4 Blitzer-Standorte in Villingen-Schwenningen
Stand: 08.07.2026, 17:54 Uhr
Hier finden Sie eine Übersicht der mobilen und festen Blitzer im Stadtgebiet Villingen-Schwenningen und den angrenzenden Fernstraßen.
2 Stationäre Blitzer 2
1 Blitzeranhänger 1
1 Mobile Messstellen 1
In Villingen-Schwenningen geblitzt worden?
Die 4 registrierten Messstellen in Villingen-Schwenningen sind anfällig für Messfehler. Laut einer Studie weisen 56% der Bescheide Mängel auf. Prüfen Sie jetzt kostenlos, ob sich ein Einspruch lohnt.
Zum Blitzer-CheckBeliebte Blitzer-Standorte in Villingen-Schwenningen sind unter anderem die stationäre Anlage Schaffhauser Straße (im Ortsteil Marbach), der Blitzeranhänger B33 (vor Abfahrt Wieselsbergstraße) sowie der mobile Kontrollpunkt L181 Hammerhalde (FR stadtauswärts). Zum Einsatz kommen dabei unter anderem PoliScan Speed, Poliscan Fm1 sowie Einseitensensor ES 8.0.
Da die zuständige Bußgeldstelle bei Überschreitungen außerorts bereits ab 21 km/h einen Punkt in Flensburg verhängt, lohnt sich bei Vorwürfen an diesen Messpunkten stets eine genaue Prüfung des gesamten Verfahrens.
Hintergrundwissen zu Messstellen in Villingen-Schwenningen
Verfahrensübersicht: Die eingesetzten Blitzertypen
Die lokalen Behörden nutzen je nach Gefahrenlage unterschiedliche Systeme:
- 2 stationäre Messsysteme: Dauerhaft an Unfallschwerpunkten installiert (z. B. Schaffhauser Straße (im Ortsteil Marbach)). Einsprüche stützen sich hier meist auf Eich- oder Dokumentationsmängel.
- 1 Blitzeranhänger: Bleibt mehrere Tage flexibel an einem Standort (wie B33 (vor Abfahrt Wieselsbergstraße)). Anfällig für Neigungswinkelfehler bei unebenem Untergrund.
- 1 mobiler Kontrollpunkt: Wechselt oft mehrmals täglich (etwa im Bereich L181 Hammerhalde (FR stadtauswärts)). Bedienfehler des Personals führen hier besonders häufig zur Unwirksamkeit des Bescheids.
Einsatzdauer und Fristenkontrolle
Mobile Kontrollpunkte in Villingen-Schwenningen werden meist für 3–6 Stunden aufgebaut; Blitzeranhänger bleiben oft bis zu 10 Tage an derselben Position.
Wichtig: Ab dem Tattag läuft die dreimonatige Verjährungsfrist. Trifft der Bescheid zu spät ein, ist das Verfahren hinfällig.
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Die Übersicht für Villingen-Schwenningen wurde von unserer Redaktion in Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Andreas Junge (Verkehrsrecht) verifiziert.