41 km/h zu schnell innerorts: Bußgeld, Punkte & Fahrverbot 2026

Mit 41 km/h zu viel innerorts geblitzt? Dafür sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot vor. Wir erklären, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, wie das Fahrverbot abläuft und wie Sie Ihr Schreiben im kostenlosen Blitzer-Check prüfen lassen können.

Ein Auto wird innerorts bei einer Geschwindigkeitsmessung erfasst.

41 km/h zu schnell innerorts auf einen Blick

Bußgeld
400 €
Mit Gebühren
428,50 €
Punkte
2 Punkte
Fahrverbot
1 Monat
Probezeit
A-Verstoß
Lkw-Regelsatz
560 € · 2 Punkte · 2 Monate

41 km/h zu schnell innerorts: 400 € Bußgeld, mit Gebühren 428,50 €

Wer innerorts 41 km/h zu schnell fährt, muss nach dem aktuellen Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld von 400 €, zwei Punkten im Fahreignungsregister und einem Fahrverbot von einem Monat rechnen. Einschließlich Gebühren und Auslagen beträgt der Gesamtbetrag 428,50 €. Für Fahranfänger in der Probezeit handelt es sich um einen A-Verstoß.

Ob die Messung korrekt war und alle Werte im Schreiben stimmen, lässt sich oft schon an wenigen Angaben erkennen. Laden Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid dafür einfach im kostenlosen Blitzer-Check hoch.

Der Gesamtbetrag setzt sich zusammen aus der Geldbuße nach dem Bußgeldkatalog (400 €), der Verwaltungsgebühr von 25 € (5 % der Geldbuße, mindestens 25 €) und 3,50 € Auslagen für die Zustellung des Bescheids.

Für bestimmte Fahrzeuge – etwa Lkw über 3,5 Tonnen, Busse oder Pkw mit Anhänger – sieht der Bußgeldkatalog höhere Regelsätze vor: 560 Euro, 2 Punkte und 2 Monate Fahrverbot.

Bußgeldtabelle innerorts: alle Stufen

ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbot
bis 10 km/h 30 €––
11–15 km/h 50 €––
16–20 km/h 70 €––
21–25 km/h 115 €1–
26–30 km/h 180 €1nur bei Wiederholung
31–40 km/h 260 €21 Monat
41–50 km/h Ihr Wert 400 €21 Monat
51–60 km/h 560 €22 Monate
61–70 km/h 700 €23 Monate
über 70 km/h 800 €23 Monate
km/hBußgeldPFV
≤10 30 €––
11–15 50 €––
16–20 70 €––
21–25 115 €1–
26–30 180 €11 M*
31–40 260 €21 M
41–50 400 €21 M
51–60 560 €22 M
61–70 700 €23 M
>70 800 €23 M
P = Punkte · FV = Fahrverbot · M = Monat(e) · * nur bei Wiederholung

Regelsätze für Pkw und Motorrad nach dem Bußgeldkatalog, ohne Gebühren und Auslagen. Fahrlässige Begehung, Wert nach Toleranzabzug.

41 km/h zu schnell: innerorts teurer als außerorts

Innerorts kosten 41 km/h zu viel 400 € Bußgeld. Außerorts sieht der Bußgeldkatalog für dieselbe Überschreitung 320 € Bußgeld, zwei Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat vor – das sind 80 € weniger.

Der Grund: In Städten sind Fußgänger, Radfahrer und Kinder unterwegs, und es bleibt wenig Raum zum Reagieren. Deshalb sind die Regelsätze innerorts höher, und das Regelfahrverbot greift innerorts schon ab 31 km/h, außerorts erst ab 41 km/h. Alle Werte für Landstraße und Autobahn: 41 km/h zu schnell außerorts.

41 km/h zu schnell: Was wenige km/h ausmachen

41 km/h zu schnell liegen innerorts in der Bußgeldstufe 41–50 km/h. Schon wenige km/h mehr oder weniger führen in eine andere Stufe:

  • 1 km/h weniger (40 km/h): 260 € Bußgeld, zwei Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat
  • Ihr Wert (41 km/h): 400 € Bußgeld, zwei Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat
  • 10 km/h mehr (51 km/h): 560 € Bußgeld, zwei Punkte und ein Fahrverbot von zwei Monaten

Gerade wer knapp über einer Grenze liegt, sollte die Messung prüfen lassen: Ein Fehler beim Messaufbau oder ein falsch angewandter Toleranzabzug kann den Verstoß in die niedrigere Stufe verschieben.

