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Glossar Verkehrsrecht

Führerscheinklassen: Alle Fahrerlaubnisklassen im Überblick

Welche Fahrzeuge Sie mit den Klassen AM, A, B, C und D fahren dürfen, ab welchem Alter und was B96 und B196 bedeuten. Alle Klassen auf einen Blick.

Was sind Fahrerlaubnisklassen?

Fahrerlaubnisklassen legen fest, welche Fahrzeuge Sie fahren dürfen. Im Alltag heißen sie meist Führerscheinklassen. Geregelt sind sie in § 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Die Klassen sind innerhalb der EU einheitlich, ein deutscher Führerschein gilt deshalb in allen Mitgliedstaaten.

Alle Klassen im Überblick

Klasse Fahrzeuge Mindestalter
AM Mopeds und Roller bis 45 km/h, leichte Vierradmobile 16, in einigen Bundesländern 15
A1 Leichtkrafträder bis 125 cm³ und 11 kW 16
A2 Motorräder bis 35 kW 18
A Motorräder ohne Leistungsgrenze 24, mit zwei Jahren A2 schon ab 20
B Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg mit bis zu acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz 18, begleitet ab 17
BE Pkw der Klasse B mit Anhänger bis 3.500 kg 18
C1 Lkw von 3.500 bis 7.500 kg 18
C Lkw über 3.500 kg ohne Obergrenze 21
D1 Kleinbusse mit bis zu 16 Fahrgastplätzen und höchstens 8 m Länge 21
D Busse mit mehr als acht Fahrgastplätzen 24
L und T land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen 16

Für Berufskraftfahrer mit entsprechender Grundqualifikation gelten bei C und D teilweise niedrigere Mindestalter. Für Ihre konkrete Situation gibt die Führerscheinstelle verbindlich Auskunft.

Klasse B: Anhänger, B96 und B196

Mit Klasse B dürfen Sie einen Anhänger bis 750 kg ziehen. Ein schwererer Anhänger ist erlaubt, wenn das Gespann insgesamt nicht mehr als 3.500 kg wiegt. Darüber hinaus gibt es zwei Erweiterungen ohne Prüfung:

  • B96: Gespanne bis 4.250 kg Gesamtmasse, etwa für größere Wohnwagen. Nötig ist eine Schulung in der Fahrschule.
  • B196: Leichtkrafträder bis 125 cm³ und 11 kW. Voraussetzung: mindestens 25 Jahre alt, mindestens fünf Jahre Klasse B und eine Schulung in der Fahrschule. B196 gilt nur in Deutschland.

Für schwerere Anhänger bis 3.500 kg ist die Klasse BE mit Prüfung nötig.

Was Verkehrsverstöße für die Fahrerlaubnis bedeuten

Punkte, Fahrverbote und Entziehungen gelten nicht für einzelne Klassen, sondern für die gesamte Fahrerlaubnis:

  • Punkte: Verstöße mit dem Pkw und mit dem Lkw landen auf demselben Konto im Punktesystem.
  • Fahrverbot: Ein Fahrverbot gilt grundsätzlich für alle Klassen. Das Gericht kann im Einzelfall einzelne Fahrzeugarten ausnehmen, etwa landwirtschaftliche Zugmaschinen.
  • Entziehung: Wird die Fahrerlaubnis entzogen, etwa bei 8 Punkten, erlöschen alle Klassen. Für die Neuerteilung ist meist eine MPU nötig.

Wer ein Fahrzeug ohne die nötige Klasse fährt, macht sich nach § 21 StVG wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar. Gerade bei Berufskraftfahrern steht mit einem Fahrverbot schnell die berufliche Existenz auf dem Spiel.

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