Eichung: Wie oft muss ein Blitzer neu eingestellt werden?

Die gültige Eichung ist Pflicht für jeden Blitzer! Erfahren Sie, welche Eichfristen (12 vs. 24 Monate) gelten, warum der Eichschein so wichtig ist und wann eine fehlende Eichung Ihren Bußgeldbescheid ungültig macht.

06.10.2025, 17:15 Uhr Redaktion
Blitzerkatalog Glossar: Eichung
Unser Glossar zum Thema Eichung.

Was bedeutet die Eichung eines Blitzers?

Die Eichung ist das behördlich vorgeschriebene Verfahren zur Überprüfung von Messgeräten. Sie stellt sicher, dass ein Blitzer die gesetzlich vorgeschriebenen Genauigkeitsanforderungen erfüllt und somit rechtskonforme Messergebnisse liefert. In Deutschland wird die Eichung durch die zuständigen Eichämter vorgenommen und ist im Mess- und Eichgesetz (MessEG) sowie der Mess- und Eichverordnung (MessEV) verankert.

Die Eichung ist essenziell. Nur Geräte, die eine gültige Eichung nachweisen können, dürfen zur Verkehrsüberwachung, z.b. von Geschwindigkeitsüberschreitungen, eingesetzt werden. Ohne eine aktuelle Eichung ist das Messergebnis ungültig und der daraus resultierende Bußgeldbescheid muss in der Regel aufgehoben werden.


Eichfristen und Gültigkeitsdauer

Die Gültigkeit der Eichung ist zeitlich begrenzt, um die dauerhafte Präzision der Geräte zu gewährleisten. Die Fristen sind je nach Gerätetyp und Messtechnik unterschiedlich:

  • Standard-Eichfrist: Für die meisten Geschwindigkeitsmessgeräte (Radar, Laser/Lidar) beträgt die Eichfrist 12 Monate ab dem Tag der letzten Eichung.
  • Verlängerte Frist: Bei einigen Messgeräten kann die Eichfrist auf 24 Monate verlängert werden, sofern der Gerätetyp eine entsprechende Baumusterprüfbescheinigung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) besitzt.
  • Fahrzeuge (Provida-Systeme): Hier muss zusätzlich auch der Wegstreckenzähler, der zur Messung genutzt wird, regelmäßig geprüft werden.

Ein wichtiges Detail: Die Eichung bezieht sich immer auf das Messgerät selbst, nicht auf das Gehäuse eines Blitzeranhängers oder eines stationären Blitzers.


Der Nachweis der Eichung

Der Nachweis der gültigen Eichung muss bei einer Geschwindigkeitsmessung stets erbracht werden. Es gibt zwei Hauptformen des Nachweises:

Nachweisform Details und Verpflichtung
Eichsiegel Ein fälschungssicheres Siegel, das direkt am Messgerät angebracht wird. Es zeigt das Jahr der Gültigkeit (z. B. 25 für 2025) und ist der sichtbare Beweis für die Eichung.
Eichschein Das offizielle Dokument des Eichamtes. Dieses muss im Rahmen eines Bußgeldverfahrens in der Gerichtsakte oder der Verwaltungsakte jederzeit einsehbar sein.

Ist das Eichsiegel beschädigt, unleserlich oder fehlt der Eichschein in der Akte, kann dies ein schwerwiegender Verfahrensfehler sein, der die gesamte Messung angreifbar macht.


Quellen & weiterführende Glossar-Einträge:

  • Gesetzliche Grundlage: Mess- und Eichgesetz (MessEG), Mess- und Eichverordnung (MessEV).
  • Zuständige Behörde: Eichämter der Länder und die PTB (Baumusterprüfung).
  • Mobile Messgeräte: Mobiler Blitzer
  • Fest installierte Messgeräte: Stationärer Blitzer

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„Schnell und exzellent gelöst! Das Verfahren wurde noch vor dem Bußgeldbescheid eingestellt. Besser gehts wohl kaum!“ (M.B.)

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