Im Bußgeldbescheid steht der Wert nach Toleranzabzug

Maßgeblich ist nicht der gemessene Wert, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Bei Messwerten bis 100 km/h werden 3 km/h abgezogen, darüber 3 Prozent. Diese Geschwindigkeit steht im Anhörungsbogen und im Bußgeldbescheid. So kommen 41 km/h zu schnell zustande:

  • Tempo 30: gemessen 74 km/h, abzüglich 3 km/h Toleranz sind 71 km/h vorwerfbar
  • Tempo 50: gemessen 94 km/h, abzüglich 3 km/h Toleranz sind 91 km/h vorwerfbar

Die Strafe richtet sich nur nach der Überschreitung, nicht nach dem Tempolimit: 41 km/h zu viel kosten in der 30er-Zone dasselbe wie bei Tempo 50. Mehr dazu: Toleranzabzug.

41 km/h zu schnell innerorts: 2 Punkte in Flensburg

Für 41 km/h zu schnell innerorts gibt es zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg. Eingetragen wird der Verstoß, sobald der Bußgeldbescheid rechtskräftig ist; die Tilgungsfrist beträgt fünf Jahre.

Ab vier Punkten erhalten Betroffene eine Ermahnung, ab sechs Punkten eine Verwarnung. Bei acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Den eigenen Punktestand können Sie kostenlos beim Kraftfahrt-Bundesamt abfragen. Ausführlich: Punkte in Flensburg.

41 km/h zu schnell innerorts: 1 Monat Fahrverbot

Für 41 km/h zu schnell innerorts sieht der Bußgeldkatalog ein Fahrverbot von einem Monat vor. In dieser Zeit dürfen Sie kein Kraftfahrzeug führen; der Führerschein wird bei der Bußgeldbehörde in amtliche Verwahrung gegeben. Mehr dazu: Fahrverbot.

Wurde in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot gegen Sie verhängt, können Sie den Beginn selbst bestimmen: Das Fahrverbot wird erst wirksam, wenn Sie den Führerschein abgeben, spätestens aber vier Monate nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids (§ 25 Abs. 2a StVG).

41 km/h in der Probezeit: A-Verstoß mit Aufbauseminar

41 km/h zu schnell innerorts sind in der Probezeit ein schwerwiegender Verstoß (A-Verstoß), denn diese Grenze liegt bei 21 km/h. Fahranfänger müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen, und die Probezeit verlängert sich um zwei auf insgesamt vier Jahre (§ 2a StVG). Die Kosten des Seminars tragen die Betroffenen selbst. Mehr dazu: Probezeit.

Bei Vorsatz verdoppelt sich das Bußgeld auf 800 €

Die Regelsätze gelten für fahrlässiges Handeln. Gehen Behörde oder Gericht von Vorsatz aus, wird die Geldbuße verdoppelt (§ 3 Abs. 4a BKatV) – bei 41 km/h zu schnell innerorts also auf 800 €.

Ob Vorsatz vorliegt, wird im Einzelfall geprüft, etwa anhand der Beschilderung und der Höhe der Überschreitung. Viele Gerichte nehmen Vorsatz an, wenn das Tempolimit um 40 Prozent oder mehr überschritten wurde. 41 km/h zu schnell entsprechen bei Tempo 50 einer Überschreitung um 82 Prozent, in einer Tempo-30-Zone um 137 Prozent.

Vom Blitzer zum Bußgeldbescheid: So läuft das Verfahren ab

Wer mit 41 km/h zu viel innerhalb einer geschlossenen Ortschaft geblitzt wird, erfährt davon meist erst einige Wochen später per Post. Ist das Fahrzeug auf Sie zugelassen, erhalten Sie in der Regel zuerst einen Anhörungsbogen. Gehört das Auto jemand anderem, etwa dem Arbeitgeber oder einem Familienmitglied, geht stattdessen ein Zeugenfragebogen an den Halter. Im Schreiben stehen Tatzeit, Messort, die vorwerfbare Geschwindigkeit nach Toleranzabzug und das Beweismittel, also etwa das Messgerät und das Foto.

