Einspruch gegen Bußgeldbescheid: Was Sie jetzt wissen müssen
Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten und fragen sich, was es mit einem Einspruch auf sich hat? Wir erklären die Hintergründe und erklären, welche Fristen und Formalien Sie einhalten müssen.
Der Einspruch im Bußgeldverfahren
Der Einspruch ist das wichtigste Rechtsmittel im deutschen Ordnungswidrigkeitenverfahren, um sich gegen einen Bußgeldbescheid zur Wehr zu setzen. Er leitet den Übergang vom behördlichen Verfahren (Bußgeldstelle) in das gerichtliche Verfahren (Amtsgericht) ein.
1. Was ist ein Einspruch und wann muss er erfolgen?
Der Einspruch ist eine formelle Erklärung gegenüber der zuständigen Bußgeldbehörde, in der Sie mitteilen, dass Sie mit der im Bußgeldbescheid festgesetzten Sanktion (Bußgeld, Punkte, Fahrverbot) nicht einverstanden sind.
1.1 Die Einspruchsfrist – Achtung, kritisch!
Die Frist zur Einlegung des Einspruchs beträgt zwei Wochen (14 Tage).
| Ereignis | Fristbeginn | Fristende |
|---|---|---|
| Zustellung des Bußgeldbescheids | Tag der Zustellung (z.B. Montag) | 14 Tage später (z.B. Sonntag) |
| Wichtig: | Die Frist beginnt, sobald der Bescheid im Briefkasten liegt. Das Fristende ist unverrückbar. | |
⚠️ Kritischer Hinweis: Wird der Einspruch nicht innerhalb der 14-Tage-Frist schriftlich und fristgerecht bei der Bußgeldstelle eingereicht, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Ein Einspruch ist dann in der Regel nicht mehr möglich.
1.2 Formelle Anforderungen an den Einspruch
Der Einspruch muss schriftlich erfolgen und an die im Bußgeldbescheid genannte Bußgeldbehörde adressiert werden.
- Zulässige Formen:
- Brief (Einschreiben empfohlen)
- Fax
- Nicht zulässig ist in den meisten Fällen eine einfache E-Mail!
- Inhaltliche Anforderungen:
- Angabe der Betroffenen-Nummer (Aktenzeichen).
- Explizite Erklärung, dass Einspruch eingelegt wird.
- Datum und Unterschrift.
2. Gründe für einen Einspruch: Wann lohnt sich das?
Ein Einspruch ist nicht nur dann sinnvoll, wenn Sie unschuldig sind. Oft bieten formelle oder technische Fehler in der Messung oder im Verfahren die Chance, das Verfahren einzustellen.
Typische Gründe für einen erfolgreichen Einspruch:
- Fehlerhafte Messungen: Das Messgerät war nicht geeicht oder falsch aufgestellt (z.B. Blitzer).
- Fahrereignung: Der falsche Fahrer wurde identifiziert (z.B. Verwechslung auf dem Blitzerfoto).
- Formelle Mängel: Fehlende Unterschrift, fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung oder Verjährung des Bußgeldverfahrens.
- Fehlendes Fahrtenbuch: Die Behörde fordert rechtswidrig die Führung eines Fahrtenbuches.
- 1. Bußgeldbehörde prüft
- Die Behörde untersucht den Sachverhalt nach Erhalt Ihres Einspruchs noch einmal. Sie kann Ihren Einspruch für begründet halten und das Verfahren einstellen.
- 2. Abgabe an die StA
- Hält die Behörde am Bescheid fest, gibt sie die Akte an die zuständige Staatsanwaltschaft (StA) ab.
- 3. Gerichtliche Hauptverhandlung
- Die Staatsanwaltschaft leitet die Akte an das zuständige Amtsgericht weiter. Es kommt zur gerichtlichen Hauptverhandlung.
- 4. Entscheidung
- Das Gericht entscheidet, ob das Verfahren eingestellt wird oder ob Sie verurteilt werden.
3. Der Ablauf nach dem Einspruch
Mit der Einlegung des Einspruchs beginnt eine klare Verfahrenskette:
Experten-Tipp: Spätestens ab der Abgabe an das Gericht ist die Hinzuziehung eines Anwalts für Verkehrsrecht dringend ratsam, da an dieser Stelle die Kostenrisiken steigen.
4. FAQs zum Einspruch
Nein, innerhalb der 14-Tage-Frist muss der Einspruch nicht begründet werden. Es reicht ein einfaches Schreiben mit dem Aktenzeichen und der Erklärung, dass Einspruch eingelegt wird. Die Begründung kann später über einen Anwalt nach Akteneinsicht nachgereicht werden.
Legen Sie den Einspruch selbst ein, entstehen zunächst keine zusätzlichen Kosten. Wenn das Verfahren jedoch vor Gericht geht, entstehen Gerichtskosten und Anwaltskosten.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese in der Regel die gesamten Kosten. Ohne Rechtsschutzversicherung tragen Sie das Kostenrisiko im Falle einer Verurteilung selbst.
Das kommt darauf an, ob Messfehler oder Formfehler der Bußgeldstelle vorliegen. Dann kann die Bußgeldstelle das Verfahren einstellen, oder es geht vor Gericht, wo dann die nächste Entscheidung ansteht. Bei einem gut begründeten Einspruch durch einen Anwalt für Verkehrsrecht sind die Chancen in der Regel höher.