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Online-Anhörung Polizeipräsidium Rheinpfalz: Die wichtigsten Infos im Überblick
Sie sind in Speyer, Mainz, Ludwigshafen am Rhein, Koblenz, Trier, Kaiserslautern, Worms, Neuwied oder Neustadt an der Weinstraße geblitzt worden? Dann ist die Bußgeldbehörde aus Speyer zuständig. Hier finden Sie die wichtigsten Infos zur Bußgeldstelle Polizeipräsidium Rheinpfalz:
Bußgeldstelle Polizeipräsidium Rheinpfalz: Wie läuft die Online-Anhörung ab?
Die Bußgeldstelle Polizeipräsidium Rheinpfalz, bietet die Möglichkeit, Ihren Anhörungsbogen online auszufüllen und das Blitzerfoto einzusehen. Um die Online-Anhörung der Bußgeldbehörde Polizeipräsidium Rheinpfalz zu nutzen, gehen Sie wie folgt vor:
Login-Daten eingeben: Auf der Startseite(zbs-onlineportal.polizei.rlp.de/oaweb/07300000) werden Sie aufgefordert, sich mit Ihren persönlichen Daten einzuloggen. Dazu gehören in der Regel, die Kennung, z.B. Ihr Aktenzeichen und ein Passwort oder ein Code, der auf Ihrem Zeugenfragebogen, Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid der Bußgeldbehörde Polizeipräsidium Rheinpfalz vermerkt ist.
Blitzerfoto der Bußgeldstelle Polizeipräsidium Rheinpfalz einsehen: Nach erfolgreichem Login haben Sie die Möglichkeit, das Beweisfoto Ihres Verstoßes (z.B. ein Blitzerfoto aus Speyer, Mainz, Ludwigshafen am Rhein, Koblenz, Trier, Kaiserslautern, Worms, Neuwied oder Neustadt an der Weinstraße) digital einzusehen.
Stellungnahme abgeben: Über den Service der Online-Anhörung der Bußgeldstelle Polizeipräsidium Rheinpfalz können Sie auch eine Stellungnahme zum Sachverhalt abgeben. Hier können Sie beispielsweise Angaben zur Person machen, den Verstoß einräumen oder auch entlastende Umstände schildern.
Hinweis: Die Frist zur Beantwortung des Anhörungsbogens der Behörde Speyer beträgt in der Regel 7 Tage. Nach § 46 Abs.1 OWiG ist der Betroffene aber nur verpflichtet die Angaben zur eigenen Person zu korrigieren bzw. zu vervollständigen, wenn diese unvollständig oder nicht korrekt sind.
Dokumente hochladen (optional): In manchen Fällen können Sie auch zusätzliche Dokumente, wie etwa eine Kopie Ihres Führerscheins oder andere Nachweise, direkt über die Plattform (zbs-onlineportal.polizei.rlp.de/oaweb/07300000) hochladen.
Post von der Bußgeldstelle Speyer: Wie hoch sind die Strafen?
Der Bußgeldkatalog gilt in ganz Deutschland und ist somit auch für die Bußgeldstelle Polizeipräsidium Rheinpfalz verbindlich:
Geschwindigeitsüberschreitung: Bei einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit werden Bußgelder, Punkte und Fahrverbote fällig, die von der Bußgeldstelle Polizeipräsidium Rheinpfalz geahndet werden.
Rotlichtverstoß: Auch das Überfahren einer roten Ampel wird von der Bußgeldbehörde Polizeipräsidium Rheinpfalz nach dem aktuellen Bußgeldkatalog bestraft.
Abstandsverstoß: Wenn Sie im Zuständigkeitsbereich der Bußgeldstelle Polizeipräsidium Rheinpfalz Zentrale Bußgeldstelle den vorgeschriebenen Abstand nicht eingehalten haben, drohen Ihnen empfindliche Strafen.
Handy am Steuer: Die Nutzung elektronischer Geräte während der Fahrt ist auch in Speyer, Mainz, Ludwigshafen am Rhein, Koblenz, Trier, Kaiserslautern, Worms, Neuwied oder Neustadt an der Weinstraße verboten. Ein Handyverstoß und zieht ebenfalls Bußgelder und Punkte nach sich und bei Gefährdung oder Sachbeschädigung kann die Bußgeldstelle Polizeipräsidium Rheinpfalz ein Fahrverbot erteilen.
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