Im Anhörungsbogen müssen Sie nur Angaben zu Ihrer Person machen. Zum Vorwurf selbst dürfen Sie schweigen, und das ist oft auch sinnvoll, bevor Sie die Messung haben prüfen lassen. Anschließend erlässt die Bußgeldstelle für die 41 km/h zu viel innerorts den Bußgeldbescheid: 400 € zuzüglich Gebühren und Auslagen, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat.

Ab der Zustellung des Bescheids läuft die zweiwöchige Einspruchsfrist. Legen Sie keinen Einspruch ein, wird der Bescheid rechtskräftig. Erst ab diesem Zeitpunkt wird der Verstoß im Fahreignungsregister eingetragen und läuft die Frist für das Fahrverbot. Legen Sie Einspruch ein, prüft die Bußgeldstelle den Fall noch einmal. Hält sie an dem Vorwurf fest, gibt sie die Akte über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht ab, das dann über die Messung entscheidet.

Wer muss zahlen: Fahrer oder Halter?

Auch bei 41 km/h zu schnell im Stadtgebiet gilt: Bußgeld, Punkte und Fahrverbot treffen immer den Fahrer, nicht den Halter des Fahrzeugs. Die Behörde muss deshalb nachweisen, wer zur Tatzeit am Steuer saß. Dafür dient vor allem das Beweisfoto, das bei den meisten Messungen innerorts von vorn aufgenommen wird. Ist der Fahrer darauf nicht eindeutig zu erkennen, etwa wegen einer Sonnenblende, einer Spiegelung oder schlechter Bildqualität, ist das ein wichtiger Punkt für die Prüfung.

Lässt sich der Fahrer nicht ermitteln, muss das Verfahren eingestellt werden. Eine Haftung des Halters, wie es sie beim Falschparken gibt (§ 25a StVG), sieht das Gesetz bei Tempoverstößen nicht vor. Allerdings kann die Straßenverkehrsbehörde dem Halter dann auferlegen, für eine bestimmte Zeit ein Fahrtenbuch zu führen (§ 31a StVZO), und bei einem Verstoß mit Punkten ist das nicht unüblich. Nahe Angehörige müssen als Zeugen übrigens niemanden belasten: Sie haben ein Zeugnisverweigerungsrecht.

Bußgeld bezahlen: Fristen und Ratenzahlung

Das Bußgeld für 41 km/h zu viel innerorts wird erst fällig, wenn der Bescheid rechtskräftig ist. Danach haben Sie in der Regel zwei Wochen Zeit, den Gesamtbetrag von 428,50 € zu überweisen (§ 66 Abs. 2 OWiG). Geben Sie dabei unbedingt das Kassenzeichen aus dem Bescheid an. Wer den Betrag nicht auf einmal aufbringen kann, kann bei der Bußgeldstelle Ratenzahlung oder eine Stundung beantragen (§ 18 OWiG). Den Antrag stellen Sie am besten schriftlich und noch vor Ablauf der Zahlungsfrist, mit einer kurzen Begründung zu Ihren finanziellen Verhältnissen.

Wer gar nicht zahlt, bekommt zunächst eine Mahnung. Danach kann die Behörde den Betrag vollstrecken lassen, etwa durch eine Kontopfändung. Im äußersten Fall kann das Gericht sogar Erzwingungshaft anordnen (§ 96 OWiG). Haben Sie Zweifel an der Messung, sollten Sie das deshalb nicht durch Nichtzahlen klären, sondern rechtzeitig Einspruch einlegen.

Wo innerorts geblitzt wird

Mit 41 km/h zu viel geblitzt werden kann man innerorts an vielen Stellen: In unserer Datenbank sind 1.364 Messstellen innerorts erfasst, davon 458 in Tempo-30-Bereichen.

Am häufigsten messen dort Poliscan Speed, Traffistar S350 und PoliScan FM1. Welche Schwachstellen die einzelnen Geräte haben, erklären wir in der Übersicht der Messgeräte.

Die meisten erfassten Messstellen gibt es in:

Verjährung: sechs Monate nach der Tat

Auch ein Verstoß mit 41 km/h zu viel in der Stadt verjährt seit dem 1. Juli 2026 nach sechs Monaten (§ 26 Abs. 3 StVG). Bis dahin galt bis zum Erlass des Bußgeldbescheids eine Frist von nur drei Monaten. Die Frist beginnt mit dem Tag der Tat.

