Bußgeldstelle Regierungspräsidium Kassel: Infos zur Online-Anhoerung

Die Bußgeldstelle Regierungspräsidium Kassel bietet eine Online-Anhörung im Bußgeldverfahren an. Hier finden Sie Infos zum Login, Ablauf und Einsicht des Beweisfotos sowie die Kontaktdaten der Bußgeldstelle in Kassel.

Akt. am: 03.11.2025, 13:23 Redaktion

Bußgeldstelle Regierungspräsidium Kassel: Infos & Kontaktdaten

Sie haben einen Anhörungsbogen der Bußgeldstelle aus Kassel erhalten? Hier finden Sie die aktuellen Kontaktdaten und weitere Infos zu der Behörde aus Hessen:

Bußgeldstelle Daten
Bußgeldbehörde Regierungspräsidium Kassel
Abteilung Zentrale Bußgeldstelle
Ort Kassel
PLZ 34117
Adresse Kurt-Schumacher-Straße 2
Telefonnummer 0561-10 64 44 4
Online-Anhörung Zur Online-Anhörung
Einspruch möglich? Zum Blitzer-Check

Regierungspräsidium Kassel: Wie läuft die Online-Anhörung ab?

Die Bußgeldstelle Regierungspräsidium Kassel, bietet die Möglichkeit, Ihren Anhörungsbogen online auszufüllen und das Blitzerfoto einzusehen. Um die Online-Anhörung der Bußgeldbehörde Regierungspräsidium Kassel zu nutzen, gehen Sie wie folgt vor:

  • Zugang zur Plattform: Rufen Sie das Online-Portal zum Service der Online-Anhörung über den bereitgestellten Link auf dem Anhörungsbogen der Bußgeldstelle Regierungspräsidium Kassel auf.
  • Login-Daten eingeben: Auf der Startseite(owi21oa.ekom21.de/OA/de/06600000) werden Sie aufgefordert, sich mit Ihren persönlichen Daten einzuloggen. Dazu gehören in der Regel, die Kennung, z.B. Ihr Aktenzeichen und ein Passwort oder ein Code, der auf dem Schreiben der Bußgeldbehörde Regierungspräsidium Kassel vermerkt ist.
  • Blitzerfoto der Bußgeldstelle Regierungspräsidium Kassel einsehen: Nach erfolgreichem Login haben Sie die Möglichkeit, das Beweisfoto Ihres Verstoßes (z.B. ein Blitzerfoto aus Kassel, Wiesbaden, Darmstadt, Fulda, Limburg an der Lahn, Marburg, Bad Hersfeld, Marburg, Wetzlar, Limburg an der Lahn, Alsfeld, Fulda oder Eschwege) digital einzusehen.
  • Stellungnahme abgeben: Über den Service der Online-Anhörung der Bußgeldstelle Regierungspräsidium Kassel können Sie auch eine Stellungnahme zum Sachverhalt abgeben. Hier können Sie beispielsweise Angaben zur Person machen, den Verstoß einräumen oder auch entlastende Umstände schildern.
  • Hinweis: Die Frist zur Beantwortung des Anhörungsbogens der Behörde Kassel beträgt in der Regel 7 Tage. Nach § 46 Abs.1 OWiG ist der Betroffene aber nur verpflichtet die Angaben zur eigenen Person zu korrigieren bzw. zu vervollständigen, wenn diese unvollständig oder nicht korrekt sind.
  • Dokumente hochladen (optional): In manchen Fällen können Sie auch zusätzliche Dokumente, wie etwa eine Kopie Ihres Führerscheins oder andere Nachweise, direkt über die Plattform (owi21oa.ekom21.de/OA/de/06600000)Zur Online-Anhörung der Bußgeldstelle Regierungspräsidium Kassel) hochladen.

Bußgeldkatalog 2025/2026

Der Bußgeldkatalog gilt in ganz Deutschland und ist somit auch für die Bußgeldstelle Regierungspräsidium Kassel verbindlich:

