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31 Blitzer-Standorte in Stuttgart

Stand: 15.07.2026, 13:02 Uhr

Hier finden Sie eine Übersicht der mobilen und festen Blitzer im Stadtgebiet Stuttgart und den angrenzenden Fernstraßen.

Blitzer in Stuttgart: Das sollten Sie wissen

Stuttgarts Blitzerlandschaft spiegelt die Kessellage: Überwacht werden vor allem die Steigungs- und Einfallstrecken – die Neue Weinsteige und die Rotenwaldstraße mit Traffistar-S350-Säulen, die B14 im Schwanenplatztunnel mit einem S330-System. Bemerkenswert ist der Bestand an Traffipax-Traffiphot-III-Anlagen, die an Waiblinger Straße, Hauptstätter Straße und Schloßstraße teils ausschließlich Rotlichtverstöße erfassen. Zwei Besonderheiten: Die Eisenbahnstraße am Bahnhof Bad Cannstatt wird als Fahrradstraße mit Tempo 30 fest überwacht, und der Blitzeranhänger in der Maybachstraße misst zeitabhängig.

Beliebte Blitzer-Standorte in Stuttgart sind unter anderem die stationäre Anlage B10 (FR stadteinwärts), der Blitzeranhänger Gerokstraße (vor Heidehofstraße) sowie der mobile Kontrollpunkt B14 (ca 200m vor Ausfahrt). Zum Einsatz kommen dabei unter anderem Traffipax Traffiphot III, Traffistar S350 sowie Poliscan Speed.

Blitzertypen in Stuttgart im Überblick

  • 25 stationäre Messsysteme – dauerhaft installiert, z. B. B10 (FR stadteinwärts).
  • 4 Blitzeranhänger – stehen jeweils mehrere Tage an einem Standort, wie Gerokstraße (vor Heidehofstraße).
  • 2 mobile Kontrollpunkte – wechseln häufig den Standort, etwa im Bereich B14 (ca 200m vor Ausfahrt).

Wichtig: Seit dem 01.07.2026 gilt eine sechsmonatige Verjährungsfrist ab dem Tattag – trifft der Bescheid zu spät ein, ist das Verfahren hinfällig.

Fragen & Antworten zu Blitzern in Stuttgart

In Stuttgart liegt der Fokus stark auf der dauerhaften Unfallprävention durch stationäre Blitzeranlagen. Über die Hälfte der Kontrollpunkte ist fest installiert und sichert dauerhaft Gefahrenstellen und Kreuzungsbereiche ab.

Bei Messungen im Raum Stuttgart kommen unterschiedliche Messsysteme zum Einsatz. Technische Fehler bei der Geräteaufstellung, fehlende Schulungsnachweise des Personals oder unvollständige Messprotokolle können einen Einspruch begründen – insbesondere wenn Punkte oder ein Fahrverbot drohen.