Bestimmte Schritte der Behörde unterbrechen die Verjährung, etwa die Anordnung der Anhörung oder der Erlass des Bußgeldbescheids; die Frist beginnt dann von vorn (§ 33 OWiG). Spätestens zwei Jahre nach der Tat ist der Verstoß aber endgültig verjährt. Für Taten vor dem 1. Juli 2026 gilt die neue Frist, wenn die alte Dreimonatsfrist zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgelaufen war.

Einspruch: zwei Wochen Frist ab Zustellung

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen (§ 67 OWiG).

Bei 41 km/h zu schnell geht es um zwei Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat. Eine Prüfung lohnt sich deshalb fast immer: Bei Fehlern in Messung oder Verfahren kann das Fahrverbot entfallen. Häufige Ansatzpunkte sind:

Welches Gerät Sie gemessen hat, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid – oft nur als „Lasermessgerät“. Wie Sie es genauer bestimmen: Welcher Blitzer hat mich geblitzt?

Im Anhörungsbogen sind nur Angaben zur Person verpflichtend; Angaben zum Tatvorwurf sind freiwillig. Viele Bußgeldstellen bieten dafür eine Online-Anhörung an.

Strafe für 41 km/h zu schnell verhindern: Bescheid kostenlos prüfen lassen

Nicht jeder Bußgeldbescheid hält einer genauen Prüfung stand. Messgeräte müssen gültig geeicht sein, nach der Gebrauchsanweisung aufgebaut und von geschultem Personal bedient werden, und die Behörde muss Fristen und Formvorschriften einhalten. Passiert dabei ein Fehler, lassen sich die im Bescheid aufgeführten Folgen für 41 km/h zu schnell innerorts in vielen Fällen verhindern oder zumindest abmildern.

Bei Ihnen geht es um 400 €, zwei Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat. Selbst wenn die Messung korrekt ist, gibt es Spielraum: In Härtefällen, etwa wenn der Arbeitsplatz am Führerschein hängt, kann das Gericht vom Fahrverbot absehen und stattdessen die Geldbuße erhöhen (§ 4 Abs. 4 BKatV). Dafür braucht es allerdings gute Gründe und eine saubere Begründung.

Blitzerkatalog.org bietet Ihnen die kostenlose Möglichkeit, Ihren Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen auf Fehler prüfen zu lassen. Laden Sie das Schreiben einfach hoch. Rechtsanwalt Andreas Junge sieht es sich an und sagt Ihnen, ob es Ansatzpunkte gibt und ob sich ein Einspruch für Sie lohnt. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.

Rechtsanwalt Andreas Junge: Verteidigung bei 41 km/h zu schnell

Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und seit Jahren bundesweit im Verkehrsrecht tätig. Er arbeitet eng mit Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik zusammen, die Geschwindigkeitsmessungen gezielt auf technische Fehler untersuchen.

Bei 41 km/h zu viel innerorts geht es um 400 € Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat. Rechtsanwalt Junge fordert deshalb zuerst die Bußgeldakte an: Messprotokoll, Eichschein, Schulungsnachweis des Messpersonals und, wenn vorhanden, die digitale Falldatei. Anhand dieser Unterlagen prüft er, ob die Messung korrekt durchgeführt wurde und ob die Behörde alle Fristen und Formvorschriften eingehalten hat.

Steht wie hier ein Fahrverbot im Raum, geht es oft um mehr als die Messung: Rechtsanwalt Junge prüft auch, ob ein Härtefall vorliegt, in dem das Gericht vom Fahrverbot absehen und stattdessen die Geldbuße erhöhen kann. Ein Gutachten eines Sachverständigen kann Mess- und Auswertungsfehler nachvollziehbar belegen. Ziel ist die Einstellung des Verfahrens, ein Freispruch oder zumindest mildere Rechtsfolgen, etwa der Wegfall des Fahrverbots.

Rechtsschutzversicherung: Wer die Kosten übernimmt

Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt diese bei vollständiger Deckungszusage die gedeckten Kosten der Verteidigung, einschließlich Gerichts- und Gutachterkosten.

Die Kanzlei klärt die Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung, auch für ein Sachverständigengutachten, bevor dieses beauftragt wird. Die Geldbuße selbst ist davon nicht umfasst.

