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Glossar Verkehrsrecht

StVO: Was regelt die Straßenverkehrs-Ordnung?

Die Straßenverkehrs-Ordnung legt fest, wie sich alle im Straßenverkehr verhalten müssen. Aufbau, die wichtigsten Paragrafen und was bei Verstößen droht.

Was ist die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)?

Die Straßenverkehrs-Ordnung enthält die Verhaltensregeln für alle, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen: Autofahrer, Radfahrer, Fußgänger und alle anderen. Sie ist eine Rechtsverordnung des Bundesverkehrsministeriums und stützt sich auf das Straßenverkehrsgesetz (StVG). Das StVG schafft den gesetzlichen Rahmen, die StVO regelt die Einzelheiten.

Die StVO gilt auf allen öffentlichen Verkehrsflächen, also auch auf Parkplätzen von Supermärkten, wenn diese für jeden zugänglich sind.

Aufbau der StVO

Die StVO ist in drei Abschnitte gegliedert:

  • Allgemeine Verkehrsregeln (§§ 1 bis 35): wie gefahren, überholt, gehalten und geparkt wird.
  • Zeichen und Verkehrseinrichtungen (§§ 36 bis 43): Ampeln, Verkehrszeichen, Markierungen und Zeichen der Polizei.
  • Durchführungs-, Bußgeld- und Schlussvorschriften (§§ 44 bis 53): wer zuständig ist und welche Verstöße eine Ordnungswidrigkeit sind.

Die wichtigsten Paragrafen

Paragraf Inhalt
§ 1 Grundregeln: ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht
§ 2 Straßenbenutzung, Rechtsfahrgebot und Winterreifenpflicht
§ 3 Geschwindigkeit: 50 km/h innerorts, 100 km/h außerorts für Pkw
§ 4 Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug
§ 5 Überholen
§ 8 Vorfahrt, rechts vor links
§ 12 Halten und Parken
§ 23 Pflichten des Fahrzeugführers, darunter das Handyverbot am Steuer
§ 37 Ampeln (Wechsellichtzeichen) und das Verhalten bei Rot
§ 49 Ordnungswidrigkeiten: welche Verstöße geahndet werden

Auf der Autobahn gibt es keine allgemeine Höchstgeschwindigkeit für Pkw. Es gilt eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h, sofern keine Schilder etwas anderes anordnen. Einen festen Mindestabstand nennt § 4 nicht. Die bekannte Faustregel „halber Tacho“ stammt aus der Rechtsprechung und liegt dem Bußgeldkatalog für Abstandsverstöße zugrunde.

Was bei Verstößen gegen die StVO droht

Wer gegen die StVO verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 49 StVO in Verbindung mit § 24 StVG. Wie hoch die Strafe ausfällt, regelt der Bußgeldkatalog:

  • Verwarnungsgeld: bei leichten Verstößen von 5 bis 55 €, ohne Punkte.
  • Bußgeld: ab 60 €, verbunden mit einem Bußgeldverfahren.
  • Punkte in Flensburg: für Verstöße, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, im Fahreignungs-Bewertungssystem.
  • Fahrverbot: ein bis drei Monate bei groben Verstößen, etwa ab 31 km/h zu schnell innerorts oder bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß.

Viele Verstöße werden mit Messgeräten festgestellt, etwa Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtverstöße. Dann lohnt sich ein Blick auf Eichung, Toleranzabzug und mögliche Messfehler.

Wann wurde die StVO zuletzt geändert?

Die StVO wird regelmäßig angepasst. Mit der Novelle von 2024 erhielten Städte und Gemeinden mehr Spielraum: Sie können seitdem leichter Tempo 30 anordnen, etwa an Spielplätzen, Fußgängerüberwegen oder stark genutzten Schulwegen, und zusätzliche Busspuren oder Bewohnerparkzonen einrichten. Den jeweils aktuellen Stand finden Sie im offiziellen Gesetzestext.

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