  • Geschwindigeitsüberschreitung: Bei einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit werden Bußgelder, Punkte und Fahrverbote fällig, die von der Bußgeldstelle Regierungspräsidium Kassel geahndet werden.
    Typische Anlässe sind Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h, 25 km/h, 26 km/h oder 28 km/h. Auch gravierendere Verstöße – etwa 44 km/h oder 50 km/h kommen zwar seltener vor, führen aber ebenfalls häufig zu einer Online-Anhörung.
  • Rotlichtverstoß: Auch das Überfahren einer roten Ampel wird von der Bußgeldbehörde Regierungspräsidium Kassel nach dem aktuellen Bußgeldkatalog bestraft.
  • Abstandsverstoß: Wenn Sie im Zuständigkeitsbereich der Bußgeldstelle Regierungspräsidium Kassel Zentrale Bußgeldstelle den vorgeschriebenen Abstand nicht eingehalten haben, drohen Ihnen empfindliche Strafen.
  • Handy am Steuer: Die Nutzung elektronischer Geräte während der Fahrt ist auch in Kassel, Wiesbaden, Darmstadt, Fulda, Limburg an der Lahn, Marburg, Bad Hersfeld, Marburg, Wetzlar, Limburg an der Lahn, Alsfeld, Fulda oder Eschwege verboten. Ein Handyverstoß zieht ebenfalls Bußgelder und Punkte nach sich und bei Gefährdung oder Sachbeschädigung kann die Bußgeldstelle Regierungspräsidium Kassel ein Fahrverbot erteilen.

Blitzermessungen im Zuständigkeitsbereich

Die Bußgeldstelle Regierungspräsidium Kassel führt in Hessen regelmäßig Geschwindigkeitsmessungen auf folgenden Bundesfernstraßen durch:

Strecke Fahrtrichtung  
A3
Brechen
Köln zum Blitzer
A3
Elz
Frankfurt am Main zum Blitzer
A3
Wiesbaden-Breckenheim
Frankfurt am Main zum Blitzer
A3
Elzer Berg (Westerwald)
Frankfurt (aus Köln) zum Blitzer
A5
Darmstadt
Basel zum Blitzer
A5
Darmstadt
Frankfurtam Main zum Blitzer
A5
Münzenberg
Kassel zum Blitzer
A5
Ober-Mörlen
Kassel zum Blitzer
A5
Weiterstadt
Frankfurt am Main zum Blitzer
A5
Weiterstadt
Freiburg zum Blitzer
A7
Niederaula
Kassel zum Blitzer
A7
Melsungen
Kassel zum Blitzer
A7
Fulda
Kassel zum Blitzer
A45
Haiger
Hanau zum Blitzer
A45
Wetzlar
an der Anschlussstelle Lützellinden zum Blitzer

FAQs

Die Bußgeldstelle Regierungspräsidium Kassel befindet sich in Kassel in Hessen.

Die offizielle Adresse lautet: Kurt-Schumacher-Straße 2, 34117 Kassel.

Sie erreichen die Bußgeldstelle telefonisch unter der Nummer 0561-10 64 44 4. Bitte beachten Sie die Sprechzeiten.

Für die digitale Anhörung nutzen Sie den Link zur Online-Anhörung.

Die Link zur Bußgeldstelle Regierungspräsidium Kassel führt Sie direkt zur Online-Anhörung.

Für die aktuellen Sprechzeiten und Öffnungszeiten der Bußgeldstelle Regierungspräsidium Kassel empfehlen wir Ihnen, die administrative Webseite von Kassel zu besuchen und dort nach dem zuständigen Ordnungsamt oder der Bußgeldstelle zu suchen.

Wichtig: Ein Einspruch ist oft sinnvoll, da Messungen auch in Kassel, Wiesbaden, Darmstadt, Fulda, Limburg an der Lahn, Marburg, Bad Hersfeld, Marburg, Wetzlar, Limburg an der Lahn, Alsfeld, Fulda oder Eschwege fehleranfällig sind. Wir empfehlen, Fristen, Messprotokolle und Beweismittel immer durch einen Spezialisten prüfen zu lassen.

Nutzen Sie unseren Blitzer-Check, um Ihren individuellen Fall der Bußgeldstelle Regierungspräsidium Kassel unverbindlich prüfen zu lassen.

Nein. Die Online-Anhörung ist lediglich ein digitaler Service der Behörde Regierungspräsidium Kassel. Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen (Recht auf Schweigen). Allerdings müssen Sie falsche Angaben zu Ihrer Person korrigieren oder ergänzen, wenn diese unvollständig sind.

Wenn Sie nicht reagieren, wird die Bußgeldstelle Regierungspräsidium Kassel basierend auf den vorliegenden Beweisen entscheiden. Im nächsten Schritt folgt meist der Bußgeldbescheid.

Wir bemühen uns, alle Einträge regelmäßig zu prüfen und auf dem aktuellen Stand zu halten. Die Angaben zur Bußgeldstelle Regierungspräsidium Kassel wurden zuletzt am 3. November 2025 überprüft und angepasst.

Sollten Sie veraltete oder fehlerhafte Daten feststellen, bitten wir um eine kurze Nachricht an unsere Redaktion.


Unsere Bewertungen
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„Schnell und exzellent gelöst! Das Verfahren wurde noch vor dem Bußgeldbescheid eingestellt. Besser gehts wohl kaum!“ (M.B.)

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