So erreichen Sie Rechtsanwalt Andreas Junge

Am schnellsten geht es über den kostenlosen Blitzer-Check: Laden Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid wegen 41 km/h zu viel innerorts einfach als Foto oder PDF hoch, auch direkt vom Smartphone. Geben Sie dabei möglichst das Aktenzeichen, den Messort und das Zustellungsdatum an. Rechtsanwalt Andreas Junge sieht sich Ihr Schreiben an und gibt Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung.

Wichtig: Gegen einen Bußgeldbescheid muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Eine bloße Anfrage wahrt diese Frist nicht. Lassen Sie den Bescheid deshalb frühzeitig prüfen, damit genug Zeit für den Einspruch bleibt.

Häufige Fragen zu 41 km/h zu schnell innerorts

Was kosten 41 km/h zu schnell innerorts?

Für 41 km/h zu schnell innerorts sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 400 € vor. Mit Gebühren und Auslagen sind es 428,50 €.

Gibt es für 41 km/h zu schnell innerorts Punkte in Flensburg?

Für 41 km/h zu schnell innerorts gibt es zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg.

Droht bei 41 km/h zu schnell innerorts ein Fahrverbot?

Für 41 km/h zu schnell innerorts sieht der Bußgeldkatalog ein Fahrverbot von einem Monat vor.

Sind 41 km/h zu schnell innerorts in der Probezeit ein A-Verstoß?

41 km/h zu schnell innerorts sind in der Probezeit ein A-Verstoß: Fahranfänger müssen ein Aufbauseminar besuchen, und die Probezeit verlängert sich auf vier Jahre.

Wann verjährt eine Geschwindigkeitsüberschreitung?

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung verjährt seit dem 1. Juli 2026 nach sechs Monaten (§ 26 Abs. 3 StVG). Bestimmte Schritte der Behörde, etwa die Anordnung der Anhörung, unterbrechen die Frist.

Wie lange habe ich Zeit für einen Einspruch?

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen (§ 67 OWiG).

Wann werden die Punkte in Flensburg wieder gelöscht?

Ein Verstoß mit zwei Punkten wird nach fünf Jahren getilgt. Die Frist beginnt mit der Rechtskraft des Bußgeldbescheids.

Welche Toleranz wird bei der Messung abgezogen?

Bei Messwerten bis 100 km/h werden 3 km/h abgezogen, darüber 3 Prozent. Im Anhörungsbogen und im Bußgeldbescheid steht bereits der Wert nach diesem Toleranzabzug.

Kosten 41 km/h zu viel in der 30er-Zone mehr als bei Tempo 50?

Nein. Die Strafe richtet sich nur nach der Überschreitung, nicht nach dem Tempolimit. 41 km/h zu schnell kosten in der Tempo-30-Zone dasselbe wie bei Tempo 50.

Was kosten 41 km/h zu schnell außerorts?

Außerorts sieht der Bußgeldkatalog für 41 km/h zu schnell 320 € Bußgeld, zwei Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat vor.

Muss der Halter zahlen, wenn er nicht selbst gefahren ist?

Nein. Bußgeld, Punkte und Fahrverbot treffen nur den Fahrer. Lässt sich der Fahrer nicht ermitteln, wird das Verfahren eingestellt. Die Behörde kann dem Halter dann aber ein Fahrtenbuch auferlegen.

Kann ich das Bußgeld in Raten zahlen?

Ja. Wer den Betrag nicht auf einmal zahlen kann, kann bei der Bußgeldstelle Ratenzahlung oder eine Stundung beantragen (§ 18 OWiG). Am besten stellen Sie den Antrag, bevor die Zahlungsfrist abläuft.

Wer trägt die Kosten, wenn ich mich gegen die Messung wehre?

Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt diese bei Deckungszusage die Kosten für Anwalt, Gericht und Gutachten. Die Kanzlei klärt die Kostenübernahme vorab mit der Versicherung. Die Geldbuße selbst ist davon nicht umfasst.

Kann sich das Bußgeld bei Vorsatz verdoppeln?

Ja. Gehen Behörde oder Gericht von Vorsatz aus, wird die Geldbuße verdoppelt (§ 3 Abs. 4a BKatV) – bei 41 km/h zu schnell innerorts auf 800 €.

Rechtsgrundlagen & Quellen

Fachlich verantwortet von Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und Rechtsanwalt für Verkehrsrecht · Stand: 31.10.2026

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