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Glossar Verkehrsrecht

Straßenverkehrsgesetz (StVG): Was das Gesetz regelt

Das StVG ist die Grundlage für Punkte, Fahrverbot, Verjährung und Bußgelder im Straßenverkehr. Die wichtigsten Paragrafen und was sie bedeuten.

Was ist das Straßenverkehrsgesetz (StVG)?

Das Straßenverkehrsgesetz ist das zentrale Bundesgesetz des Straßenverkehrsrechts. Es regelt die Zulassung von Fahrzeugen und Fahrern, die Haftung bei Unfällen und die Ahndung von Verkehrsverstößen. Außerdem ermächtigt es das Bundesverkehrsministerium, die Einzelheiten in Verordnungen festzulegen. Auf dieser Grundlage stehen die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und der Bußgeldkatalog.

Vereinfacht gesagt: Die StVO sagt, wie Sie sich verhalten müssen. Das StVG sagt, was passiert, wenn Sie es nicht tun.

Die wichtigsten Regelungen im Überblick

Paragraf Inhalt
§ 2 Fahrerlaubnis und Führerschein
§ 2a Fahrerlaubnis auf Probe für Fahranfänger
§ 3 Entziehung der Fahrerlaubnis bei fehlender Eignung
§ 4 Fahreignungs-Bewertungssystem, also die Punkte in Flensburg
§ 7 Halterhaftung bei Unfällen, unabhängig vom Verschulden
§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis (Straftat)
§ 24 Verkehrsordnungswidrigkeiten, etwa zu schnell, zu dicht, über Rot
§ 24a Alkohol und Drogen am Steuer
§ 25 Fahrverbot von einem bis drei Monaten
§ 26 Zuständigkeit und Verjährung
§ 28 Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt

Punkte in Flensburg nach § 4 StVG

Verstöße, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, werden im Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg gespeichert. Je nach Schwere gibt es einen, zwei oder drei Punkte. Das StVG legt fest, was bei steigendem Punktestand passiert:

  • 4 bis 5 Punkte: schriftliche Ermahnung
  • 6 bis 7 Punkte: Verwarnung
  • ab 8 Punkten: Entziehung der Fahrerlaubnis

Wer seine Fahrerlaubnis wegen Punkten verloren hat, bekommt sie frühestens nach sechs Monaten wieder, in der Regel nur mit einer positiven MPU.

Fahrverbot nach § 25 StVG

Bei groben oder beharrlichen Pflichtverletzungen kann neben dem Bußgeld ein Fahrverbot von einem bis drei Monaten verhängt werden. Anders als bei der Entziehung bleibt die Fahrerlaubnis dabei bestehen, Sie dürfen nur für diese Zeit nicht fahren. Wer in den zwei Jahren davor kein Fahrverbot hatte, kann den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst wählen.

Verjährung nach § 26 StVG

Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG verjähren seit dem 1. Juli 2026 nach sechs Monaten. Bis dahin galt eine Frist von drei Monaten, solange noch kein Bußgeldbescheid erlassen war. Die Frist wird durch bestimmte Schritte der Behörde unterbrochen, etwa die Anhörung des Betroffenen, und beginnt dann neu.

Ob die Verfolgungsverjährung rechtzeitig unterbrochen wurde, ist bei jedem Bußgeldverfahren ein wichtiger Prüfpunkt. Gleiches gilt für die Frage, ob die Messung fehlerfrei war, etwa bei Eichung und Toleranzabzug.

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