Führerschein und Fahrerlaubnis: Was ist der Unterschied?
Der Führerschein ist nur das Dokument, die Fahrerlaubnis die eigentliche Berechtigung. Was das bei Fahrverbot, Entzug und Pflichtumtausch bedeutet.
Führerschein und Fahrerlaubnis: der Unterschied
Im Alltag werden beide Begriffe gleich verwendet, rechtlich sind sie aber zwei verschiedene Dinge:
| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| Fahrerlaubnis | die behördliche Erlaubnis, Kraftfahrzeuge bestimmter Klassen zu führen; sie ist unbefristet |
| Führerschein | das Dokument im Scheckkartenformat, das die Fahrerlaubnis nachweist; seit 2013 ausgestellte Karten sind 15 Jahre gültig |
Wer seinen Führerschein verliert, darf also weiter fahren, sollte aber schnell ein Ersatzdokument beantragen. Wem dagegen die Fahrerlaubnis entzogen wurde, darf nicht mehr fahren, auch wenn er die Karte noch besitzt.
Fahrverbot oder Entzug: Was passiert mit dem Führerschein?
- Fahrverbot: Bei einem Fahrverbot von einem bis drei Monaten bleibt die Fahrerlaubnis bestehen. Sie dürfen nur für diese Zeit nicht fahren und geben den Führerschein bei der Behörde ab. Danach bekommen Sie ihn zurück.
- Entziehung: Bei der Entziehung der Fahrerlaubnis, etwa bei 8 Punkten oder nach einer schweren Trunkenheitsfahrt, erlischt die Fahrerlaubnis. Der Führerschein wird eingezogen, und Sie müssen die Fahrerlaubnis neu beantragen, häufig mit MPU.
Wer trotz Fahrverbot oder Entzug fährt, macht sich nach § 21 StVG strafbar. Das ist deutlich schwerwiegender als jedes Bußgeld nach einer Messung.
Gültigkeit und Pflichtumtausch
Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen nach und nach gegen den neuen EU-Kartenführerschein getauscht werden. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt dabei unverändert. Der Umtausch läuft gestaffelt:
- Papierführerscheine: Die Fristen richten sich nach dem Geburtsjahr. Wer vor 1953 geboren ist, hat bis zum 19. Januar 2033 Zeit, für alle anderen sind die Fristen bereits abgelaufen.
- Kartenführerscheine: Die Fristen richten sich nach dem Ausstellungsjahr. Karten aus den Jahren 2002 bis 2004 müssen bis zum 19. Januar 2027 umgetauscht werden, danach folgen jedes Jahr die nächsten Jahrgänge.
Wer nach Ablauf der Frist mit einem alten Dokument fährt, riskiert ein Verwarnungsgeld. Die Fahrerlaubnis bleibt aber gültig. Der Umtausch kostet bei der Führerscheinstelle rund 25 € zuzüglich Passfoto.
Mitführungspflicht und digitaler Führerschein
Beim Fahren müssen Sie den Führerschein dabeihaben und ihn bei Kontrollen aushändigen. Wer ihn vergessen hat, zahlt ein Verwarnungsgeld.
Ein digitaler Führerschein ist in Vorbereitung. Das Bundesverkehrsministerium plant, ihn bis Ende 2026 in der i-Kfz-App anzubieten. Er soll die Karte zunächst nur ergänzen und nur in Deutschland gelten. Eine EU-weite Lösung ist für 2030 vorgesehen.
Was im Führerschein steht
Neben den gültigen Fahrerlaubnisklassen enthält der Führerschein Auflagen und Beschränkungen als Schlüsselzahlen, zum Beispiel 01 für eine nötige Sehhilfe oder 96 für die Erweiterung B96. Wer gegen eine eingetragene Auflage verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Fahrverbot oder Entzug droht?
Punkte und Fahrverbote gehen meist auf eine Messung zurück, etwa wegen zu hoher Geschwindigkeit oder zu wenig Abstand. Laden Sie Ihr Schreiben hoch, unser Blitzer-Experte prüft es kostenlos und unverbindlich.
Zum Online-CheckRechtsgrundlagen
- § 2 und § 21 StVG: Fahrerlaubnis und Fahren ohne Fahrerlaubnis
- § 4 und § 24a FeV: Mitführungspflicht und Gültigkeit des Führerscheins
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)