV
> 1 Sek.20021 M.
> 1 Sek. m. G.32021 M.
> 1 Sek. m. S.36021 M.

* G. = Gefährdung, S. = Sachbeschädigung, BG. = Bußgeld, P = Punkte, FV = Fahrverbot

Bußgeldbescheid mit einer Rotzeit von über 1 Sekunde

Wenn Sie einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid für einen qualifizierten Rotlichtverstoß erhalten haben, finden Sie einige Angaben in Form von Messwerten und Paragraphen, die wir jetzt erklären möchten.

Vorwerfbare Rotzeit in Höhe von 1,1 Sekunden?

Sie könnten im Anhörungsbogen eine Formulierung wie diese finden:

„Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25 StVG; 132.3 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV"

Sehen wir und die Bedeutung der einzelnen Paragraphen für einen qualifizierten Rotlichtverstoß einmal genauer an:

  • "Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.": Dies beschreibt den Kern des Verstoßes – Sie sind über eine rote Ampel gefahren.
  • "Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.": Dieser Satz ist entscheidend. Er zeigt an, dass es sich um einen qualifizierten Rotlichtverstoß handelt, da die Ampel länger als eine Sekunde rot war. Dies zieht höhere Strafen nach sich.
  • "§ 37 Abs. 2, § 49 StVO": Dies sind die Paragraphen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die das Verhalten an Lichtzeichen (Ampeln) und die allgemeinen Regeln für Zuwiderhandlungen regeln.
  • "§ 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25 StVG": Diese Paragraphen stammen aus dem Straßenverkehrsgesetz (StVG). Sie regeln die Bußgeldvorschriften für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr und das Fahrverbot.
  • "132.3 BKat": Dies ist die Tatbestandsnummer aus dem Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog für Verkehrsordnungswidrigkeiten (BKat). Diese Nummer identifiziert den genauen Verstoß und die damit verbundenen Regelsanktionen (Bußgeld, Punkte, ggf. Fahrverbot). Die Nummer `132.3` steht hier spezifisch für einen qualifizierten Rotlichtverstoß.
  • "§ 4 Abs. 1 BKatV": Dies verweist auf die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), die die genaue Höhe der Bußgelder festlegt.
Vorwerfbare Rotzeit Bußgeld (€) Punkte Fahrverbot
1,1 - 1,5 Sek.20021 Monat
1,6 - 1,9 Sek.20021 Monat
... mit Gefährdung32021 Monat
... mit Sachbeschädigung36021 Monat
Rotzeit* BG (€) P. FV
1,1 - 1,520021 M.
1,6 - 1,920021 M.
m. G.32021 M.
m. S.36021 M.

* Rotzeit in Sekunden, G. = Gefährdung, S. = Sachbeschädigung, BG. = Bußgeld, P = Punkte, FV = Fahrverbot

Blitzer-Check Icon Rote Ampel überfahren?

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Rotlichtverstoß in der Probezeit: Besondere Regeln

Für Fahranfänger in der Probezeit hat ein Rotlichtverstoß besonders schwerwiegende Folgen. Er gilt als sogenannter "A-Verstoß".

  • 1. A-Verstoß: Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre.
  • 2. A-Verstoß: Schriftliche Verwarnung, Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung (freiwillig) und erneute Punkte in Flensburg.
  • 3. A-Verstoß: Entzug der Fahrerlaubnis.

Ein Rotlichtverstoß in der Probezeit kann also schnell zum Verlust des Führerscheins führen.

Weitere mögliche Rechtsfolgen

Neben den im Bußgeldkatalog genannten Strafen können bei einem Rotlichtverstoß auch weitere rechtliche Konsequenzen drohen, insbesondere wenn es zu einem Unfall gekommen ist:

  • Strafverfahren: Bei Unfällen mit Personenschaden kann ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung eingeleitet werden.
  • Regressansprüche der Versicherung: Die Kfz-Versicherung kann bei grober Fahrlässigkeit (wie einem qualifizierten Rotlichtverstoß) Regressansprüche geltend machen.

Ein Rotlichtverstoß ist daher immer ernst zu nehmen und sollte bei Unsicherheiten von einem Fachanwalt geprüft werden.

Wiederholungstäter bei Rotlichtverstößen

Ähnlich wie bei Geschwindigkeitsüberschreitungen können auch bei Rotlichtverstößen härtere Strafen drohen, wenn Sie bereits zuvor auffällig geworden sind. Obwohl es keine feste "Wiederholungstäter"-Regel im Bußgeldkatalog speziell für Rotlichtverstöße gibt, wie bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, kann ein wiederholtes Vergehen innerhalb kurzer Zeit von den Behörden oder Gerichten als besonderes beharrliches Verhalten gewertet werden.

Dies kann dazu führen, dass über die regulären Strafen hinaus ein längeres Fahrverbot verhängt wird oder im schlimmsten Fall sogar die Fahreignung in Frage gestellt wird, was zu einem Entzug der Fahrerlaubnis führen kann. Es ist daher ratsam, bei wiederholten Verstößen professionelle rechtliche Beratung einzuholen.

Relevante Paragraphen:

Quellenangaben: