20 km/h zu schnell innerorts: Bußgeld, Punkte & Fahrverbot 2026
Wer innerorts 20 km/h zu schnell fährt, muss nach dem aktuellen Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld von 70 € rechnen; Punkte und ein Fahrverbot sind nicht vorgesehen. Einschließlich Gebühren und Auslagen beträgt der Gesamtbetrag 98,50 €.
20 km/h zu schnell innerorts auf einen Blick
- Bußgeld
- 70 €
- Mit Gebühren
- 98,50 €
- Punkte
- keine
- Fahrverbot
- keines
- Probezeit
- kein A-Verstoß
- Lkw-Regelsatz
- 160 € · 1 Punkt
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Zum Online-Check20 km/h zu schnell innerorts: 70 € Bußgeld, mit Gebühren 98,50 €
Für 20 km/h zu schnell innerorts sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 70 € vor. Mit dem Bußgeldbescheid werden zusätzlich Gebühren und Auslagen fällig, insgesamt also 98,50 €:
- Geldbuße: 70 €
- Gebühr (5 % der Geldbuße, mindestens 25 €): 25 €
- Auslagen für die Zustellung: 3,50 €
- Gesamtbetrag: 98,50 €
Für bestimmte Fahrzeuge – etwa Lkw über 3,5 Tonnen, Busse oder Pkw mit Anhänger – sieht der Bußgeldkatalog höhere Regelsätze vor: 160 Euro, ein Punkt.
Bußgeldtabelle innerorts: alle Stufen
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 30 € | – | – |
| 11–15 km/h | 50 € | – | – |
| 16–20 km/h Ihr Wert | 70 € | – | – |
| 21–25 km/h | 115 € | 1 | – |
| 26–30 km/h | 180 € | 1 | nur bei Wiederholung |
| 31–40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat |
| 41–50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat |
| 51–60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate |
| 61–70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate |
| über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate |
| km/h | Bußgeld | P | FV |
|---|---|---|---|
| ≤10 | 30 € | – | – |
| 11–15 | 50 € | – | – |
| 16–20 | 70 € | – | – |
| 21–25 | 115 € | 1 | – |
| 26–30 | 180 € | 1 | 1 M* |
| 31–40 | 260 € | 2 | 1 M |
| 41–50 | 400 € | 2 | 1 M |
| 51–60 | 560 € | 2 | 2 M |
| 61–70 | 700 € | 2 | 3 M |
| >70 | 800 € | 2 | 3 M |
| P = Punkte · FV = Fahrverbot · M = Monat(e) · * nur bei Wiederholung | |||
Regelsätze für Pkw und Motorrad nach dem Bußgeldkatalog, ohne Gebühren und Auslagen. Fahrlässige Begehung, Wert nach Toleranzabzug.
20 km/h zu schnell: Was wenige km/h ausmachen
20 km/h zu schnell liegen innerorts in der Bußgeldstufe 16–20 km/h. Schon wenige km/h mehr oder weniger führen in eine andere Stufe:
- 5 km/h weniger (15 km/h): ein Verwarnungsgeld von 50 € ohne Punkte
- Ihr Wert (20 km/h): 70 € Bußgeld ohne Punkte
- 1 km/h mehr (21 km/h): 115 € Bußgeld, ein Punkt
Bußgeldrechner: Bußgeld selbst berechnen
Tragen Sie die Geschwindigkeit aus Ihrem Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid ein. Der Rechner zeigt Bußgeld, Punkte und ein mögliches Fahrverbot nach dem aktuellen Bußgeldkatalog – auf Wunsch inklusive Gebühren. Steht im Schreiben der gemessene Wert, zieht der Rechner die Toleranz automatisch ab.
Ihre Angaben
Im Anhörungsbogen und im Bußgeldbescheid steht in der Regel bereits der Wert nach Toleranzabzug. Haben Sie nur den gemessenen Wert, wählen Sie „gemessen“ – mehr dazu unter Messtoleranz.
Im Bußgeldbescheid steht der Wert nach Toleranzabzug
Maßgeblich ist nicht der gemessene Wert, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Bei Messwerten bis 100 km/h werden 3 km/h abgezogen, darüber 3 Prozent. Diese Geschwindigkeit steht im Anhörungsbogen und im Bußgeldbescheid. So kommen 20 km/h zu schnell zustande:
- Tempo 30: gemessen 53 km/h, abzüglich 3 km/h Toleranz sind 50 km/h vorwerfbar
- Tempo 50: gemessen 73 km/h, abzüglich 3 km/h Toleranz sind 70 km/h vorwerfbar
Die Strafe richtet sich nur nach der Überschreitung, nicht nach dem Tempolimit: 20 km/h zu viel kosten in der 30er-Zone dasselbe wie bei Tempo 50. Mehr dazu: Toleranzabzug.
20 km/h zu schnell innerorts: keine Punkte in Flensburg
Für 20 km/h zu schnell innerorts gibt es keine Punkte in Flensburg. Punkte gibt es innerorts erst ab einer Überschreitung um 21 km/h.
20 km/h zu schnell innerorts: kein Fahrverbot
Für 20 km/h zu schnell innerorts gibt es kein Fahrverbot. Ein Regelfahrverbot sieht der Bußgeldkatalog innerorts erst ab einer Überschreitung um 31 km/h vor.
20 km/h in der Probezeit: kein A-Verstoß
20 km/h zu schnell innerorts sind in der Probezeit kein A-Verstoß, denn diese Grenze liegt bei 21 km/h. Für die Probezeit hat der Verstoß deshalb keine Folgen.
Verjährung: sechs Monate nach der Tat
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung verjährt seit dem 1. Juli 2026 nach sechs Monaten (§ 26 Abs. 3 StVG). Bis dahin galt bis zum Erlass des Bußgeldbescheids eine Frist von nur drei Monaten. Die Frist beginnt mit dem Tag der Tat.
Bestimmte Schritte der Behörde unterbrechen die Verjährung, etwa die Anordnung der Anhörung oder der Erlass des Bußgeldbescheids; die Frist beginnt dann von vorn (§ 33 OWiG). Spätestens zwei Jahre nach der Tat ist der Verstoß aber endgültig verjährt. Für Taten vor dem 1. Juli 2026 gilt die neue Frist, wenn die alte Dreimonatsfrist zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgelaufen war.
Einspruch: zwei Wochen Frist ab Zustellung
Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen (§ 67 OWiG). Eine Prüfung lohnt sich vor allem, wenn Punkte oder ein Fahrverbot drohen. Häufige Ansatzpunkte sind:
- eine fehlende oder abgelaufene Eichung des Messgeräts
- Fehler im Messprotokoll oder beim Aufbau der Messstelle
- ein Beweisfoto, auf dem der Fahrer nicht eindeutig zu erkennen ist
- Verjährung oder Formfehler im Bußgeldbescheid
Im Anhörungsbogen sind nur Angaben zur Person verpflichtend; Angaben zum Tatvorwurf sind freiwillig.
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Einspruch prüfenDieselbe Überschreitung außerorts: 20 km/h zu schnell außerorts. Alle Stufen finden Sie in der Übersicht innerorts.
Rechtsgrundlagen & Quellen
- Bußgeldkatalog-Verordnung, Anhang zu Nr. 11 – Geschwindigkeitsüberschreitungen
- § 4 BKatV – Regelfahrverbot und Wiederholungstäterregel
- § 2a StVG – Fahrerlaubnis auf Probe
- Anlage 12 FeV – Bewertung von A- und B-Verstößen
- § 107 OWiG – Gebühren und Auslagen
- § 26 StVG – Verfolgungsverjährung
- § 33 OWiG – Unterbrechung der Verjährung
- § 67 OWiG – Einspruchsfrist
- PTB – Toleranzabzug bei der amtlichen Geschwindigkeitsüberwachung